23 b
Complete identifier
HStAM, 23 b
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Alte Landräte
Life span
Life span
1774-1798
Fonds data
History of creator
History of creator
Die im Testament Wilhelms IV. erstmals gebrauchte Bezeichnung Landräte meinte als Räte von Haus aus bestallte Landvögte und Amtmänner, die im Bedarfsfall zu den Regierungsgeschäften herangezogen werden konnten. Mit wechselnden Funktionen wird der Titel auch im 17. und 18. Jahhrundert gebraucht, aber erst auf Drängen von Landgraf Friedrich II., der das preußische Vorbild vor Augen hatte, beschlossen die Landstände auf dem Konvokationstag von 1773/74 die Wahl von jeweils 2 Vertretern der Ritterschaft als Landräte für die fünf Stromgebiete Fulda, Werra, Schwalm, Lahn und Diemel sowie für die Grafschaft Schaumburg und die Herrschaft Schmalkalden. Nach der Eingliederung der Grafschaft Hanau in die Landgrafschaft 1785 wurde auch dort ein Landrat ernannt. Dagegen scheiterte die Ernennung eines Landrats für die Niedergrafschaft Katzenelnbogen am Einspruch der Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rotenburg.
Die Aufgaben der Landräte bestanden in der Förderung des Ackerbaus und der Beaufsichtigung des Rechnungs- und Schuldenwesens der Gemeinden und im gesamten Kontributionswesen sowie in der Erledigung aller militärischen Angelegenheiten (Marsch-und einquartierungssachen, Kantons- und Rekrutierungswesen, Fuhrdienste etc.). Daneben besaßen sie Polizeifunktionen, aber keine Jurisdiktionsgewalt.
Auf dem Landtage 1797/98 wurde die Institution der Landräte wieder aufgehoben.
Die Aufgaben der Landräte bestanden in der Förderung des Ackerbaus und der Beaufsichtigung des Rechnungs- und Schuldenwesens der Gemeinden und im gesamten Kontributionswesen sowie in der Erledigung aller militärischen Angelegenheiten (Marsch-und einquartierungssachen, Kantons- und Rekrutierungswesen, Fuhrdienste etc.). Daneben besaßen sie Polizeifunktionen, aber keine Jurisdiktionsgewalt.
Auf dem Landtage 1797/98 wurde die Institution der Landräte wieder aufgehoben.
Includes
Includes
Der Bestand enthält im nennenswerten Umfang nur Überlieferung des Landrats an der Lahn sowie Überlieferungsfragmente der Landräte an Diemel, Fulda, Schwalm und Werra sowie in der Grafschaft Hanau
Literature
Literature
Dülfer, Kurt: Gesamtübersicht, S. 281ff.
Kopp, U. F.: Von Landräten vorzügl. im Hess.-Casselischen, in: v. Berg, Teutsches Staatsmagazin, I, Göttingen 1796, S. 108 ff., S. 258 ff.
Finding aids
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Arcinsys-Datenbank (nur Nachträge)
ansonsten unverzeichnet
Further information (fonds)
Extent
Extent
2,58 MM
Information / Notes
Additional information
Additional information
Letzte Aktualisierung: 27.02.2018