A.40.03
Vollständige Signatur
ISG FFM, A.40.03
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Städelschule
Laufzeit
Laufzeit
1940-2004
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Der Bestand der Städelschule wurde 2017 in das Institut für Stadtgeschichte Frankfurt (ISG) übernommen. Die Unterlagen waren bis dahin in einem Keller der Städelschule aufbewahrt worden, in dem in Folge eines Wasserschadens Schimmel entstand. Die Städelschule wandte sich mit der Problematik an das ISG, das Maßnahmen zur Schimmelmessung durchführte und anschließend unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen eine Bewertung durchführte. Auf eine Abgabeliste der Akten wurde aufgrund des Schimmelbefalls verzichtet. Der Bestand umfasste nach Übergabe an das ISG 214 Akten auf 11lfm, hauptsächlich in Stehordnern verpackt. Die Akten wurden anschließend gereinigt, entmetallisiert und in säurefreie Mappen mit Schlauchheftung umgepackt. Vereinzelt wurden Folien entfernt und durch Pergaminhüllen ersetzt. Der gesamte Bestand wurde im August 2018 an die Archivschule Marburg geliefert und dort unter der Leitung von Dr. Dominik Haffer im Rahmen einer Verzeichnungsübung mit dem 55. Fachhochschullehrgang (FHL) erschlossen. Aus bestandserhalterischen Gründen wurden besonders umfangreiche Akten geteilt. Nach diesem Bearbeitungsschritt umfasst der Bestand durch Aktenteilungen 350 Verzeichnungseinheiten in 109 Kartons. Die Bestandslaufzeit liegt im Wesentlichen zwischen den 1940er Jahren und 2004.
Die Verzeichnung erfolgte nach den Erschließungsrichtlinien des ISG Frankfurt. Die folgende Klassifikation des Findbuches orientiert sich an dem Aktenplan der Städelschule:
1. Internationale und nationale sowie städtische Angelegenheiten
2. Organisation der Hochschule
3. Personalangelegenheiten
4. Studierende
5. Lehre
6. Haushalts- und Rechnungswesen
7. Projekte
Akz. Städelschule: II/2017-47
Die Verzeichnung erfolgte nach den Erschließungsrichtlinien des ISG Frankfurt. Die folgende Klassifikation des Findbuches orientiert sich an dem Aktenplan der Städelschule:
1. Internationale und nationale sowie städtische Angelegenheiten
2. Organisation der Hochschule
3. Personalangelegenheiten
4. Studierende
5. Lehre
6. Haushalts- und Rechnungswesen
7. Projekte
Akz. Städelschule: II/2017-47
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
I. Institutionsgeschichte
Der Frankfurter Bürger und Bankier Johann Friedrich Städel (1728-1816) verfügte in seinem Testament vom 15. März 1815, dass sein Vermögen in eine Stiftung zur Errichtung eines Kunstinstituts fließen sollte. Daher erfolgte ein Jahr nach seinem Tod 1817 die Gründung des Städelschen Kunstinstituts, das sich aus zwei Teilen zusammensetzte, zum einen aus einer Galerie und Schausammlung, zum anderen aus einer Lehranstalt für Frankfurter Kinder. Diese sollten ohne Unterschied von Religion und Geschlecht unentgeltlich unterrichtet werden. Zusätzlich wurden Stipendien für finanziell bedürftige BewerberInnen gewährt. Unterrichtsfächer waren zu diesem frühen Zeitpunkt Landschaftsmalerei, Kupferstechen, Mathematik, Baukunst, Kunst und verwandte Wissenschaften. 1824 kamen noch Klassen für Architektur und 1829 für Bildhauerei hinzu. Das 1779 gegründete Zeichnungs-Institut wurde von der Städelschule als Vorschule betrachtet. Neben der Lehrtätigkeit sah es die Stiftung als ihr wichtigstes Anliegen an, die Galerie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Seit der Gründung verwalteten fünf von Städel namentlich benannte kunstsachverständige Administratoren die Stiftung. Schwierigkeiten bereitete ein Rechtsstreit zwischen den Erben und der Stiftung, der erst 1828 mit einer Auszahlung der Erben beendet werden konnte. Die organisatorische Aufteilung zwischen Kunstsammlung und Lehranstalt im Jahr 1830 erwies sich als wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung der Städelschule. Die Stiftungsverwaltung wollte keine große Kunstakademie entstehen lassen und hob deshalb am 30. Januar 1852 die dreiklassige Kunstschule in ihrer bisherigen Form auf. Sie richtete neben der weiterbestehenden Elementarschule Ateliers für KünstlerInnen ein, die gegen Entgelt SchülerInnen aufnahmen. Die Kosten für Atelier, Lehrmittel und Wohnung der KünstlerInnen sowie das Schulgeld der Frankfurter SchülerInnen trug die Stiftung.
Um Geld für den Betrieb der Galerie zu sparen, wurden 1893 wesentliche Teile des Lehrbetriebs eingestellt, darunter der Elementarunterricht, die Architektur- und die Radierklasse. Durch den Ersten Weltkrieg und die Inflation in der Nachkriegszeit verschärfte sich die ohnehin schon angespannte finanzielle Lage weiter und das Stiftungsvermögen ging verloren. Daraus folgten einschneidende Veränderungen: Die Städelschule bekam 1919 den Status einer eigenständigen Einrichtung und verlor damit die unmittelbare Bindung an das Städelsche Kunstinstitut. Diesen Namen trug jetzt allein die Sammlung. 1923 erfolgte die offizielle Einstellung des Lehrbetriebs, nachdem 1920/1921 die Städelschule mit der Kunstgewerbeschule Frankfurt zur „Frankfurter Kunstgewerbeschule“ fusioniert worden war. Von da an umfasste die Schule die Fachbereiche Malerei, Architektur und Design. Eine vollständige Vereinigung der nun geschlossenen Städelschule mit der Kunstgewerbeschule unterblieb jedoch, es kam nur zu einer Zusammenlegung des Direktorats und der Lehrerschaft. Auch die Namensgebung in den folgenden Jahren, in denen sich die Schule bei einer Gelegenheit „Städel- und Handwerksschule“ und bei einer anderen „Städtische Handwerksschule“ oder „Frankfurter Kunstgewerbeschule“ nannte, spiegelt diese unvollständig gebliebene Vereinigung wider. Die Finanzierung erfolgte nun größtenteils durch die Stadt und teilweise durch den preußischen Staat. Die langjährigen Bemühungen um die Umwandlung der Kunstgewerbeschule in eine Kunsthochschule blieben ohne Erfolg, obwohl sowohl der Magistrat der Stadt Frankfurt als auch der Preußische Landtag der Umwandlung zustimmten, der Minister für Handel und Gewerbe jedoch auf seiner ablehnenden Position bestehen blieb.
Während des Nationalsozialismus wurde die Städelschule im Zuge der allgemeinen Gleichschaltung öffentlicher Institute in Deutschland zunächst mit einer kommissarischen Leitung versehen und es erfolgten weitere tiefgreifende organisatorische Veränderungen. Das Land Preußen ordnete die Beschränkung der Kunstgewerbeschule auf den handwerklichen Zweig an. Die Stadt reagierte darauf per Magistratsbeschluss mit der Rückgliederung der Malerei-, Bildhauer- und Grafikerklasse in eine wiedererrichtete Städelsche Kunstschule. Damit wurde die Fusion von Handwerks- und Kunstschule von 1923 rückgängig gemacht. Eine neue Initiative zur Anerkennung als Hochschule startete 1934. Drei Jahre später erhielt die Städelschule zunächst das Recht, die Bezeichnung „Kunsthochschule“ zu führen, ohne jedoch als Hochschule rechtlich anerkannt zu sein. Die Anerkennung als Hochschule für Bildende Künste erfolgte dann 1942 mit einem Vertrag zwischen dem Land Preußen und der Stadt Frankfurt. Während der NS-Zeit kam es zur „Säuberung“ der Frankfurter Kunstinstitutionen: Künstlerischen MitarbeiterInnen wurde gekündigt, viele DozentInnen wurden beurlaubt oder entlassen. Zudem wurden jüdische SchülerInnen von der Städelschule relegiert. Obwohl seit dem Wintersemester 1939/1940 viele männliche Studenten zum Wehrdienst eingezogen worden waren, konnte der Lehrbetrieb während des Krieges bis zur Schließung der Städelschule im März 1945 aufrechterhalten werden. Bei der großen Zerstörung von Frankfurt im Winter 1943/1944 durch Bombenangriffe blieb auch das Gebäude der Städelschule nicht verschont. In der Folge wurde der Unterricht auf Vororte Frankfurts sowie in ländliche Gegenden verlegt.
Am 1. November 1946 erfolgte die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs. 1947 wurde die Abendschule eröffnet, die nicht am allgemeinen Hochschulbetrieb teilnahm. 1948 konnte die erste Ausstellung nach dem Krieg im Frankfurter Kunstverein eröffnet werden. Am 19. September 1946 wurde zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Groß-Hessen ein Vertrag abgeschlossen, der im Wesentlichen die Rechtsstellung von 1942 bestätigte. Die Städelschule blieb weiterhin eine Anstalt des Landes, die Kosten trug die Stadt, erhielt aber dafür Zuschüsse vom Land. Diese Regelung bestand bis 2016, als der Großteil der Finanzierung durch das Land Hessen übernommen wurde. Die Kunsthochschule hieß seit 1959 offiziell „Städelschule – Staatliche Hochschule für bildende Künste in Frankfurt am Main“. Mitte der 70er-Jahre erhielt sie dann ihren heutigen Namen: „Staatliche Hochschule für Bildende Künste – Städelschule“. 1994 trennte sich das 1989 gegründete Institut für Neue Medien (INM) von der Städelschule ab und wird seitdem unter selbstständiger Trägerschaft weitergeführt. Ab 2019 wird die Städelschule komplett vom Land Hessen finanziert.
II. Organisationsgeschichte
Bevor die Städelschule mit dem Erlass der Satzung durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 09. Mai 1942 zu einer staatlich anerkannten Hochschule wurde, hatte es kaum schriftlich fixierte Vorgaben über die Struktur, die Organe sowie Gremien der Schule gegeben. Sie können nur aus diversen Einzelschriftstücken, wie beispielsweise Beschlussprotokollen, rekonstruiert werden.
Ämter wie das Direktorat, das lange zuvor bereits schon zur Wahrnehmung der Leitungs- und Aufsichtsfunktion etabliert worden war, wurden 1942 nun erstmalig festgeschrieben. Als beratendes und begutachtendes Organ wurde dem/der DirektorIn ein aus städtischen, staatlichen und parteilichen VertreterInnen bestehender Beirat an die Seite gestellt. Zur Bildung einzelner beratender Fachgruppen für spezielle Studienfragen konnte der/die DirektorIn aus dem Lehrkörper LehrerInnen als FachvertreterInnen benennen. Ferner war der/die DirektorIn befugt, den Lehrkörper jederzeit zu Sitzungen zur Klärung organisatorischer Studienfragen einzuberufen.
Da nach dem Zweiten Weltkrieg bereits sehr früh die Weichen für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs an der Städelschule gestellt worden waren, ließ auch die Ausarbeitung einer neuen Satzung nicht lange auf sich warten. Die daraufhin am 19. September 1946 erlassene Satzung unterschied sich jedoch nur unwesentlich von der Satzung vier Jahre zuvor. Die Organe blieben das leitende und verwaltende Direktorat und der nun aus VertreterInnen der Stadt und des Ministeriums zusammengesetzte Beirat, der weiterhin ausschließlich zur Beratung in allgemeinen Finanz-, Bau-, Organisations- und Unterrichtsangelegenheiten befragt werden musste.
Die Frage nach der weiteren Finanzierung der Schule und der Eingliederung der Abendschule sowie die vehementen Forderungen nach einer aktiveren Beteiligung der Lehrerschaft an den Entscheidungen die Schule betreffend führten ab 1952 zu Bemühungen, eine neue Satzung auszuarbeiten. Die zähen Diskussionen mündeten schließlich in der am 04. März 1959 vom Kultusminister verabschiedeten Satzung sowie dem bereits erwähnten Finanzierungsvertrag von 1960. Das Organ des Beirates, welches sich nun Kuratorium nannte, erhielt eine deutliche Aufwertung. Der/die DirektorIn wurde den Entscheidungen des Kuratoriums unterstellt. Dem Wunsch der Lehrenden nach mehr Partizipation wurde 1959 noch nicht entsprochen. Das Lehrerkollegium, das im Gegensatz zu der Satzung von 1946 nun zwar wieder Erwähnung fand, besaß weiterhin ausschließlich beratende Funktion für den/die DirektorIn.
Im Zuge der allgemeinen Studentenunruhen der 1960er-Jahre forderten auch die Studierenden der Städelschule Mitspracherecht in Hochschulangelegenheiten. Ferner schrieb das hessische Kunsthochschulgesetz von 1970, in dem zur Verwunderung die Städelschule keine Auflistung fand, nun gewisse Organe und Gremien für Hochschulen vor. Provisorisch wurden diese in den vielen Jahren der Erarbeitung einer neuen Satzung bereits realisiert, nicht selten kam es jedoch zu rechtlich problematischen Situationen. Am 16. September 1975 konnte mit Erlass des Kultusministers dieser unsichere Rechtszustand schließlich beendet werden. Organe und Gremien der nun privaten Hochschule in der Trägerschaft einer Kommune waren fortan der/die (Pro-)RektorIn, der Konvent, der Rat, das Kuratorium und die Hochschul-Vollversammlung. Dem/der RektorIn oblag es weiterhin, die Hochschule zu vertreten und die Verwaltung zu leiten. Das neue Organ des Konvents, in dem VertreterInnen der Lehrerschaft, der Studierenden und MitarbeiterInnen der Hochschule zugegen waren, sollte im Folgenden dem Wunsch nach Partizipation entgegenkommen. Es wählte nicht nur den/die RektorIn, sondern entschied auch bei Grundsatzfragen der Hochschulverwaltung. Das Ratsorgan, das aus den HochschullehrerInnen und StudierendenvertreterInnen zu bestehen hatte, sollte im Wesentlichen in Personal-, Unterrichts-, Studien- und Veranstaltungsangelegenheiten beraten und in geringerem Umfang auch entscheiden dürfen. Das Kuratorium behielt im Kern seinen Aufgabenbereich in Bezug auf finanzielle, personelle und allgemeine Angelegenheiten bei, veränderte jedoch seine Zusammensetzung geringfügig, indem jetzt neben städtischen VertreterInnen ebenso VertreterInnen aus der Lehrerschaft Teil des Organs wurden. Mindestens einmal im Jahr musste der/die RektorIn alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule zu einer Sitzung zusammen berufen, um den Rechenschaftsbericht abzulegen und diskutieren zu lassen.
Ende der 1970er-Jahre und um die Jahrtausendwende folgten weitere Satzungsentwürfe, u.a. aufgrund der Änderungen im hessischen Hochschulgesetz; zu einer Verabschiedung einer neuen Satzung kam es jedoch nicht. Bis Ende 2018 wird die zuletzt erlassene Satzung von 1975 weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Im Zuge des Übergangs der Städelschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts in die Trägerschaft des Landes Hessen zum 01. Januar 2019 wird jedoch eine neu ausgearbeitete Satzung verabschiedet werden, die offiziell neue Organe und Gremien in das Wesen der Städelschule einführen wird.
Neben der unten aufgeführten Literatur wurden für die Informationszusammenstellungen zur Institution und zur Organisation der Städelschule auch folgende Signaturen des Bestands herangezogen: Nr. 69-70, 109, 128, 129, 194, 275, 289, 314, 330.
Der Frankfurter Bürger und Bankier Johann Friedrich Städel (1728-1816) verfügte in seinem Testament vom 15. März 1815, dass sein Vermögen in eine Stiftung zur Errichtung eines Kunstinstituts fließen sollte. Daher erfolgte ein Jahr nach seinem Tod 1817 die Gründung des Städelschen Kunstinstituts, das sich aus zwei Teilen zusammensetzte, zum einen aus einer Galerie und Schausammlung, zum anderen aus einer Lehranstalt für Frankfurter Kinder. Diese sollten ohne Unterschied von Religion und Geschlecht unentgeltlich unterrichtet werden. Zusätzlich wurden Stipendien für finanziell bedürftige BewerberInnen gewährt. Unterrichtsfächer waren zu diesem frühen Zeitpunkt Landschaftsmalerei, Kupferstechen, Mathematik, Baukunst, Kunst und verwandte Wissenschaften. 1824 kamen noch Klassen für Architektur und 1829 für Bildhauerei hinzu. Das 1779 gegründete Zeichnungs-Institut wurde von der Städelschule als Vorschule betrachtet. Neben der Lehrtätigkeit sah es die Stiftung als ihr wichtigstes Anliegen an, die Galerie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Seit der Gründung verwalteten fünf von Städel namentlich benannte kunstsachverständige Administratoren die Stiftung. Schwierigkeiten bereitete ein Rechtsstreit zwischen den Erben und der Stiftung, der erst 1828 mit einer Auszahlung der Erben beendet werden konnte. Die organisatorische Aufteilung zwischen Kunstsammlung und Lehranstalt im Jahr 1830 erwies sich als wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung der Städelschule. Die Stiftungsverwaltung wollte keine große Kunstakademie entstehen lassen und hob deshalb am 30. Januar 1852 die dreiklassige Kunstschule in ihrer bisherigen Form auf. Sie richtete neben der weiterbestehenden Elementarschule Ateliers für KünstlerInnen ein, die gegen Entgelt SchülerInnen aufnahmen. Die Kosten für Atelier, Lehrmittel und Wohnung der KünstlerInnen sowie das Schulgeld der Frankfurter SchülerInnen trug die Stiftung.
Um Geld für den Betrieb der Galerie zu sparen, wurden 1893 wesentliche Teile des Lehrbetriebs eingestellt, darunter der Elementarunterricht, die Architektur- und die Radierklasse. Durch den Ersten Weltkrieg und die Inflation in der Nachkriegszeit verschärfte sich die ohnehin schon angespannte finanzielle Lage weiter und das Stiftungsvermögen ging verloren. Daraus folgten einschneidende Veränderungen: Die Städelschule bekam 1919 den Status einer eigenständigen Einrichtung und verlor damit die unmittelbare Bindung an das Städelsche Kunstinstitut. Diesen Namen trug jetzt allein die Sammlung. 1923 erfolgte die offizielle Einstellung des Lehrbetriebs, nachdem 1920/1921 die Städelschule mit der Kunstgewerbeschule Frankfurt zur „Frankfurter Kunstgewerbeschule“ fusioniert worden war. Von da an umfasste die Schule die Fachbereiche Malerei, Architektur und Design. Eine vollständige Vereinigung der nun geschlossenen Städelschule mit der Kunstgewerbeschule unterblieb jedoch, es kam nur zu einer Zusammenlegung des Direktorats und der Lehrerschaft. Auch die Namensgebung in den folgenden Jahren, in denen sich die Schule bei einer Gelegenheit „Städel- und Handwerksschule“ und bei einer anderen „Städtische Handwerksschule“ oder „Frankfurter Kunstgewerbeschule“ nannte, spiegelt diese unvollständig gebliebene Vereinigung wider. Die Finanzierung erfolgte nun größtenteils durch die Stadt und teilweise durch den preußischen Staat. Die langjährigen Bemühungen um die Umwandlung der Kunstgewerbeschule in eine Kunsthochschule blieben ohne Erfolg, obwohl sowohl der Magistrat der Stadt Frankfurt als auch der Preußische Landtag der Umwandlung zustimmten, der Minister für Handel und Gewerbe jedoch auf seiner ablehnenden Position bestehen blieb.
Während des Nationalsozialismus wurde die Städelschule im Zuge der allgemeinen Gleichschaltung öffentlicher Institute in Deutschland zunächst mit einer kommissarischen Leitung versehen und es erfolgten weitere tiefgreifende organisatorische Veränderungen. Das Land Preußen ordnete die Beschränkung der Kunstgewerbeschule auf den handwerklichen Zweig an. Die Stadt reagierte darauf per Magistratsbeschluss mit der Rückgliederung der Malerei-, Bildhauer- und Grafikerklasse in eine wiedererrichtete Städelsche Kunstschule. Damit wurde die Fusion von Handwerks- und Kunstschule von 1923 rückgängig gemacht. Eine neue Initiative zur Anerkennung als Hochschule startete 1934. Drei Jahre später erhielt die Städelschule zunächst das Recht, die Bezeichnung „Kunsthochschule“ zu führen, ohne jedoch als Hochschule rechtlich anerkannt zu sein. Die Anerkennung als Hochschule für Bildende Künste erfolgte dann 1942 mit einem Vertrag zwischen dem Land Preußen und der Stadt Frankfurt. Während der NS-Zeit kam es zur „Säuberung“ der Frankfurter Kunstinstitutionen: Künstlerischen MitarbeiterInnen wurde gekündigt, viele DozentInnen wurden beurlaubt oder entlassen. Zudem wurden jüdische SchülerInnen von der Städelschule relegiert. Obwohl seit dem Wintersemester 1939/1940 viele männliche Studenten zum Wehrdienst eingezogen worden waren, konnte der Lehrbetrieb während des Krieges bis zur Schließung der Städelschule im März 1945 aufrechterhalten werden. Bei der großen Zerstörung von Frankfurt im Winter 1943/1944 durch Bombenangriffe blieb auch das Gebäude der Städelschule nicht verschont. In der Folge wurde der Unterricht auf Vororte Frankfurts sowie in ländliche Gegenden verlegt.
Am 1. November 1946 erfolgte die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs. 1947 wurde die Abendschule eröffnet, die nicht am allgemeinen Hochschulbetrieb teilnahm. 1948 konnte die erste Ausstellung nach dem Krieg im Frankfurter Kunstverein eröffnet werden. Am 19. September 1946 wurde zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Groß-Hessen ein Vertrag abgeschlossen, der im Wesentlichen die Rechtsstellung von 1942 bestätigte. Die Städelschule blieb weiterhin eine Anstalt des Landes, die Kosten trug die Stadt, erhielt aber dafür Zuschüsse vom Land. Diese Regelung bestand bis 2016, als der Großteil der Finanzierung durch das Land Hessen übernommen wurde. Die Kunsthochschule hieß seit 1959 offiziell „Städelschule – Staatliche Hochschule für bildende Künste in Frankfurt am Main“. Mitte der 70er-Jahre erhielt sie dann ihren heutigen Namen: „Staatliche Hochschule für Bildende Künste – Städelschule“. 1994 trennte sich das 1989 gegründete Institut für Neue Medien (INM) von der Städelschule ab und wird seitdem unter selbstständiger Trägerschaft weitergeführt. Ab 2019 wird die Städelschule komplett vom Land Hessen finanziert.
II. Organisationsgeschichte
Bevor die Städelschule mit dem Erlass der Satzung durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 09. Mai 1942 zu einer staatlich anerkannten Hochschule wurde, hatte es kaum schriftlich fixierte Vorgaben über die Struktur, die Organe sowie Gremien der Schule gegeben. Sie können nur aus diversen Einzelschriftstücken, wie beispielsweise Beschlussprotokollen, rekonstruiert werden.
Ämter wie das Direktorat, das lange zuvor bereits schon zur Wahrnehmung der Leitungs- und Aufsichtsfunktion etabliert worden war, wurden 1942 nun erstmalig festgeschrieben. Als beratendes und begutachtendes Organ wurde dem/der DirektorIn ein aus städtischen, staatlichen und parteilichen VertreterInnen bestehender Beirat an die Seite gestellt. Zur Bildung einzelner beratender Fachgruppen für spezielle Studienfragen konnte der/die DirektorIn aus dem Lehrkörper LehrerInnen als FachvertreterInnen benennen. Ferner war der/die DirektorIn befugt, den Lehrkörper jederzeit zu Sitzungen zur Klärung organisatorischer Studienfragen einzuberufen.
Da nach dem Zweiten Weltkrieg bereits sehr früh die Weichen für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs an der Städelschule gestellt worden waren, ließ auch die Ausarbeitung einer neuen Satzung nicht lange auf sich warten. Die daraufhin am 19. September 1946 erlassene Satzung unterschied sich jedoch nur unwesentlich von der Satzung vier Jahre zuvor. Die Organe blieben das leitende und verwaltende Direktorat und der nun aus VertreterInnen der Stadt und des Ministeriums zusammengesetzte Beirat, der weiterhin ausschließlich zur Beratung in allgemeinen Finanz-, Bau-, Organisations- und Unterrichtsangelegenheiten befragt werden musste.
Die Frage nach der weiteren Finanzierung der Schule und der Eingliederung der Abendschule sowie die vehementen Forderungen nach einer aktiveren Beteiligung der Lehrerschaft an den Entscheidungen die Schule betreffend führten ab 1952 zu Bemühungen, eine neue Satzung auszuarbeiten. Die zähen Diskussionen mündeten schließlich in der am 04. März 1959 vom Kultusminister verabschiedeten Satzung sowie dem bereits erwähnten Finanzierungsvertrag von 1960. Das Organ des Beirates, welches sich nun Kuratorium nannte, erhielt eine deutliche Aufwertung. Der/die DirektorIn wurde den Entscheidungen des Kuratoriums unterstellt. Dem Wunsch der Lehrenden nach mehr Partizipation wurde 1959 noch nicht entsprochen. Das Lehrerkollegium, das im Gegensatz zu der Satzung von 1946 nun zwar wieder Erwähnung fand, besaß weiterhin ausschließlich beratende Funktion für den/die DirektorIn.
Im Zuge der allgemeinen Studentenunruhen der 1960er-Jahre forderten auch die Studierenden der Städelschule Mitspracherecht in Hochschulangelegenheiten. Ferner schrieb das hessische Kunsthochschulgesetz von 1970, in dem zur Verwunderung die Städelschule keine Auflistung fand, nun gewisse Organe und Gremien für Hochschulen vor. Provisorisch wurden diese in den vielen Jahren der Erarbeitung einer neuen Satzung bereits realisiert, nicht selten kam es jedoch zu rechtlich problematischen Situationen. Am 16. September 1975 konnte mit Erlass des Kultusministers dieser unsichere Rechtszustand schließlich beendet werden. Organe und Gremien der nun privaten Hochschule in der Trägerschaft einer Kommune waren fortan der/die (Pro-)RektorIn, der Konvent, der Rat, das Kuratorium und die Hochschul-Vollversammlung. Dem/der RektorIn oblag es weiterhin, die Hochschule zu vertreten und die Verwaltung zu leiten. Das neue Organ des Konvents, in dem VertreterInnen der Lehrerschaft, der Studierenden und MitarbeiterInnen der Hochschule zugegen waren, sollte im Folgenden dem Wunsch nach Partizipation entgegenkommen. Es wählte nicht nur den/die RektorIn, sondern entschied auch bei Grundsatzfragen der Hochschulverwaltung. Das Ratsorgan, das aus den HochschullehrerInnen und StudierendenvertreterInnen zu bestehen hatte, sollte im Wesentlichen in Personal-, Unterrichts-, Studien- und Veranstaltungsangelegenheiten beraten und in geringerem Umfang auch entscheiden dürfen. Das Kuratorium behielt im Kern seinen Aufgabenbereich in Bezug auf finanzielle, personelle und allgemeine Angelegenheiten bei, veränderte jedoch seine Zusammensetzung geringfügig, indem jetzt neben städtischen VertreterInnen ebenso VertreterInnen aus der Lehrerschaft Teil des Organs wurden. Mindestens einmal im Jahr musste der/die RektorIn alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule zu einer Sitzung zusammen berufen, um den Rechenschaftsbericht abzulegen und diskutieren zu lassen.
Ende der 1970er-Jahre und um die Jahrtausendwende folgten weitere Satzungsentwürfe, u.a. aufgrund der Änderungen im hessischen Hochschulgesetz; zu einer Verabschiedung einer neuen Satzung kam es jedoch nicht. Bis Ende 2018 wird die zuletzt erlassene Satzung von 1975 weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Im Zuge des Übergangs der Städelschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts in die Trägerschaft des Landes Hessen zum 01. Januar 2019 wird jedoch eine neu ausgearbeitete Satzung verabschiedet werden, die offiziell neue Organe und Gremien in das Wesen der Städelschule einführen wird.
Neben der unten aufgeführten Literatur wurden für die Informationszusammenstellungen zur Institution und zur Organisation der Städelschule auch folgende Signaturen des Bestands herangezogen: Nr. 69-70, 109, 128, 129, 194, 275, 289, 314, 330.
Literatur
Literatur
Wolfgang Kilian, Die rechtliche Entwicklung der Städelschule – Hochschule für bildende Künste in Frankfurt a.M., in: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst 51 (1968), S. 131-144.
Michael Kolod, Städelschule – Eine Skizze ihrer Geschichte, in: Städelschule Frankfurt am Main. Aus der Geschichte einer deutschen Kunsthochschule, Frankfurt , S. 4-25.
Hubert Salden (Hg.), Die Städelschule Frankfurt am Main von 1817 bis 1995, Mainz 1995.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
350 Verzeichnungseinheiten (Stand 2022)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Liste der Rektoren
1923-1933: Fritz Wichert (von den Nationalsozialisten entlassen)
1933: Karl Berthold (Kommissarischer Leiter)
1933-1941: Richard Lisker
1941-1945: Günther Grassmann (Leiter der Klasse Malerei)
1946-1950: Wilhelm Heise (Leiter der Vorklasse)
1950-1955: Hans Mettel (Leiter der Klasse Bildhauerei)
1955-1956: Ernst Holzinger (Interimsrektor, Direktor des Städel-Museums)
1956-1959: Albert Burkart (Lehrauftrag für figürliche Malerei)
1959-1965: Ferdinand Lammeyer (Leiter der Landschaftsmalklasse)
1965-1966: Johannes Krahn (Architektur)
1966-1971: Gereon Pfeil (Architektur)
1971-1985: Raimer Jochims (Leiter der Klasse Freie Grafik)
1985-1988: Peter Kubelka (Leiter der Filmklasse)
1988-2000: Kasper König (Professor für Kunstvermittlung)
2000-2010: Daniel Birnbaum (Professor für Philosophie)
2010-2013: Niklaus Hirsch (Architekt)
2013-2014: Johan Bettum (Interimsrektor, Architekt)
Seit 2014: Pirotte Philippe (Professor für Kunstgeschichte)
1923-1933: Fritz Wichert (von den Nationalsozialisten entlassen)
1933: Karl Berthold (Kommissarischer Leiter)
1933-1941: Richard Lisker
1941-1945: Günther Grassmann (Leiter der Klasse Malerei)
1946-1950: Wilhelm Heise (Leiter der Vorklasse)
1950-1955: Hans Mettel (Leiter der Klasse Bildhauerei)
1955-1956: Ernst Holzinger (Interimsrektor, Direktor des Städel-Museums)
1956-1959: Albert Burkart (Lehrauftrag für figürliche Malerei)
1959-1965: Ferdinand Lammeyer (Leiter der Landschaftsmalklasse)
1965-1966: Johannes Krahn (Architektur)
1966-1971: Gereon Pfeil (Architektur)
1971-1985: Raimer Jochims (Leiter der Klasse Freie Grafik)
1985-1988: Peter Kubelka (Leiter der Filmklasse)
1988-2000: Kasper König (Professor für Kunstvermittlung)
2000-2010: Daniel Birnbaum (Professor für Philosophie)
2010-2013: Niklaus Hirsch (Architekt)
2013-2014: Johan Bettum (Interimsrektor, Architekt)
Seit 2014: Pirotte Philippe (Professor für Kunstgeschichte)
Benennung der Schule
1920/21 Fusion zur „Hochschule für freie und angewandte Kunst“
1927 „Kunstgewerbeschule“
1933 alle Kunstgewerbeschulen einheitlich in „Handwerkerschulen“ umbenannt
1937 Zusatz „Handwerker“ aberkannt und nun als „Städelsche Kunsthochschule“ benannt (obwohl noch keine Hochschule)
1942 zur staatlichen Kunsthochschule ernannt
1920/21 Fusion zur „Hochschule für freie und angewandte Kunst“
1927 „Kunstgewerbeschule“
1933 alle Kunstgewerbeschulen einheitlich in „Handwerkerschulen“ umbenannt
1937 Zusatz „Handwerker“ aberkannt und nun als „Städelsche Kunsthochschule“ benannt (obwohl noch keine Hochschule)
1942 zur staatlichen Kunsthochschule ernannt
Unterbringung der Schule
1817-1833: Haus des Stifters, am Roßmarkt 18
Ab 1833: Haus in der Neuen Mainzer Straße
1877: zusätzlicher Neubau am Schaumainkai
ab 1915: Erweiterungsbau für das Museum (zog sich über mehrere Jahre)
1939-1945: Gebäude in der Neuen Mainzer Straße und Dürerstraße zerstört; Unterricht weicht aus in „auswärtige Studienlager“ – wie in: Hundsangen im Westerwald, Oberlahnstein, Oberursel
ab 1945-heute: Dürerstraße (Städelschule und Städelmuseum in Gebäuden nebeneinander)
1817-1833: Haus des Stifters, am Roßmarkt 18
Ab 1833: Haus in der Neuen Mainzer Straße
1877: zusätzlicher Neubau am Schaumainkai
ab 1915: Erweiterungsbau für das Museum (zog sich über mehrere Jahre)
1939-1945: Gebäude in der Neuen Mainzer Straße und Dürerstraße zerstört; Unterricht weicht aus in „auswärtige Studienlager“ – wie in: Hundsangen im Westerwald, Oberlahnstein, Oberursel
ab 1945-heute: Dürerstraße (Städelschule und Städelmuseum in Gebäuden nebeneinander)