A.39
Vollständige Signatur
ISG FFM, A.39
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Polizei
Laufzeit
Laufzeit
1852-1975
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Aus der Zeit der städtischen Polizeihoheit sind einige Akten aus dem Bereich der Verwaltungspolizei von 1945 bis 1953 überliefert. Hierzu sind weder Provenienz noch Zugang bekannt. Des Weiteren kamen im Jahr 1990 noch einige Akten zu Angelegenheiten der Feldpolizei (Akz. Ordnungsamt: II/1990-2) ins ISG.
Alle anderen Unterlagen des 1867 eingerichteten Polizeipräsidiums, mit Ausnahme der in den Bestand Personalakten integrierten Personalakten aus der städtischen Zeit (Akz. 1975-22), werden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (Abt. 407 und 770) verwahrt.
Alle anderen Unterlagen des 1867 eingerichteten Polizeipräsidiums, mit Ausnahme der in den Bestand Personalakten integrierten Personalakten aus der städtischen Zeit (Akz. 1975-22), werden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (Abt. 407 und 770) verwahrt.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Das Preußische Polizeipräsidium Frankfurt a.M. wurde mit Verordnung vom 29.06.1867 als örtliche Polizeiverwaltung in der Stadt Frankfurt a.M. errichtet. Der jeweilige Polizeipräsident war gleichzeitig mit den Aufgaben des Landrates des seit 01.04.1910 aufgelösten Landkreises Frankfurt betraut.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war es das Ziel der Besatzungsmächte, durch Dezentralisierung der Polizei den Aufbau größerer bewaffneter Einheiten zu verhindern. In Hessen wurde die Polizei in allen Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern kommunalisiert, für die kleineren Gemeinden blieb der Landrat die zuständige Polizeibehörde. In Frankfurt blieb die Organisation der preußischen Zeit zunächst erhalten. 1958 erfolgte eine Umorganisation der Schutzpolizei, 1965 der Kriminalpolizei. Mit dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 17.12.1971 (GVBl. I S. 333) wurde die Verstaatlichung der Polizei beschlossen und bis zum 01.01.1974 durchgeführt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war es das Ziel der Besatzungsmächte, durch Dezentralisierung der Polizei den Aufbau größerer bewaffneter Einheiten zu verhindern. In Hessen wurde die Polizei in allen Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern kommunalisiert, für die kleineren Gemeinden blieb der Landrat die zuständige Polizeibehörde. In Frankfurt blieb die Organisation der preußischen Zeit zunächst erhalten. 1958 erfolgte eine Umorganisation der Schutzpolizei, 1965 der Kriminalpolizei. Mit dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 17.12.1971 (GVBl. I S. 333) wurde die Verstaatlichung der Polizei beschlossen und bis zum 01.01.1974 durchgeführt.
Literatur
Literatur
Kurt Kraus, Frankfurter Polizeigeschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Gackenbach 1988.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
54 Verzeichnungseinheiten (Stand 2022)
Benutzung
Benutzung
Lagerort: BO