Vollständige Signatur

HStAD, G 48

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Hessische Brandversicherungsanstalt für Gebäude Darmstadt
Laufzeit Laufzeit
1778 - 1983

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Zur Geschichte der Brandversicherungsanstalt in der Nachkriegszeit sind die D-Bestände des Archivs der SparkassenVersicherung Wiesbaden, welche 1997 Rechtsnachfolger der Brandversicherungsanstalt geworden ist, hinzuzuziehen. Dieser Bestand befindet sich heute am SV-Standort Karlsruhe. Für die Nachkriegszeit siehe auch: Staatsarchiv Darmstadt, Bestand H 49.

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Der Bestand gelangte von 1986 an sukzessive in das Staatsarchiv Darmstadt und bildet ein per Vertrag von 1993 geregeltes Depositum. Durch rechtzeitige Auslagerung haben die Rechnungen und Urkunden seit der Gründung der Versicherung die Darmstädter Bombennacht 1944 unbeschadet überstanden. Es war das einzige Schriftgut der Brandversicherungsanstalt, das in die Nachkriegszeit gerettet werden konnte. Die Gefährdung durch zum Teil massive Moderschäden konnte durch eine umfangreiche Restaurierungsaktion beseitigt werden.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Durch die 'Hessen-darmstädtische Brand-Assecurations- oder Brandversicherungs-Ordnung' vom 1. August 1777 kam es zur Gründung der heutigen 'Hessischen Brandversicherungsanstalt für Gebäude Darmstadt'. Die errichtete Versicherung auf Gegenseitigkeit stellte eine Zwangsversicherung für alle privaten und gewerblichen, aber auch kirchlichen und kommunalen Gebäude im Territorium der Landgrafschaft und des späteren Großherzogtums bzw. Volksstaats Hessen dar. Eine Ausnahme bildeten neben den landesherrlichen Schlössern, Kasernen und Versorgungsbauten sowie den feuergefährlichen Betrieben noch die außerhalb von geschlossenen Ortschaften gelegenen adeligen Schlösser und Gutshäuser. Die Anstalt bestand unbeschadet bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs fort. Dem letzten von Reichsstatthalter Sprenger verkündeten Gesetz über die Brandversicherung vom 4. Juli 1941 zufolge konnte die Anstalt 'Mit- und Rückversicherung, auch außerhalb des Landes Hessen, nehmen und geben', und zwar auch für Versicherungszweige, die sie nicht selbst betrieb. Trotz der zwischenzeitlich neugezogenen Landesgrenzen blieb die Brandversicherungsanstalt auch nach 1945 für das Gesamtgebiet des früheren Großherzogtums Hessen zuständig. Ein 1968 geschlossener Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Hessen und Rheinland- Pfalz erkannte das Betreiben der Gebäudeversicherung im rheinland-pfälzischen Regierungsbezirk Rheinhessen durch die Hessische Brandversicherungsanstalt ausdrücklich auch für die Zukunft an. Die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf mehr Wettbewerb im Versicherungsbereich führten dazu, dass Hessen und Rheinland-Pfalz 1993 einen Staatsvertrag über die beiden sogenannten Pflicht- oder Monopolversicherer abschlossen. Neue Eigentümer der Hessischen Brandversicherungskammer Darmstadt (und der Nassauischen Brandversicherungsanstalt Wiesbaden) wurden die Sparkassen- und Giroverbände in Frankfurt und Mainz.
Enthält Enthält
Rechnungen und Belege für die Ober- und Niedergrafschaft Katzenelnbogen, das Oberfürstentum und das Großherzogtum.
Literatur Literatur
Gottfried Plumpe, Anfänge der deutschen Versicherungswirtschaft: Die hessische Brandversicherungsanstalt 1767-1885, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 31 (1981), S. 149-172
Eckhart G. Franz, Emergency: 200 Jahre Hessische Brandversicherungskammer Darmstadt, Darmstadt 1977
Findmittel Findmittel
Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)

PDF-Findbuch (Stand 2007)
Maschinenschriftliches Schadensverzeichnis, bearb. von Jürgen Rainer Wolf

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
61 m
Bearbeiter Bearbeiter
Jürgen Rainer Wolf