H.06.11
Vollständige Signatur
ISG FFM, H.06.11
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Reichssteuer
Laufzeit
Laufzeit
1336 - 1791
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
H.06.12 (Friedberger Reichssteuer/Pfandschaft auf Friedberg)
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Bei der Reichssteuer handelt es sich um eine jährliche Steuer, die die Reichsstädte an Kaiser und Könige zahlen mussten. Zur Geschichte der Reichssteuer bzw. "Stadtsteuer"und deren Erhebung, insbesondere für das im Bestand heute kaum mehr abgebildete 18. Jahrhundert, s. H.06.11 Nr. 1500, außerdem Nr. 1412, 1420 und 1427 sowie Rep. 6 (zu Ugb A 43-47 und A 50).
Die Unterlagen zur "Stadtsteuer" (Reichssteuer) lagen ursprünglich in den Laden Ugb A Nr. 43-47, als diese gefüllt waren ergänzt um A 50. Über das ursprüngliche Lagerort- Repertorium (Rep. 6) lassen sich die wesentlichen Inhalte des Bestands nachvollziehen:
Ugb A 44, 45 und 46 enthielten Quittungen und Abrechnungen über die bezahlte Stadtsteuer, die den weitaus größten Teil des Bestands ausmachen und bis 2025 unverzeichnet waren. Besiegelte Pergamenturkunden über bezahlte Reichssteuer von Ruprecht, Sigismund, Friedrich III. lagen ursprünglich getrennt unter Ugb D 68.
Ugb A 43 enthielt die Dokumente zur Verpfändung der Stadtsteuer Frankfurts und anderer Städte an Graf Günther von Schwarzburg durch Kaiser Karl IV. (1349) und den daraus hervorgehenden Rechtsstreit der Stadt Frankfurt mit Graf Heinrich von Schwarzburg 1435-1437 (zum Sachverhalt s. H.06.11 Nr. 325 sowie Rep. 6: Register über Ugb Laden A, S. 708-715, alte Foliierung fol. 129-132).
Zeitweise wurde einzelnen Personen zu deren Lebzeiten ein Drittel oder zwei Drittel der Stadtsteuer angewiesen. Diese Ansprüche gingen teilweise auch auf die Erben über, deren Ansprüche aber oft durchgesetzt werden mussten. Ugb A 47 enthielt ensprechende Akten der Jahr 1575-1746 (Nr. 1-13), Ugb A 50 solche der Jahre 1762-1791 (Nr. 1-6 und 8). Hieraus ging hervor, welche Personen dies betraf und wie nach deren Tod oder während eines Interregnums die Ansprüche hierauf behandelt wurden:
1575 ging ein Drittel der Stadtsteuer an Ruprecht von Stotzingen, ebenso ab 1583 ein Drittel Peter Obernburger und ab 1596 ein Drittel an Andreas Erstenberger.
Ab 1601 ging ein Drittel der Stadtsteuer (wohl das ursprünglich an Ruprecht von Stotzingen vergebene) an Johann bzw. Johann Franz von Barwitz. Dieses Drittel wurde nach dessen Tod dann Graf Wilhelm von Öttingen zugewiesen.
Ab 1619 erhielt Hermann Questenburger ein Drittel, ihm wurde 1620 ein weiteres Drittel zugesprochen. Diese insgesamt zwei Drittel der Stadtsteuer gingen über Elisabeth Constantia von Questenberg an Graf Gundakar von Dietrichstein über. Nach dessen Tod erhoben Hieronymus Scalvinoni für seinen Sohn Christoph einerseits und die Vormünder des Ferdinand Gundakar von Dietrichstein Ansprüche hierauf. Zur Geschichte dieser zwei Drittel der Stadtsteuer s. H.06.11 Nr. 1412, 1416, 1420 und 1427.
Die Ugb-Laden A 43-50 wurden 1865 chronologisch geordnet. 1891 lagerte Jung die Akten um. Die Akten aus Ugb A 47 Nr. 7 (1699-1709 ff, Grafen von Öttingen), 8 (Ursprung der Stadtsteuer, 1629) 9 (1709-1761) und 10 (1714/1724 ff, Ulm?), 11, 12 und 13 vereinigte Jung mit den unter Ugb A 50 (Nr. 1-8 aus den Jahren 1762-1791) verzeichneten Stücken zu einem gesonderten Faszikel. Dieses ist heute (Stand 2025) nicht mehr auffindbar und wohl spätestens seit 1959 nicht mehr Teil des Bestands.
1959 wurden die Unterlagen neu verpackt, die Informationen zu den alten Lagerorten gingen dabei größtenteils verloren. Zudem wurden spätestens jetzt Stücke, die zu Akten zusammengefasst waren, aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang gerissen, einzeln gelegt und einzeln signiert.
2025 wurde der Bestand mit rudimentären Erschließungsdaten in die Datenbank eingegeben. Dabei wurden, soweit möglich, die ursprünglich vorhandenen Akten über die Klassifikation wieder rekonstruiert. Teilweise trägt das Archivgut alte Stücknummern zu Akten, die sich über mehrere Jahre erstreckten. Diese wurden in den Titel übernommen und über die Klassifikation soweit möglich den ursprünglichen Akten zugeordnet. Ab den Jahren 1667/1668 wurde die Stücknummerierung aufgegeben, sodass unklar ist, ob und wie die Akten fortgeführt wurden. Dies gilt insbesondere für die vorher angelegten Akten zu Johann Franz von Barwitz und den Grafen von Oettingen als dessen Nachfolger, denen 1/3 der Stadtsteuer zugewiesen worden war.
Da inhaltliche Zusammenhänge nur teilweise rekonstruierbar sind, empfiehlt es sich, bei Recherchen immer den ganzen Jahrgang und die umliegenden bzw. ab 1667 die nachfolgenden Jahre einzubeziehen.
Die Unterlagen zur "Stadtsteuer" (Reichssteuer) lagen ursprünglich in den Laden Ugb A Nr. 43-47, als diese gefüllt waren ergänzt um A 50. Über das ursprüngliche Lagerort- Repertorium (Rep. 6) lassen sich die wesentlichen Inhalte des Bestands nachvollziehen:
Ugb A 44, 45 und 46 enthielten Quittungen und Abrechnungen über die bezahlte Stadtsteuer, die den weitaus größten Teil des Bestands ausmachen und bis 2025 unverzeichnet waren. Besiegelte Pergamenturkunden über bezahlte Reichssteuer von Ruprecht, Sigismund, Friedrich III. lagen ursprünglich getrennt unter Ugb D 68.
Ugb A 43 enthielt die Dokumente zur Verpfändung der Stadtsteuer Frankfurts und anderer Städte an Graf Günther von Schwarzburg durch Kaiser Karl IV. (1349) und den daraus hervorgehenden Rechtsstreit der Stadt Frankfurt mit Graf Heinrich von Schwarzburg 1435-1437 (zum Sachverhalt s. H.06.11 Nr. 325 sowie Rep. 6: Register über Ugb Laden A, S. 708-715, alte Foliierung fol. 129-132).
Zeitweise wurde einzelnen Personen zu deren Lebzeiten ein Drittel oder zwei Drittel der Stadtsteuer angewiesen. Diese Ansprüche gingen teilweise auch auf die Erben über, deren Ansprüche aber oft durchgesetzt werden mussten. Ugb A 47 enthielt ensprechende Akten der Jahr 1575-1746 (Nr. 1-13), Ugb A 50 solche der Jahre 1762-1791 (Nr. 1-6 und 8). Hieraus ging hervor, welche Personen dies betraf und wie nach deren Tod oder während eines Interregnums die Ansprüche hierauf behandelt wurden:
1575 ging ein Drittel der Stadtsteuer an Ruprecht von Stotzingen, ebenso ab 1583 ein Drittel Peter Obernburger und ab 1596 ein Drittel an Andreas Erstenberger.
Ab 1601 ging ein Drittel der Stadtsteuer (wohl das ursprünglich an Ruprecht von Stotzingen vergebene) an Johann bzw. Johann Franz von Barwitz. Dieses Drittel wurde nach dessen Tod dann Graf Wilhelm von Öttingen zugewiesen.
Ab 1619 erhielt Hermann Questenburger ein Drittel, ihm wurde 1620 ein weiteres Drittel zugesprochen. Diese insgesamt zwei Drittel der Stadtsteuer gingen über Elisabeth Constantia von Questenberg an Graf Gundakar von Dietrichstein über. Nach dessen Tod erhoben Hieronymus Scalvinoni für seinen Sohn Christoph einerseits und die Vormünder des Ferdinand Gundakar von Dietrichstein Ansprüche hierauf. Zur Geschichte dieser zwei Drittel der Stadtsteuer s. H.06.11 Nr. 1412, 1416, 1420 und 1427.
Die Ugb-Laden A 43-50 wurden 1865 chronologisch geordnet. 1891 lagerte Jung die Akten um. Die Akten aus Ugb A 47 Nr. 7 (1699-1709 ff, Grafen von Öttingen), 8 (Ursprung der Stadtsteuer, 1629) 9 (1709-1761) und 10 (1714/1724 ff, Ulm?), 11, 12 und 13 vereinigte Jung mit den unter Ugb A 50 (Nr. 1-8 aus den Jahren 1762-1791) verzeichneten Stücken zu einem gesonderten Faszikel. Dieses ist heute (Stand 2025) nicht mehr auffindbar und wohl spätestens seit 1959 nicht mehr Teil des Bestands.
1959 wurden die Unterlagen neu verpackt, die Informationen zu den alten Lagerorten gingen dabei größtenteils verloren. Zudem wurden spätestens jetzt Stücke, die zu Akten zusammengefasst waren, aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang gerissen, einzeln gelegt und einzeln signiert.
2025 wurde der Bestand mit rudimentären Erschließungsdaten in die Datenbank eingegeben. Dabei wurden, soweit möglich, die ursprünglich vorhandenen Akten über die Klassifikation wieder rekonstruiert. Teilweise trägt das Archivgut alte Stücknummern zu Akten, die sich über mehrere Jahre erstreckten. Diese wurden in den Titel übernommen und über die Klassifikation soweit möglich den ursprünglichen Akten zugeordnet. Ab den Jahren 1667/1668 wurde die Stücknummerierung aufgegeben, sodass unklar ist, ob und wie die Akten fortgeführt wurden. Dies gilt insbesondere für die vorher angelegten Akten zu Johann Franz von Barwitz und den Grafen von Oettingen als dessen Nachfolger, denen 1/3 der Stadtsteuer zugewiesen worden war.
Da inhaltliche Zusammenhänge nur teilweise rekonstruierbar sind, empfiehlt es sich, bei Recherchen immer den ganzen Jahrgang und die umliegenden bzw. ab 1667 die nachfolgenden Jahre einzubeziehen.
Enthält
Enthält
Quittungen (chronologisch geordnet von 1336-1791) der Kaiser, Könige bzw. deren Sekretäre und Bevollmächtigten sowie von Pfandinhabern über die Entrichtung der Reichssteuer. Außerdem Korrespondenzen zu Ansprüchen einzelner Personen, denen von Kaisern und Königen Anteile übertragen worden waren (Aktenzusammenhänge nicht erhalten).
Der Bestand umfasst fast ausschließlich einzeln gelegte Urkunden, die Aktenzusammenhänge sind nicht erhalten und ab 1667 nicht rekonstruierbar.
Der Bestand umfasst fast ausschließlich einzeln gelegte Urkunden, die Aktenzusammenhänge sind nicht erhalten und ab 1667 nicht rekonstruierbar.
Findmittel
Findmittel
Datenbank
zusätzliche Angaben zu einzelnen, nicht mehr vorhandenen Stücken in Rep. 6: Ugb A 47, 50
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
1501 Verzeichnungseinheiten, 10,75 Regalmeter
Benutzung
Benutzung
Lagerort: TM;