163
Complete identifier
HStAM, 163
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Kommissar für die Verwaltung des Vermögens der aufgelösten Ordensniederlassungen
Life span
Life span
(1625-)1875-1890
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Die Akten wurden aus Aktenablieferungen der Regierung Kassel herausgelöst. Von den ursprünglich 78 Aktennummern der Verwaltung des Benediktinerinnenkonvents sind weniger als die Hälfte vorhanden.
History of creator
History of creator
Am 18. 1. 1875 nahm der Landrat Cornelius zu Fulda seine Tätigkeit als 'königlicher Kommissar für die bischöfliche Vermögensverwaltung' auf (Bekanntmachung des Oberpräsidenten vom 27. 1. 1875, Amtsblatt der Regierung Kassel 1875, S. 58). Am 15. 9. 1875 wurde er vom Regierungspräsidenten zum 'Kommissar für die Verwahrung und Verwaltung des Vermögens der nach dem Gesetz vom 21. 5. 1875 aufgelösten Niederlassungen der geistlichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen im Regierungsgebiet Kassel' bestellt mit der Weisung, die Vermögensmasse der einzelnen Niederlassungen gesondert zu verwalten (Bekanntmachung vom 10. 6. 1876).
Er selbst übernahm die gesonderte Verwaltung des Vermögens des am 5. 10. 1875 aufgelösten Benediktinerinnen-Konvents zu Fulda, mit der er schon vor der Auflösung befaßt war. In dieser Funktion firmierte er als 'königlicher Kommissar für die Vermögensverwaltung des Benediktiner-Nonnen-Konvents zu Fulda'. Nach Auflösung des Ursulinerinnenkonvents zu Fritzlar 1877 übernahm er auch die Funktion eines Kommissars für dessen Vermögensverwaltung, bestellte aber am 28. Juni 1877 den Bürgermeister zu Fritzlar zum Spezialkommissar. Dieser firmierte meist als 'Spezialadministrator für die Verwaltung des Vermögens des aufgelösten Ursuliner-Nonnen-Konvents in Fritzlar'.
1879 bis 1881 war Cornelius zugleich Staatskommissar für die bischöfliche Vermögensverwaltung der Diözese Fulda. Seine Tätigkeit endete mit der Rückgabe des Vermögens durch Gesetz vom 29.4.1887.
Er selbst übernahm die gesonderte Verwaltung des Vermögens des am 5. 10. 1875 aufgelösten Benediktinerinnen-Konvents zu Fulda, mit der er schon vor der Auflösung befaßt war. In dieser Funktion firmierte er als 'königlicher Kommissar für die Vermögensverwaltung des Benediktiner-Nonnen-Konvents zu Fulda'. Nach Auflösung des Ursulinerinnenkonvents zu Fritzlar 1877 übernahm er auch die Funktion eines Kommissars für dessen Vermögensverwaltung, bestellte aber am 28. Juni 1877 den Bürgermeister zu Fritzlar zum Spezialkommissar. Dieser firmierte meist als 'Spezialadministrator für die Verwaltung des Vermögens des aufgelösten Ursuliner-Nonnen-Konvents in Fritzlar'.
1879 bis 1881 war Cornelius zugleich Staatskommissar für die bischöfliche Vermögensverwaltung der Diözese Fulda. Seine Tätigkeit endete mit der Rückgabe des Vermögens durch Gesetz vom 29.4.1887.
Includes
Includes
Klöster der Benediktinerinnen in Fulda und der Ursulinerinnen in Fritzlar, zahlreiche Erbzinsregister
In den Akten finden sich Vorakten der Klosterverwaltung und Handakten von Rechtsbeiständen des Vermögensverwalters in Prozeßsachen.
In den Akten finden sich Vorakten der Klosterverwaltung und Handakten von Rechtsbeiständen des Vermögensverwalters in Prozeßsachen.
Finding aids
Finding aids
HADIS-Datenbank
Masch. Verzeichnis (retrokonvertiert nach HADIS, 2013)
Further information (fonds)
Extent
Extent
0,25 MM
Information / Notes
Additional information
Additional information
Letzte Aktualisierung: 30.7.2014