H.15.08
Complete identifier
ISG FFM, H.15.08
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Schöffengerichtsbücher
Life span
Life span
1503, 1506-1812
Fonds data
History of creator
History of creator
Die Existenz des Schöffengerichts läßt sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen. Damals war das kaiserliche Reichsschöffengericht unter dem Vorsitz eines vom Kaiser unmittelbar ernannten Reichsschultheißen mit Schöffen aus dem Rat der Stadt besetzt. Es sprach, unabhängig von der städtischen Obrigkeit, Recht in der Stadt und deren Gebiet. Seit dem Jahr 1372, als die Stadt das Reichsschultheißenamt zusammen mit dem Gericht erworben hatte, oblag die Urteilssprechung der städtischen Hand. Praktisch sah das so aus, dass die peinliche Gerichtsbarkeit auf den Rat überging und die Zivilgerichtsbarkeit in die Zuständigkeit des Schöffengerichts fiel. Das Schöffengericht war nach 1495 als Vorinstanz zuständig für die am Reichskammergericht anhängig gemachten Sachen, wobei aber dessen Urteile auch beim Reichshofrat anfechtbar waren.
Das Frankfurter Schöffengericht war für alle Zivilprozesse, die freiwillige Gerichtsbarkeit (Errichtung von Vormundschaften, Testamenten usw.), Frevelsachen (Beleidigung, Körperverletzung usw.) und eine besondere Form von Kriminalprozessen (fiskalische Prozesse bzw. Akkusationsprozesse) zuständig. Die Schöffengerichtsbücher protokollieren den Verlauf der Gerichtssitzungen und spiegeln somit nahezu die gesamte Bandbreite frühneuzeitlicher Konflikte in der Reichsstadt Frankfurt wider. Ausgenommen sind lediglich die schweren Kriminalfälle, die vom Rat in Form von Inquisitionsprozessen untersucht und abgeurteilt wurden.
Das Frankfurter Schöffengericht war für alle Zivilprozesse, die freiwillige Gerichtsbarkeit (Errichtung von Vormundschaften, Testamenten usw.), Frevelsachen (Beleidigung, Körperverletzung usw.) und eine besondere Form von Kriminalprozessen (fiskalische Prozesse bzw. Akkusationsprozesse) zuständig. Die Schöffengerichtsbücher protokollieren den Verlauf der Gerichtssitzungen und spiegeln somit nahezu die gesamte Bandbreite frühneuzeitlicher Konflikte in der Reichsstadt Frankfurt wider. Ausgenommen sind lediglich die schweren Kriminalfälle, die vom Rat in Form von Inquisitionsprozessen untersucht und abgeurteilt wurden.
Literature
Literature
Friedrich Schunder, Das Reichsschultheißenamt in Frankfurt am Main bis 1372, in: AFGK 42 (1954), S. 5-99; Reinhard Schartl, Gerichtsverfassung und Zivilprozess in Frankfurt am Main im Spätmittelalter, in: ZRG GA 123 (2006), S. 135-165; Fred Schwind, Die Landvogtei in der Wetterau. Studien zu Herrschaft und Politik der staufischen und spätmittelalterlichen Könige, Marburg 1972, bes. S. 10-21 u. 282-285 (zur Frühphase des Frankfurter Gerichts); Joachim Eibach, Frankfurter Verhöre. Städtische Lebenswelten und Kriminalität im 18. Jh., 2003.
Further information (fonds)
Extent
Extent
305 Verzeichnungseinheiten (Nr. 1-155 und 157-306), 27,5 Regalmeter (Stand 2022)
Access
Access
Lagerort: TM
Information / Notes
Additional information
Additional information
Bände mit Registern;
Erhaltene Jahrgänge: 1503, 1506-1527, 1530-1540, 1542-1551, 1553-1572, 1574-1616, 1618-1658, 1660-1691, 1693-1778, 1780-1812
Erhaltene Jahrgänge: 1503, 1506-1527, 1530-1540, 1542-1551, 1553-1572, 1574-1616, 1618-1658, 1660-1691, 1693-1778, 1780-1812
Der Bestand wurde 2022/2023 im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung vollständig digitalisiert.