77 a
Complete identifier
HStAM, 77 a
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Präfektur
Life span
Life span
(1714) 1807-1813, (1814)
Fonds data
History of creator
History of creator
Artikel 34 und 35 der Verfassung des Königreichs Westphalen vom 15. November 1807 sahen die Gliederung des Staates in Departements unter der Leitung von Präfekten vor. Durch Dekret vom 24. Dezember 1807 wurden die Einteilung und der geographische Umfang der Departements festgelegt. Danach bestand das Werradepartement aus ganz Oberhessen, der Grafschaft Ziegenhain, dem Fürstentum Hersfeld, einem großen Teil Niederhessens sowie der Herrschaft Schmalkalden. Departementshauptort wurde Marburg. Unterteilt war das Departement in die Distrikte Marburg, Hersfeld und Eschwege.
Das Dekret vom 11. Januar 1808 zur Verwaltungsordnung sah in jedem Departement neben dem Präfekten einen Generalsekretär der Präfektur vor, einen Präfekturrat und einen Generaldepartementsrat. Der Präfekturrat sollte im Werradepartement aus vier und der Generaldepartementsrat aus zwanzig Mitgliedern bestehen.
Nach Paragraph 2 dieses Dekrets war der Präfekt für die gesamte innere Verwaltung zuständig, namentlich Hoheitssachen, allgemeine Verwaltung, Polizeisachen, Unterrichts- und Kultusangelegenheiten, Wirtschaft und Wirtschaftsförderung, Wege- und Kanalbau, Aufsicht über Arbeitshäuser, Gefängnisse und Zuchthäuser und das Gesundheitswesen. Ebenso war er zuständig für das Finanz- und Steuerwesen wie auch Truppenaushebung und -verpflegung. Mit der Aufhebung aller noch bestehenden alten Verwaltungseinrichtungen zum 1. April 1808 gingen alle Geschäfte der allgemeinen Verwaltung auf die Präfekten über, alle streitigen Sachen über Domänen und Steuerangelegenheiten an die Präfekturräte, die als Spruchbehörde in Verwaltungsstreitsachen fungierten. Der Generaldepartementsrat entschied u.a. über die Verteilung der direkten Steuern, über Departementalausgaben und -bedürfnisse.
Zum ersten Präfekten des Werradepartements wurde am 11. Januar 1808 Georg Johann von Reimann ernannt, dem ab 25. Juli 1808 Friedrich Ludwig von Berlepsch nachfolgte. Danach amtierte vom 17. August 1809 August von Trott, der vorher Präfekt des Harzdepartements gewesen war.
Das Dekret vom 11. Januar 1808 zur Verwaltungsordnung sah in jedem Departement neben dem Präfekten einen Generalsekretär der Präfektur vor, einen Präfekturrat und einen Generaldepartementsrat. Der Präfekturrat sollte im Werradepartement aus vier und der Generaldepartementsrat aus zwanzig Mitgliedern bestehen.
Nach Paragraph 2 dieses Dekrets war der Präfekt für die gesamte innere Verwaltung zuständig, namentlich Hoheitssachen, allgemeine Verwaltung, Polizeisachen, Unterrichts- und Kultusangelegenheiten, Wirtschaft und Wirtschaftsförderung, Wege- und Kanalbau, Aufsicht über Arbeitshäuser, Gefängnisse und Zuchthäuser und das Gesundheitswesen. Ebenso war er zuständig für das Finanz- und Steuerwesen wie auch Truppenaushebung und -verpflegung. Mit der Aufhebung aller noch bestehenden alten Verwaltungseinrichtungen zum 1. April 1808 gingen alle Geschäfte der allgemeinen Verwaltung auf die Präfekten über, alle streitigen Sachen über Domänen und Steuerangelegenheiten an die Präfekturräte, die als Spruchbehörde in Verwaltungsstreitsachen fungierten. Der Generaldepartementsrat entschied u.a. über die Verteilung der direkten Steuern, über Departementalausgaben und -bedürfnisse.
Zum ersten Präfekten des Werradepartements wurde am 11. Januar 1808 Georg Johann von Reimann ernannt, dem ab 25. Juli 1808 Friedrich Ludwig von Berlepsch nachfolgte. Danach amtierte vom 17. August 1809 August von Trott, der vorher Präfekt des Harzdepartements gewesen war.
Includes
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Der Bestand enthält Akten des gesamten Bereichs der mittleren Verwaltungsebene im Werradepartement. Für die Distrikte Hersfeld und Eschwege findet sich eine nachgeordnete Verwaltungsebene in den Unterpräfekturen, die für Marburg als Sitz der Präfektur nicht eingerichtet war. Die althessischen Gemeinden östlich der Werra gehörten zum Leine- bzw. Harzdepartement.
Literature
Literature
Berding, Helmut: Napoleonische Herrschaft zwischen Okkupation und Staatsneubildung. Die Regentschaft in Kassel, in: Staat, Gesellschaft, Wissenschaft. Beiträge zur modernen hessischen Geschichte, Marburg 1994, S. 7-21
Weidemann, Johannes: Neubau eines Staates. Staats- und verwaltungsrechtliche Untersuchung des Königreichs Westphalen, Leipzig 1936
Weinrich, Friedrich: August von Trott. Westfälischer Unterpräfekt in Eschwege 1808-1809, in: Das Werraland 8 (1956), S. 46f.
Muras, Udo: Reaktionen auf die napoleonische Herrschaft im Werra-Departement des Königreichs Westfalen 1807-1813, Marburg 1992 (Magisterarbeit)
Almanach Royal de Westphalie, Kassel 1810-1813
Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie (Gesetz-Bülletin des Königsreichs Westphalen). Kassel 1808-1813
Wilhelm Kohl und Helmut Richtering (Bearb.): Das Staatsarchiv Münster und seine Bestände. I, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Münster 1964, S. 129ff.
Finding aids
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HADIS-Datenbank
Further information (fonds)
Extent
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21,16 MM
Person in charge
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Kli