H.07.04

Complete identifier

ISG FFM, H.07.04

Fonds


Identification (short)


Title Title
Rechneiamt: Bücher
Life span Life span
1341 - 1889

Fonds data


History of creator History of creator
Das Rechneiamt war die oberste Finanzbehörde der Stadt und bestand gegen Ende der reichsstädtischen Zeit aus einer Anzahl von fachbezogenen Ämtern, dem Kriegszeugamt, dem Münzamt, dem Marstallamt, dem Holzamt, dem Standamt (Stand- und Messläden), dem Bestätteramt, der Stadtwaage, dem Kran, dem Leinwandhaus, der Salzstube, dem Fischamt, dem Fleischamt, allen Zöllen, der Würz-, Stoß-, Safran- und Tuschschau und den Ausrufern.
Zum Beginn der freistädtischen Zeit umfasste das Rechneiamt folgende Geschäftsbereiche: Münzamt, Holzamt, Standamt, Bestätteramt, Marstall, Stadt- und Eisenwaage, Kran, Kranwagen, Heu- und Güterwaage, Leinwandhaus, sämtliche Zölle, Tor- und Einlass-Schreibereien, Tuchschau, Fruchtschau, Eichwesen, Ausrufer, Makler von Wechseln und Waren sowie Verpachtung von Ämtern und Diensten (Admodiation). Im Jahr 1832 wurde das Rentenamt mit dem Akzisewesen der Frankfurter Dörfer, die Visieranstalt am Main und die Malz- und Mehlwaage dem Rechneiamt zugeschlagen, das sich von nun an Rechnei- und Rentenamt nannte. Bis zum Ende der freistädtischen Zeit 1866 kamen noch die Verwaltung des Hafens, die Fruchthalle, die Fruchtmesser, das Schlachthaus und das Wechselstempelbüro hinzu.
In der preußischen Zeit war das Recheneiamt für die gesamte städtische Finanzverwaltung und die Verwaltung des Römergebäudes sowie Handels- und Gewerbeangelegenheiten zuständig und wirkte bei der Veranlagung und Erhebung der staatlichen Steuern mit.
Includes Includes
Die seit 1348 geführten Rechenbücher (Jahresrechnungen) sind bis auf den Jahrgang 1428 im Zweiten Weltkrieg verbrannt. Besonders wertvoll sind geschlossene Serien, die die städtische Finanzpolitik und Rechnungsführung über längere Zeiträume dokumentieren: die Protokolle von 1564 bis 1879, die Dekrete des Rates an die Rechnei von 1650 bis zum Rechnungsjahr 1880/81, die Haushalte von 1821 bis 1881, die Bilanzen von 1733-1831, die Diurnale oder Rechenmeisterregister als Vorstufen zu den Rechenbüchern von 1430 bis 1488 (mit Unterbrechungen) und von 1544 bis 1699.
Wichtig ist auch die Überlieferung zu Kapitalien, Grundrenten, Gülten, Leibgedingen und Zinsen. Während Grundrenten und Zinsen auf persönlichen oder dinglichen Abhängigkeitsverhältnissen beruhen, waren die Grundlagen der Gülten rein privatrechtliche und vermögensrechtliche Grundlasten. In Frankfurt und anderen Städten blieb bei Liegenschaftsverkäufen gern ein Teil des Kaufpreises als verzinsliches Kapital auf dem Grund und Boden haften, denn die Stadt beispielsweise verkaufte nicht gerne Grundstücke, ohne einen Teil des Kaufschillings (Restkaufschilling) als Grundzins darauf stehen zu lassen. Diese "Rentenkauf" oder "Gültekauf" genannte Form des Kredits, die am Grundstück haftete und nicht an der Person, war üblich während des kanonischen Zinsverbots im Mittelalter und machte dann anderen Formen wie den Hypothekarkrediten Platz. Zu den Grundzinsen der Stadt gehörten auch der Schutzlohn und der für die Sachsenhäuser Seite erhobene Brückenzins. Eine weitere recht dichte Überlieferung betrifft Leibgedinge oder Leibrenten und ähnliche Leistungen auf Lebenszeit.
Gut dokumentiert ist auch der städtische Weinkeller und die Erhebung von Abgaben wie das Ungeld als einer Akzise auf Wein von Wirten und Baumwirten (Straußwirten) mit begrenzter Schankerlaubnis . Ein wissenschaftlich wertvolles Anhängsel sind die Aufzeichnungen von Friedrich Joseph Cleynmann (1764-1827), der als Bankier, Schriftsteller und Politiker, auch Senator und 1816 Jüngerer Bürgermeister einen Schwerpunkt auf Wirtschaft und Geldwesen hatte und zum Geldwesen seiner Zeit und dessen historischer Entwicklung interessantes und mit Originaldokumenten vermischtes Material hinterlassen hat.

Further information (fonds)


Extent Extent
991 Verzeichnungseinheiten, 54 Regalmeter (Stand 2022)
Access Access
Lagerort: TM

Information / Notes


Additional information Additional information
Teilnachlass C. F. Cleynmann siehe Münzwesen und S1/255.
S6a/648 (Kopien der von Moritz Stern 1895 angefertigten Abschrift der handschriftlichen Auszüge Georg Ludwig Kriegks aus den Rechenbüchern 1360-1411 mit jüdischen Betreffen, mit Transkription von David Schnur)