76 e

Complete identifier

HStAM, 76 e

Fonds


Identification (short)


Title Title
Departementsingenieur
Life span Life span
(1807-1808), 1809-1814

Fonds data


History of creator History of creator
Das Dekret vom 1. August 1809 zur Organisation der Verwaltung der Brücken, Straßen und öffentlichen Gebäude sah die Anstellung von Departementsbaumeistern (Oberingenieuren) zur Planung und Durchführung der Bauarbeiten vor und, falls nötig, die Anstellung weiterer Distriktsbaumeister (Distriktsingenieure).
Durch königliche Verordnung vom 18. Februar 1812 wurden die bisher getrennten militärischen und zivilen Artillerie- und Wegebaubehörden in einer Generaldirektion der Artillerie und des Genie-Wesens zusammengefasst. Die Aufsicht wurde nach sachlichen Kriterien zwischen dem Kriegs- und dem Innenministerium geteilt. In den Departements waren unmittelbar der Generaldirektion unterstellte Zivilingenieure für die Leitung und Ausführung von Straßen-, Brücken- und Kanalbauarbeiten sowie die Errichtung von Militärgebäuden zuständig. Auf Ansuchen der Präfekten konnten sie mit Genehmigung des Generaldirektors auch für Baumaßnahmen an zivilen öffentlichen Bauten herangezogen werden.
Includes Includes
Akten und Karten. Die Akten der Distriktsingenieure im Departement sind dem Bestand angeschlossen.
Literature Literature
Almanach Royal de Westphalie, teilweise dt.: Königlich Westphälischer Hof- und Staatskalender, Kassel 1810-1813
Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie (Gesetz-Bülletin des Königsreichs Westphalen). Kassel 1808-1813
Finding aids Finding aids
HADIS-Datenbank

Further information (fonds)


Extent Extent
0,65 MM