Vollständige Signatur

HStAM, 105 c

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Kurmainzische Zentralbehörden (Landesregierung)
Laufzeit Laufzeit
1460-1811

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Bestand 86 Hanauer Nachträge
Bestand 105 a Kurmainzische Stifter in Hessen
Bestand 105 b Kurmainzische Kellereien und Ämter in Hessen
Weitere kurmainzische Archivalien befinden sich in folgenden Archiven:
Geheimes Staatsarchiv - Preußischer Kulturbesitz
Stadtarchiv Mainz
Fürstlich-Leiningen'sches Archiv Amorbach
Staatsarchiv Würzburg
Staatsarchiv Karlsruhe
Staatsarchiv Ludwigsburg
Staatsarchiv Wertheim
Staatsarchiv Koblenz
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Staatsarchiv Darmstadt
Staatsarchiv Magdeburg

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Die Unterlagen der Kurmainzischen Zentralbehörden stammen aus dem alten Regierungsarchiv, das 1782 aus dem Reichserzkanzlerarchiv herausgelöst und durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 an die weltlichen Nachfolgestaaten des Kurfürstentums aufgeteilt wurde. Deshalb sind die Archivalien des Kurmainzer Regierungsarchivs heute auf etliche fürstliche, kirchliche, Kommunal- und Staatsarchive in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland verteilt.
Ins Staatsarchiv Marburg gelangten die Unterlagen der ehemaligen Ämter bzw. Oberämter in Hessen, nämlich Amöneburg, Fritzlar, Naumburg und Neustadt, sowie eine spätere Abgabe von 1867 aus dem Kreisarchiv Würzburg mit Akten zu den Ämtern Orb und Gersfeld. Aus ihnen wurde 1979 im Zusammenhang mit der Erstellung eines archivübergreifenden Inventars über die Kurmainzer Archivbestände der Bestand 105 gebildet und neu verzeichnet. Dabei wurde auch die Provenienztrennung von Zentralbehörden (105c) und Mittel- und Unterbehörden (105b) vorgenommen.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Die Kurmainzer Zentralbehörden umfassen jene Einrichtungen, die die Verwaltungsgeschäfte des Kurstaates bis 1803 an höchster Stelle wahrnahmen. Ihre Entstehung fällt ins 16. Jhdt. Ein erster fester Rat mit bestimmten Dienstzeiten wurde 1501 eingerichtet und 1522 als Reaktion auf die Zeitumstände (Ritteraufstand und Bauernkrieg) zum 'beständigen' Rat bzw. Hofrat ausgebaut. Er führte nicht nur die Amtsgeschäfte in Abwesenheit des Kurfürsten fort, sondern sorgte insbesondere auch für die Neuorganisation der Lokalverwaltung und des Gerichtswesens. Ferner oblag dem Hofrat die Behandlung der Lehensangelegenheiten. Während der Einfluss des Domkapitels und der Landstände auf den Rat anfangs noch stark war, bestand er seit 1527 allein aus Vertrauensleuten des Landesherren. Die wichtigsten Angelegenheiten entschied der Kurfürst jedoch allein mit ausgewählten Räten, ohne dass der Hofrat davon Kenntnis nehmen musste. 1541 wurde die Bearbeitung von Innen- und Außenpolitik im Rat personell voneinander getrennt und zu Beginn des 17. Jahrhunderts schälte sich dann eine erste Aufgliederung nach Ressorts heraus: Ein Hofratsmitglied führte als 'Director in Judicilialibus' die Aufsicht über das gesamte Rechtswesen, während andere Räte die Angelegenheiten der verschiedenen Ämter bearbeiteten und sich um strittige Grenzfragen mit benachbarten Territorien kümmerten. 1626 wurde die Stelle eines Hofratspräsidenten geschaffen, der vom Domkapitel besetzt wurde.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg verlagerte der Kurfürst die Behandlung der wichtigsten Staatsgeschäfte, aber auch der Lehensangelegenheiten, in den Geheimen Rat, der jedoch bereits im frühen 18. Jhdt. vom Geheimen Kabinett als zentraler politischer Entscheidungsträger abgelöst wurde. Um Reibungsverluste bei der Zusammenarbeit von Hofrat, Geheimem Rat und Hofkammer zu verhindern, wurden ab dem Ende des 17. Jhdts. mehr und mehr gemischte Kommissionen und Deputationen eingerichtet, die die einander überlappenden Aufgabenbereiche gemeinschaftlich bearbeiteten. So entstand 1690 zunächst die 'Deputation ad militaria' bzw. die Kriegskonferenz, später wurden aber auch Deputationen für das Kommerzien-, Bau-, Salinen-, Feuerversicherungs- und Armenwesen sowie für das Forst- und Jagdwesen errichtet. Die Entscheidungen wurden aber nach wie vor in den Räten und in der Kammer gefällt. Ende der 1730er Jahre formierte sich dann innerhalb des Geheimen Rats eine 'Conferenz', die 1740 als Geheime Kabinettskonferenz institutionalisiert wurde und die höchsten Beamten der verschiedenen Behörden versammelte. 1775 wurde die Geheime Kabinettskonferenz zur Staatskonferenz mit Weisungsrecht gegenüber nachgeordneten Behörden umgebildet.
Die Verwaltung der kurfürstlichen Finanzen oblag der 1532 geschaffenen Hofkammer, die auch Rent- und Rechenkammer genannt wurde. Bis 1548 verwaltete sie neben den Landes- auch die Hoffinanzen, die dann jedoch an Marschall und Küchenmeister übergingen. 1619/1625 wurde die Hofkammer in eine kollegiale Behörde mit Kammerräten und einem vom Domkapitel eingesetzten Vorsitzenden umgewandtelt. 1690 ging die eigentliche Finanzverwaltung an eine Zahlstelle über, während die Hofkammer noch anweisende, kontrollierende und beratende Funktionen behielt. 1780 wurde eine Landesnotdurftkasse eingerichtet, die aus den Salinenerträgen gespeist wurde, und 1788 eine Rechnungsrevisionskammer. Kriegssteuern wurden nach einer Bewilligung durch das Domkapitel von einem Kriegszahlmeister erhoben; die Auszahlung bedurfte jedoch der Erlaubnis der Hofkammer.
Die lokale Gerichtsbarkeit wurde bereits in der Zeit nach dem Bauernkrieg straff dem Kurfürsten untergeordnet. 1516 wurde ein dem Reichskammergericht nachgebildetes Hofgericht mit ständigem Sitz in Mainz eingerichtet. Es musste sich - namentlich in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - seine Zuständigkeiten jedoch mit dem Hofrat teilen. Die Zivilgerichtsbarkeit oblag ihm seit 1628 dagegen alleine, wofür es aber wiederum auf die Kriminalgerichtsbarkeit verzichten musste. Diese fiel im 18. Jhdt. nämlich ganz dem Hofrat zu. Sondergerichte bestanden seit 1674 für das Bauwesen sowie für Merkantil- und Wechselsachen. Bis 1783 gab es ein Rabbinergericht für Juden. Als oberste Instanz wurde 1740 ein Revisionsgericht geschaffen. Dennoch blieb die Anrufung des Reichskammergerichts ab einen Streitwert von mehr als 600 Gulden möglich.
Enthält Enthält
I. Kurfürsten und Reich, Zentralbehörden, II. Ämter und Centen, III. Öffentliche Ordnung, Verwaltung und Gemeinden, IV. Landwirtschaft, Forsten, Jagd und Fischerei, V. Wirtschaft, Handel, Verkehr und Münzen (Handwerk und Zünfte, Salinen und Salzwesen, insbesondere Saline Orb), VI. Militär und Krieg, VII. Steuern und Abgaben, Leistungen, VIII. Lehen, Pachten, Pfandschaften, Arreste
Literatur Literatur
Droege, G., Die Territorien am Mittel- und Niederrhein, in: Kurt G.A. Jeserich u.a. (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches, S. 690-720.
Falk, H., Die Mainzer Behördenorganisation in Hessen und auf dem Eichsfeld, Marburg 1930.
Goldschmidt, Hans, Zentralbehörden und Beamtentum im Kurfürstentum Mainz vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, Berlin und Leipzig 1909.
Hensler, E., Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um das Jahr 1600, Straßburg 1909.
Schatz, R. und A. Schwersmann (Bearb.), Inventare des Aktenarchivs der Erzbischöfe und Kurfürsten von Mainz aufgrund der Verzeichniss in den heutigen Eigentümer-Archiven, 5 Bde., Koblenz 1990-1993.
Findmittel Findmittel
Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
25,00 MM

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 09.07.2020
Bemerkung: Die Unterlagen sind äußerst kleinteilig und zählen oft nur wenige Blatt. Bei der Neuverzeichnung wurde vielfach auf die ursprünglichen Aktentitel zurückgegriffen.