A.40.01
Complete identifier
ISG FFM, A.40.01
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Schulamt
Life span
Life span
1822 - 1979
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Der Bestand umfasst zum einen Unterlagen der Schulverwaltung zu übergreifenden Fragen, darüber hinaus aber auch umfangreiches Material zu einzelnen öffentlichen und privaten sowie konfessionellen Schulen und zum Privatunterricht durch hierfür zugelassene Lehrer.
Zugänge:
Akz. Stadtschulamt: III/1990-15;
Akz. StAD Darmstadt: III/2001-14;
Akz. Schulverwaltungsamt: II/2018-102 (unverzeichnet)
Zugänge:
Akz. Stadtschulamt: III/1990-15;
Akz. StAD Darmstadt: III/2001-14;
Akz. Schulverwaltungsamt: II/2018-102 (unverzeichnet)
History of creator
History of creator
Das Schulwesen war vor 1866 in Frankfurt rein konfessionell organisiert. Jede der drei christlichen Konfessionen sollte ihre religiösen Schul- und Erziehungsangelegenheiten eigenständig besorgen. Zu diesem Zwecke bestand für die lutherische Gemeinde das lutherische Konsistorium, für die katholische Gemeinde die Kirchen- und Schulkommission. 1820 wurde zudem auch ein evangelisch-reformiertes Konsistorium für die beiden von den reformierten Kirchengemeinden unterhaltenen Schulen gebildet.
Das Gymnasium stellte eine Ausnahme dar. Es war interkonfessionell und unterstand dem evangelisch-lutherischen Konsistorium. Für die konfessionell gemischten Privatinstitute bestand eine besondere, aus dem protestantischen Konsistorium und der katholischen Kirchen- und Schulkommission delegierte, Inspektion von Mitgliedern aller drei Konfessionen. Dieser Behörde stand u.a. auch die Oberaufsicht über die Lehranstalten der jüdischen Gemeinden zu.
Nach 1870 fiel die Schulaufsicht im eigentlichen Sinne formal an das Land Preußen. Die Zuständigkeit für die Frankfurter Volks- und Mittelschulen lag nun beim Regierungspräsidium in Wiesbaden, für die höheren Schulen beim Provinzialschulkollegium in Kassel. Wesentliche Befugnisse blieben allerdings bei der Stadt, auch die Anstellung und Besoldung der Lehrkräfte.
1871 wurde schließlich nach langwierigen Verhandlungen mit den kirchlichen Behörden sowie den Regierungsstellen eine Neuorganisation des Frankfurter Schulwesens durchgeführt. Für die von der Stadt Frankfurt dotierten oder unterhaltenen höheren Schulen wurde als eine Mittelinstanz zwischen den Anstalten und der staatlichen Aufsichtsbehörde das "Kuratorium für das Gymnasium und der sämtlichen höheren städtischen Schulen" eingesetzt. 1872 fand diese Neuorganisation ihren Abschluss durch die Errichtung der Städtischen Schuldeputation. In deren Geschäftsbereich fielen alle von der Stadt dotierten, unterhaltenen oder subventionierten Schulen oder Lehranstalten, welche nicht zu den höheren Schulen gezählt wurden, einschließlich der Schulen der städtischen Stiftungen und Wohltätigkeitsorganisationen. Ebenso wurden der Schuldeputation die privaten Lehranstalten unterstellt. Nach Maßgabe der gesetzlichen Ordnungen der preußischen Unterrichtsverwaltung fielen ihr folgende Aufgaben zu: die Auswahl der Lehrer, die Aufsicht über die Lehrer, die Einordnung und Überwachung des Lehrgangs und der Unterrichtsmittel, die Aufsicht der Schullokale etc.
Im Jahre 1890 wurde zur Ausübung der Schuldeputation zustehenden Schulaufsicht der erste Stadtschulinspektor mit dem Titel "Stadtschulrat" in die Schuldeputation berufen. Sein Aufsichtsbereich erstreckte sich auf die höheren Mädchenschulen, die Mittelschulen, Bürgerschulen und Volksschulen. Stadtschulräte waren städtische Beamte und damit sowohl dem Magistrat wie der Schuldeputation unterstellt. Sie nahmen an den Sitzungen der Schuldeputation nicht als Kommissare der Regierung, sondern als Beamte der städtischen Schuldeputation teil. Außerdem waren sie Vorgesetzte der Lehrer, in dem Sinne, dass sie Anordnungen treffen, Mahnungen erteilen und Rügen aussprechen konnten (siehe Schulamt Nr. 3790).
Neben dem Kuratorium der höheren Schulen und der Schuldeputation folgte 1901 schließlich die Errichtung eines Schulvorstands der Fortbildungs- und Fachschulen (siehe Schulamt Nr. 2198). Alle drei Einrichtungen wurden zusammengefasst als "Städtische Schulbehörden" bezeichnet.
Im Laufe der Zeit kam es zu einigen Namensänderungen, so wurde 1919 der Schulvorstand der Fortbildungs- und Fachschulen in Fachschulamt, 1922 in Deputation für das Fachschulwesen und 1924 in Berufsschulamt umbenannt (siehe Schulamt Nr. 3159).
Seit den Jahren 1920/21 sind die Aufgaben der Kindergärten und Kinderhorte bzw. Kindertagesstätten dem Schulwesen sachlich zugeordnet (s. Bericht Stadtverwaltung 1945-1965).
1935 erfolgte die Aufhebung von Schuldeputationen, Schulvorständen und Schulkommissionen und die Berufung von Schulbeiräten für die verschiedenen Schulzweige (siehe Bestand A.02.01 Magistratsakten Nr. 7611).
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen zunächst der Wiederaufbau und die Wiederinbesitznahme der Schulgebäude, Grundstücke und Anlagen im Vordergrund.
Am 01.04.1954 trat das vom Hessischen Landtag verabschiedete Schulkostengesetz vom 10.07.1953 in Kraft. Hiermit wurden alle städtischen Lehrkräfte - mit Ausnahme der des Instituts für Modeschaffen - Landesbedienstete (s. Bericht Stadtverwaltung 1945-1965).
Die heutige Bezeichnung "Stadtschulamt" bekam das Amt 1953, um die städtische Schulverwaltung vom staatlichen Schulamt begrifflich mehr abzugrenzen.
Als öffentlicher Schulträger hat die Stadt Frankfurt am Main die gesetzliche Pflicht, Schulen
zu planen, Schulgebäude und Schulanlagen zu errichten, auszustatten und ordnungsgemäß
zu unterhalten. In Frankfurt sind diese Aufgaben auf das Stadtschulamt und das Amt für Bau und Immobilien (ABI) verteilt. Auch bei der Organisationsänderung und Aufhebung von öffentlichen Schulen wirken der Schulträger und das Land Hessen zusammen. Das Staatliche Schulamt ist währenddessen für die inneren Schulangelegenheiten wie die Qualitätsentwicklung und die Organisation des Unterrichts zuständig.
Das Gymnasium stellte eine Ausnahme dar. Es war interkonfessionell und unterstand dem evangelisch-lutherischen Konsistorium. Für die konfessionell gemischten Privatinstitute bestand eine besondere, aus dem protestantischen Konsistorium und der katholischen Kirchen- und Schulkommission delegierte, Inspektion von Mitgliedern aller drei Konfessionen. Dieser Behörde stand u.a. auch die Oberaufsicht über die Lehranstalten der jüdischen Gemeinden zu.
Nach 1870 fiel die Schulaufsicht im eigentlichen Sinne formal an das Land Preußen. Die Zuständigkeit für die Frankfurter Volks- und Mittelschulen lag nun beim Regierungspräsidium in Wiesbaden, für die höheren Schulen beim Provinzialschulkollegium in Kassel. Wesentliche Befugnisse blieben allerdings bei der Stadt, auch die Anstellung und Besoldung der Lehrkräfte.
1871 wurde schließlich nach langwierigen Verhandlungen mit den kirchlichen Behörden sowie den Regierungsstellen eine Neuorganisation des Frankfurter Schulwesens durchgeführt. Für die von der Stadt Frankfurt dotierten oder unterhaltenen höheren Schulen wurde als eine Mittelinstanz zwischen den Anstalten und der staatlichen Aufsichtsbehörde das "Kuratorium für das Gymnasium und der sämtlichen höheren städtischen Schulen" eingesetzt. 1872 fand diese Neuorganisation ihren Abschluss durch die Errichtung der Städtischen Schuldeputation. In deren Geschäftsbereich fielen alle von der Stadt dotierten, unterhaltenen oder subventionierten Schulen oder Lehranstalten, welche nicht zu den höheren Schulen gezählt wurden, einschließlich der Schulen der städtischen Stiftungen und Wohltätigkeitsorganisationen. Ebenso wurden der Schuldeputation die privaten Lehranstalten unterstellt. Nach Maßgabe der gesetzlichen Ordnungen der preußischen Unterrichtsverwaltung fielen ihr folgende Aufgaben zu: die Auswahl der Lehrer, die Aufsicht über die Lehrer, die Einordnung und Überwachung des Lehrgangs und der Unterrichtsmittel, die Aufsicht der Schullokale etc.
Im Jahre 1890 wurde zur Ausübung der Schuldeputation zustehenden Schulaufsicht der erste Stadtschulinspektor mit dem Titel "Stadtschulrat" in die Schuldeputation berufen. Sein Aufsichtsbereich erstreckte sich auf die höheren Mädchenschulen, die Mittelschulen, Bürgerschulen und Volksschulen. Stadtschulräte waren städtische Beamte und damit sowohl dem Magistrat wie der Schuldeputation unterstellt. Sie nahmen an den Sitzungen der Schuldeputation nicht als Kommissare der Regierung, sondern als Beamte der städtischen Schuldeputation teil. Außerdem waren sie Vorgesetzte der Lehrer, in dem Sinne, dass sie Anordnungen treffen, Mahnungen erteilen und Rügen aussprechen konnten (siehe Schulamt Nr. 3790).
Neben dem Kuratorium der höheren Schulen und der Schuldeputation folgte 1901 schließlich die Errichtung eines Schulvorstands der Fortbildungs- und Fachschulen (siehe Schulamt Nr. 2198). Alle drei Einrichtungen wurden zusammengefasst als "Städtische Schulbehörden" bezeichnet.
Im Laufe der Zeit kam es zu einigen Namensänderungen, so wurde 1919 der Schulvorstand der Fortbildungs- und Fachschulen in Fachschulamt, 1922 in Deputation für das Fachschulwesen und 1924 in Berufsschulamt umbenannt (siehe Schulamt Nr. 3159).
Seit den Jahren 1920/21 sind die Aufgaben der Kindergärten und Kinderhorte bzw. Kindertagesstätten dem Schulwesen sachlich zugeordnet (s. Bericht Stadtverwaltung 1945-1965).
1935 erfolgte die Aufhebung von Schuldeputationen, Schulvorständen und Schulkommissionen und die Berufung von Schulbeiräten für die verschiedenen Schulzweige (siehe Bestand A.02.01 Magistratsakten Nr. 7611).
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen zunächst der Wiederaufbau und die Wiederinbesitznahme der Schulgebäude, Grundstücke und Anlagen im Vordergrund.
Am 01.04.1954 trat das vom Hessischen Landtag verabschiedete Schulkostengesetz vom 10.07.1953 in Kraft. Hiermit wurden alle städtischen Lehrkräfte - mit Ausnahme der des Instituts für Modeschaffen - Landesbedienstete (s. Bericht Stadtverwaltung 1945-1965).
Die heutige Bezeichnung "Stadtschulamt" bekam das Amt 1953, um die städtische Schulverwaltung vom staatlichen Schulamt begrifflich mehr abzugrenzen.
Als öffentlicher Schulträger hat die Stadt Frankfurt am Main die gesetzliche Pflicht, Schulen
zu planen, Schulgebäude und Schulanlagen zu errichten, auszustatten und ordnungsgemäß
zu unterhalten. In Frankfurt sind diese Aufgaben auf das Stadtschulamt und das Amt für Bau und Immobilien (ABI) verteilt. Auch bei der Organisationsänderung und Aufhebung von öffentlichen Schulen wirken der Schulträger und das Land Hessen zusammen. Das Staatliche Schulamt ist währenddessen für die inneren Schulangelegenheiten wie die Qualitätsentwicklung und die Organisation des Unterrichts zuständig.
Literature
Literature
Kurt Schäfer, Schulen und Schulpolitik in Frankfurt am Main 1900-1945, Frankfurt 1994.
Führer durch das Unterrichts- und Bildungswesen in der Stadt Frankfurt am Main (im Auftrag der städtischen Schulbehörden von E. Ebert), Frankfurt 1927.
Further information (fonds)
Extent
Extent
7885 Verzeichnungseinheiten (Stand 2022)
Access
Access
Benutzung Lagerort: TM
Information / Notes
Additional information
Additional information
Schuljahresbeginn war bis zum Schuljahr 1966/67 immer nach den Osterferien. Ab dem Schuljahr 1966/67 begann das Schuljahr nach den Sommerferien.
Die genauen Schuljahreszeiten im 19. und frühen 20. Jahrhundert lassen sich den Einladungsschriften zu den öffentlichen Prüfungen entnehmen (s. Katalog der Museumsbibliotheken).
Die genauen Schuljahreszeiten im 19. und frühen 20. Jahrhundert lassen sich den Einladungsschriften zu den öffentlichen Prüfungen entnehmen (s. Katalog der Museumsbibliotheken).