Vollständige Signatur

HStAD, H 4

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Polizei
Laufzeit Laufzeit
(1936-)1945 - 2019

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Internet-Homepage: http://www.polizei.hessen.de
Polizei-Personalakten befinden sich auch in Bestand H 1.
HStAD G 12 (Akten von Polizeibehörden vor 1945)
HHStAW Abt. 503 Hessisches Ministerium des Innern: Akten als oberste Polizeibehörde (Klassifikationspunkt „Öffentliche Sicherheit und Polizeiwesen“)
H 2 Kreisbestände

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde seit Ende der 1970er Jahre aufgebaut. 2014 wurde mit den Polizeipräsidien eine zentrale Anbietung vereinbart.
Eine Serie 'Besondere Vorkommnisse' aus den Jahren 1947-1952 mit Berichten aller nachgeordneten Polizeidienststellen an den RP Darmstadt wurde offensichtlich später von dort an das Polizeipräsidium Darmstadt abgegeben und gelangte so in den Bestand H 4. Diese Akten (ca. 0,7 m) wurden 2010 wieder dem Bestand H 1 (Regierungspräsidium Darmstadt) zugewiesen.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Die nach dem Zweiten Weltkrieg vorgenommene kommunale Umstrukturierung der Polizei in viele dezentrale Polizeibehörden nach amerikanischem Vorbild hatte sich in Hessen nicht bewährt. Daher wurde mit der Verabschiedung des „Hessischen Gesetztes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ vom 17. Dezember 1964 wieder eine Verstaatlichung der gesamten Polizei angestrebt, die in mehreren Etappen erfolgen sollte:
Zuerst wurden die kommunalen Polizeidienststellen von Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern in die Zuständigkeit des Landes aufgenommen. Danach folgen Städte mit bis zu 10.000 Einwohnern und schließlich Städte mit bis zu 20.000 Einwohnern. Trotz bundesweit einheitlichem Trend zu einer staatlichen Vollzugspolizei erlaubte das Gesetz kreisfreien Städten und Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern die Beibehaltung einer kommunalen Vollzugspolizei. Allerdings konnte der Innenminister auf Antrag entscheiden, dass die kommunalen Polizeiaufgaben größerer Städte vom Land übernommen werden sollten.
Die staatliche Schutzpolizei gliederte sich nun in eine Abteilung des Ministeriums des Innern als Landespolizeibehörde, Abteilungen bei den Regierungspräsidien als Bezirkspolizeibehörden, in Kreispolizeibehörden, die in Form von Polizeikommissariaten bei den Landratsämtern als Behörden der Landesverwaltung bestanden, und in Polizeistationen bzw. in Polizeireviere bei den Bürgermeistern als Ortspolizeibehörden; dabei waren die Dienststellen der Schutzpolizei Teil der ihnen zugeordneten Behörde.
Der Aufbau der staatlichen Kriminalpolizei bestand nun aus einem Landeskriminalamt, das dem Ministerium des Innern unterstellt war, Kriminalinspektionen als Abteilung der Regierungspräsidien und Kriminalkommissariaten als selbstständigen staatlichen Dienststellen auf Kreisebene. Daneben bestanden noch einige Kriminalabteilungen als Teil der kommunalen Vollzugspolizei.
Zudem wurde im Jahr 1964 eine Polizeihubschrauberstaffel, die direkt dem Regierungspräsidium Darmstadt unterstellt war, aufgebaut. Die Zuständigkeit der am Flugplatz Egelsbach stationierten Einheit erstreckte sich auf das gesamte Bundesland.

Die Verstaatlichung der restlichen kommunalen Vollzugspolizei wurde im § 65 des „Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ vom 26. Januar 1972 geregelt, der vorschreibt, dass alle Aufgaben der Vollzugspolizei spätestens ab dem 1. Januar 1974 von Dienststellen des Landes vorzunehmen sind.
Dabei wurde in einem ersten Schritt die Polizei in Städten mit bis zu 100.000 Einwohnern verstaatlicht, in einem zweiten Schritt folgten die restlichen hessischen Großstädte.
Neben der unveränderten Organisation der obersten und mittleren Polizeibehörden wurden auf unterster Ebene in den kreisfreien Städten Frankfurt, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Gießen und Wiesbaden Polizeipräsidien, die dem Regierungspräsidenten unmittelbar unterstellt waren, eingerichtet. Der dem Präsidium als Polizeiverwalter voranstehende Polizeipräsident, der im Benehmen mit dem Magistrat vom Innenministerium bestellt wurde, nahm zugleich im Auftrag des Oberbürgermeisters dessen Aufgaben als allgemeine Polizeibehörde wahr und unterlag insoweit dessen Weisungen.
Einheitlich für ganz Hessen wurden nun die bisher meist getrennt organisierten vollzugspolizeilichen Bereiche der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei in einer Dienststelle zusammengeführt, sodass es zur Auflösung kleinerer schutzpolizeilicher- bzw. kriminalpolizeilicher Dienststellen kam.

Durch eine Erneuerung des „Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ kam es 1990 zu einer Umverteilung in der Struktur der Polizeidienststellen. In einer Grobgliederung wurden diese in Polizeibehörden, Polizeieinrichtungen sowie Außenstellen der Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen eingeteilt.
Zu den Polizeibehörden zählten das Hessische Ministerium des Innern als oberste Polizeibehörde, das Landeskriminalamt, die Direktion der Bereitschaftspolizei und das Wasserschutzpolizeiamt als obere Landespolizeibehörden, die Regierungspräsidien als mittlere Polizeibehörden sowie die Polizeidirektionen bzw. Polizeikommissariate und Polizeipräsidien als untere Polizeibehörden.
Als Polizeieinrichtungen galten organisatorisch selbstständige Dienststellen mit zentralen Aufgaben, die unmittelbar dem Innenministerium unterstellt waren; darunter fielen die Polizeischule und die Fernmeldeleitstelle der Polizei.
Außenstellen waren dagegen nicht-selbstständige Dienststellen; sie waren damit Teil der Polizeibehörde, bei der sie eingerichtet waren. Hierzu gehörten die Polizei- und Kriminalstationen bzw. -reviere, die Polizeihubschrauberstation, die Polizeiautobahnstationen und die Wasserschutzpolizeistationen.
Neben den genannten Dienststellen stand das Polizeiverwaltungsamt als direkt dem Innenministerium unterstellte Verwaltungsbehörde.

Mit dem Erlass zur „Örtlichen Zuständigkeit der Landräte und der Polizeipräsidien als Polizeibehörden“ vom 25. November 1990 waren nun in allen hessischen Landkreisen Polizeidirektionen einzurichten. Neben den seit den 1970er Jahren bestehenden Polizeidirektionen im Landkreis Groß-Gerau und im Main-Kinzig-Kreis wurden im Regierungsbezirk Darmstadt nun auch Polizeidirektionen in den Kreisen Bergstraße, Hochtaunuskreis, Odenwaldkreis und Wetteraukreis errichtet. In den anderen Kreisen übernahmen die Polizeipräsidien die Aufgaben einer Polizeidirektion, d.h. das Polizeipräsidium Darmstadt für den Kreis Darmstadt-Dieburg, das Polizeipräsidium Offenbach für den Kreis Offenbach, das Polizeipräsidium Frankfurt für den Main-Taunus-Kreis und das Polizeipräsidium Wiesbaden für den Rheingau-Taunus-Kreis.
Die Polizeidirektionen waren dabei eine Hauptabteilung des Landrates als Behörde der Landesverwaltung mit dem Landrat (Verwaltungsbeamter) als Behördenleiter und dem Polizeidirektor (Polizeivollzugsbeamter) als Leiter der Schutzpolizeiabteilung.
Mit dem Erlass vom 4. November 1994 sollte die Umorganisation der hessischen Polizei abgeschlossen werden. Für die Polizeidirektionen bedeutete dies, dass die Schutz- und Kriminalpolizeiabteilungen zusammengelegt wurden und zwei neue von beiden betreute Hauptsachgebiete „Kriminalitätsbekämpfung“ und „Sicherheits- und Ordnungsaufgaben“ entstanden.

Weitere Umstrukturierungen innerhalb der hessischen Polizei wurden mit der „Verordnung über die Organisation und Zuständigkeit der hessischen Polizei“ (PolOrgVO) vom 14. November 1997 folgen-dermaßen vorgenommen:
Das bisherige Wasserschutzpolizeiverkehrsamt und die Fernmeldeleitstelle der hessischen Polizei wurden zu einem Polizeiverkehrsamt zusammengefasst und diesem die Polizeiautobahnstationen der Regierungspräsidien und die Polizeihubschrauberstaffel eingegliedert.
Für die Struktur der Polizeibehörden bedeutete dies, dass unter der Abteilung III des Hessischen Ministeriums des Innern als oberste Polizeibehörde das Landeskriminalamt, die Direktion der hessischen Bereitschaftspolizei und das Polizeiverkehrsamt als obere Polizeibehörden folgten. Neben der Einrichtung zentraler Arbeitsbereiche zur behördenübergreifenden Bearbeitung von Wirtschafts- und Umweltkriminalität bei den Regierungspräsidien blieb die Organisation der mittleren und unteren Polizei-behörden bestehen.

Die letzte, aber sehr weitreichende Reform der Schutzpolizei erfolgte in Hessen unter polizeipraktischen und einsatztaktischen Gesichtspunkten mit einem Gesetz über die Umorganisation der Polizei vom 22. Dezember 2000 und sah ab dem 1. Januar 2001 eine völlig neue Organisation der Polizei vor.
Es wurde erkannt, dass der „bisherige dreistufige, an der ‚Einräumigkeit‘ der Verwaltung orientierte Polizeiaufbau (...) den Anforderungen einer effizienten, an der Neuen Verwaltungssteuerung orientier-ten Polizeiarbeit nicht mehr voll gerecht werden [kann].“ Um diese Situation zu verbessern, sollten lange Entscheidungswege, Doppelarbeit, zu viele Schnittstellen, unklare Steuerungs- und Führungs-strukturen sowie eine Unausgewogenheit bei den unteren Polizeibehörden beseitigt werden.
Zu den hierfür durchgesetzten Veränderungen zählte, dass die bisherige Aufteilung in oberste, obere, mittlere und untere Polizeibehörden aufgehoben wurde und neben einer obersten Polizeibehörde, dem aus der Abteilung III des Innenministeriums herausgelösten Landespolizeipräsidium, das nun die einzige strategische Steuerungsinstanz der Polizei darstellte und allein die dienst- und fachaufsichtlichen Aufgaben übernahm, nur noch Polizeibehörden bestanden; dadurch wurde eine regierungsbezirkübergreifende Polizeiorganisation ermöglicht.
Dies bedeutete, dass die bestehenden Polizeipräsidien aus der Zuständigkeit der Regierungspräsidien herausgelöst und in regional zuständige Flächenpolizeipräsidien in Kassel (Polizeipräsidium Nord-hessen), Offenbach (Polizeipräsidium Südosthessen), Gießen (Polizeipräsidium Mittelhessen), Darmstadt (Polizeipräsidium Südhessen) und Wiesbaden (Polizeipräsidium Westhessen) umgewandelt wurden. Neben dem weiterhin bestehenden Polizeipräsidium Frankfurt wurde in Fulda das Polizeipräsidium Osthessen neu gegründet.
Die Polizeidirektionen wurden mit jeweils einer Führungsgruppe ohne Stabsgliederung samt der dazugehörigen Kriminalinspektion, den Polizeirevieren und/oder den Polizeistationen mit ihren Polizeiposten den Polizeipräsidien einverleibt.
Die hessische Schutzpolizei gliederte sich folglich in sieben Flächenpräsidien mit 21 Direktionen, 80 Stationen und 36 Reviere sowie weitere 29 Polizeiposten in kleineren Kommunen.
Neben den Flächenpolizeipräsidien wurden mit dem Bereitschaftspolizeipräsidium in Mainz-Kastell, dem die Wasserschutzpolizei mit ihren vier Stationen und drei Posten und die Polizeihubschrauber-staffel nachgeordnet waren, dem Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, das aus dem ehemaligen Wirtschaftsverwaltungsamt herausgenommen wurde, und dem Landeskriminalamt funktional für ganz Hessen zuständige Polizeibehörden als eigenständige Organisationseinheiten geschaffen, die weiterhin dem Innenministerium nachgeordnet waren.
Enthält Enthält
u.a. Akten und Dienstbücher der Bereitschaftspolizeiabteilung Mühlheim, der Polizeipräsidien Südhessen, Südosthessen und Mittelhessen sowie nachgeordneter Polizeidirektionen, Polizeistationen und -reviere.
Ermittlungsakten (darunter 'Ermittlungsgruppe Darmstadt-City'), Einsatzakten zu verschiedenen Großereignissen und Demonstrationen (u. a. Castor-Transporte, Startbahn-West, Hessentage), Vermisstenanzeigen, Akten zum Verkehrswesen (Verkehrskontrolle und -ordnungswidrigkeiten, Unfalltagebücher und -statistiken, Verkehrserziehung), Diensttagebücher, Festnahme- und Asservatenbücher; in geringem Umfang auch Personalakten und -karteien sowie Beschwerden und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte
Literatur Literatur
NN: Organisationsreform 2001. Die hessische Polizei bekommt ein neues Gesicht, in: Hessischer Polizeireport (2000), Heft 12, S. 4-13.
Anton Arbes: Die Organisation der Hessischen Polizei, in: Polizei-Technik-Verkehr, Sonderausgabe (1981), Heft 1, S.11-12.
Seite „Aufgabenbereiche“ in: Homepage der hessischen Polizei. Bearbeitungsstand: 11. Juni 2008, http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/18e/18e70188-1219-b101-3362-d61edad490cf.htm (Abgerufen: 18. August 2014).
Daniell Bastian: Westdeutsches Polizeirecht unter alliierter Besatzung, in: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, hrsg. v. Hans-Peter Haferkamp, Kurt Wolfgang u.a., Band 66, Tübingen 2010 (zugleich Dissertation Universität Frankfurt am Main 2009).
Eckhart G. Franz: Repertorium des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt. Bestand G 12 A Landespolizei, Schutzpolizei, Gendarmerie, Darmstadt 2006.
Horst Grimminger/Kurt Kraus/Peter Schmidt: Die Geschichte der hessischen Polizei und mehr, http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/9f4/9f470ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046&uCon=959185c9-27b9-9f33-62d6-1611142c388e&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59.htm (Abgerufen: 8. August 2014).
Hermann Groß: Deutsche Länderpolizeien. Bearbeitungsstand 14. November 2008, http://www.bpb.de/apuz/30826/deutsche-laenderpolizeien?p=all (Abgerufen: 19. August 2014).
Robert Harnischmacher/Arved Semerak: Deutsche Polizeigeschichte. Eine allgemeine Einführung in die Grundlagen, Stuttgart 1986.
Wilhelm Heinbach: Die Landespolizei. Aufbau und Organisation nach 1945, in: Polizei-Technik-Verkehr (1958), Heft 8, S.484-490.
Hessischer Minister des Innern (Hrsg.): Polizei in Hessen, Wiesbaden 1980.
Hessisches Ministerium des Innern: Die Neuorganisation der Polizeidirektion, in: Hessische Polizeirundschau (1994), Heft 12, S. 35-36.
Alex Simsch: Die kommunale Polizei, in: Polizei-Technik-Verkehr (1958), Heft 8, S. 549-552.
Gnter Urban: 22 Jahre Entwicklung der Polizeiorganisation in Hessen, in: Polizei-Technik-Verkehr, Sonderausgabe (1957), Heft 3, S. 18-26.
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Polizeipräsidium Südhessen (Hrsg.): Willkommen in Südhessen. Unser Präsidium stellt sich vor, Darmstadt 2014.
Fingerprints. Eine Dokumentation über die Polizei in und um Darmstadt und eine Aufgabe, die nie endet, 1997
Polizeipräsidium Darmstadt. Informationsschrift zur Übergabe des Dienstgebäudes Darmstadt Klappacher Straße 145, hrsg. vom Polizeipräsidium Darmstadt, Darmstadt 1992.
Gesetze:
- Hessisches Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.), Nr. 33, 1964.
- Hessisches Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.), Nr. 4, 1972.
- Hessisches Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.), Nr. 15, 1990.
- Hessisches Polizeigesetz, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.), Nr. 33, 1954.
- Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.), Nr. 12, 2000.
Verordnungen und Erlasse:
- Erlass zur örtliche Zuständigkeit der Landräte und der Polizeipräsidien als Polizeibehörden, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 50, 1990.
- Verordnung über die Organisation und Zuständigkeit der hessischen Polizei (PolOrgVO), in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.), Nr. 23, 1997.
Findmittel Findmittel
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Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
verzeichnet 245,750 m (Stand April 2024) - uverzeichnet 32,330 m (Stand April 2024)