J
Vollständige Signatur
StadtA HP, J
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Personenstandsregister
Laufzeit
Laufzeit
1876-1993
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Für jeden Jahrgang werden ab 1876 ortsgebunden jeweils drei Register (Geburtsregister, Heiratsregister und Sterberegister) vom zuständigen Standesamt angelegt. Parallel werden Namensverzeichnisse geführt. Bei dem in diesem Bestand enthaltenen Archivgut handelt es sich demnach ausschließlich um Amtsbücher.
Der Großteil der Personenstandsregister einschließlich der Namensverzeichnisse, die von den Standesämtern Heppenheim, Hambach, Kirschhausen, Erbach, Mittershausen-Scheuerberg und Ober-Laudenbach erstellt wurden, hat das Standesamt Heppenheim an das Stadtarchiv Heppenheim nach Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 im Jahr 2010 abgegeben. Eine zweite größere Abgabe erfolgte 2017. Seit 2019 sondert das Standesamt Heppenheim jährlich die Personenstandsregister und Namensverzeichnisse aus, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind und übergibt diese an das Stadtarchiv Heppenheim.
In den Registern vermerkte das zuständigen Standesamt ab 1935 sogenannte Hinweise (interne Vermerke, die Verknüpfungen zu anderen Personenstandseinträgen herstellen). 1938 wurden Randvermerke (heute Folgebeurkundungen) über Ereignisse, die den Inhalt der Eintragung verändern, aktualisieren oder berichtigen, obligatorisch. Ab 1920 entfiel in Heirats- und Sterberegistern die Eintragung der Religionszugehörigkeit sowie der Angaben zu den Eltern.
Zwischen den beiden Novellierungen des Personenstandsgesetzes 1938 und 1958 erfolgte unter anderem die Nennung der Eltern der betroffenen Person sowie die Todesursache des Verstorbenen in den Sterbebüchern wieder. Mit Novellierung des Personenstandsgesetzes 1938 vermerkte man außerdem die Religionszugehörigkeit wieder, was dazu diente, Personen jüdischen Glaubens hervorzuheben (es sollte auch vermerkt werden, wenn Personen vom jüdischen Glauben konvertiert waren). Ab 1939 mussten Juden und Jüdinnen einen zusätzlichen weiteren Vornamen annehmen ("Israel" und "Sara"), der dem Geburts- und Heiratseintrag beizuschreiben war; diese Angaben wurden nach 1945 per Randvermerk wieder gelöscht. Die Zugehörigkeit zu einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft wird seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes 1958 nur noch im Falle eines Einverständnisses der Beteiligten eingetragen.
Der Großteil der Personenstandsregister einschließlich der Namensverzeichnisse, die von den Standesämtern Heppenheim, Hambach, Kirschhausen, Erbach, Mittershausen-Scheuerberg und Ober-Laudenbach erstellt wurden, hat das Standesamt Heppenheim an das Stadtarchiv Heppenheim nach Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 im Jahr 2010 abgegeben. Eine zweite größere Abgabe erfolgte 2017. Seit 2019 sondert das Standesamt Heppenheim jährlich die Personenstandsregister und Namensverzeichnisse aus, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind und übergibt diese an das Stadtarchiv Heppenheim.
In den Registern vermerkte das zuständigen Standesamt ab 1935 sogenannte Hinweise (interne Vermerke, die Verknüpfungen zu anderen Personenstandseinträgen herstellen). 1938 wurden Randvermerke (heute Folgebeurkundungen) über Ereignisse, die den Inhalt der Eintragung verändern, aktualisieren oder berichtigen, obligatorisch. Ab 1920 entfiel in Heirats- und Sterberegistern die Eintragung der Religionszugehörigkeit sowie der Angaben zu den Eltern.
Zwischen den beiden Novellierungen des Personenstandsgesetzes 1938 und 1958 erfolgte unter anderem die Nennung der Eltern der betroffenen Person sowie die Todesursache des Verstorbenen in den Sterbebüchern wieder. Mit Novellierung des Personenstandsgesetzes 1938 vermerkte man außerdem die Religionszugehörigkeit wieder, was dazu diente, Personen jüdischen Glaubens hervorzuheben (es sollte auch vermerkt werden, wenn Personen vom jüdischen Glauben konvertiert waren). Ab 1939 mussten Juden und Jüdinnen einen zusätzlichen weiteren Vornamen annehmen ("Israel" und "Sara"), der dem Geburts- und Heiratseintrag beizuschreiben war; diese Angaben wurden nach 1945 per Randvermerk wieder gelöscht. Die Zugehörigkeit zu einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft wird seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes 1958 nur noch im Falle eines Einverständnisses der Beteiligten eingetragen.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Ab dem 01.01.1876 wurde die Registerführung im gesamten Deutschen Reich, so auch in Heppenheim und den ehemals eigenständigen heutigen Stadtteilen, eingeführt. Geburten, Heiraten und Sterbefälle werden seitdem nicht mehr in Kirchenbüchern (siehe HStAD Bestand C 11), sondern in staatlichen Registern beurkundet. 1876 richtete man die für die konfessionsunabhängige, staatlich kontrollierte Personenstandsdokumentation zuständigen Standesämter entsprechend ein.
Geführt werden seither Erstbücher (früher Hauptregister) sowie Zweitbücher (früher Nebenregister).
Mit Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 erfolgte die Einführung von Fortführungsfristen (110 Jahre bei Geburts-, 80 Jahre bei Heirats- und 30 Jahre bei Sterbebüchern). Nach Ablauf dieser Fristen bietet das Standesamt der Kreisstadt Heppenheim dem Stadtarchiv der Kreisstadt Heppenheim die Erstbücher an. Die entsprechenden Zweitbücher, eine Art "Sicherungskopie", werden von der Standesamtsaufsicht des Kreises Bergstraße nach Ablauf der Fortführungsfristen an das Personenstandsarchiv in Neustadt (Hessen) abgegeben, das die Nebenregister zentral für das Bundesland Hessen archiviert (siehe HStAM Bestand 900).
Die Personenstandsregister können nach Ablauf der Fortführungsfristen entsprechend der archivgesetzlichen Vorgaben genutzt werden.
Geführt werden seither Erstbücher (früher Hauptregister) sowie Zweitbücher (früher Nebenregister).
Mit Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 erfolgte die Einführung von Fortführungsfristen (110 Jahre bei Geburts-, 80 Jahre bei Heirats- und 30 Jahre bei Sterbebüchern). Nach Ablauf dieser Fristen bietet das Standesamt der Kreisstadt Heppenheim dem Stadtarchiv der Kreisstadt Heppenheim die Erstbücher an. Die entsprechenden Zweitbücher, eine Art "Sicherungskopie", werden von der Standesamtsaufsicht des Kreises Bergstraße nach Ablauf der Fortführungsfristen an das Personenstandsarchiv in Neustadt (Hessen) abgegeben, das die Nebenregister zentral für das Bundesland Hessen archiviert (siehe HStAM Bestand 900).
Die Personenstandsregister können nach Ablauf der Fortführungsfristen entsprechend der archivgesetzlichen Vorgaben genutzt werden.
Enthält u.a.
Enthält u.a.
Personenstandsregister des Standesamts Heppenheim
Personenstandsregister des Standesamts Erbach
Personenstandsregister des Standesamts Mittershausen-Scheuerberg
Personenstandsregister des Standesamts Ober-Laudenbach
Personenstandsregister des Standesamts Kirschhausen
Personenstandsregister des Standesamts Hambach