A.05.01
Complete identifier
ISG FFM, A.05.01
Fonds
Identification (short)
Title
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Kreisleiter OB Krebs
Life span
Life span
1933 - 1945
See
Corresponding archival items
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Nachlass "Krebs, Friedrich: Nachlass (S1/50)"
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Der Bestand umfasst neben einigen Druckschriften vor allem den Schriftwechsel aus der Zeit von Krebs Amtstätigkeit als Kreisleiter der NSDAP (1933-1936) und als Oberbürgermeister.
History of creator
History of creator
Friedrich Krebs wurde am 09. Mai 1894 in Germersheim geboren und wuchs im Elsass auf. Nach dem Abitur 1912 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in Straßburg. 1914 bis 1918 nahm er als Kriegsfreiwilliger am Ersten Weltkrieg teil. Ende 1918, nach der Annexion des Elsass durch Frankreich, wurde er aus Straßburg ausgewiesen und kam nach Frankfurt am Main. Hier legte er 1919 sein juristisches Staatsexamen ab. 1922 folgte die Promotion an der Universität Gießen. Von 1923 bis 1925 war Krebs Richter am Amts- und Landgericht in Frankfurt, 1926 bis 1928 Mitarbeiter der deutschen Vertretung am deutsch-englischen Schiedsgericht in Berlin und 1928 bis 1933 Landgerichtsrat in der 4. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Frankfurt. 1929 trat er in die NSDAP ein. 1932 war er Abgeordneter der NSDAP im Preußischen Landtag.
Als der Frankfurter Oberbürgermeister Ludwig Landmann am 12. März 1933 infolge der Machtergreifung Hitlers und der damit verbundenen Neuwahlen in der Stadtverordnetenversammlung aus seinem Amt vertrieben wurde, wurde Krebs zu seinem kommissarischen Nachfolger ernannt. Am 13. Juni wurde seine Ernennung in einer Wahl vom neuen Parlament bestätigt. Allerdings waren bei der Wahl fast nur Mitglieder der NSDAP anwesend. Die Mitglieder der SPD und der KPD hätten zwar gemeinsam eine Mehrheit gehabt, wurden jedoch zuvor verboten. Krebs selbst war nicht anwesend.
Am 28. März 1933 verfügte Krebs, alle jüdischen Angestellten und Beamten der Stadt aus dem Amt zu entfernen. Davon waren 81 Mitglieder der Stadtverwaltung oder der städtischen Gesellschaften betroffen. Eine Rechtsgrundlage dafür wurde einige Tage später mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 geschaffen. Auch die Statue von Friedrich Ebert vor der Frankfurter Paulskirche musste verschwinden. 1935 ernannte Krebs nach telegrafischer Zustimmung Adolf Hitlers Frankfurt zur Stadt des Deutschen Handwerks. 1937 trat er in die SA ein und wurde 1939 Obersturmbannführer.
1945 wurde Krebs von der amerikanischen Militärregierung auf seiner Flucht verhaftet und bis 1948 im Lager Darmstadt interniert. Im Spruchkammerverfahren wurde er als Minderbelastet eingestuft, da er „sein Amt durchaus gerecht, korrekt, sauber und unbeeinflusst durch nationalsozialistische Tendenzen“ ausgeübt habe. Zahlreiche Entlastungszeugen, v.a. städtische Repräsentanten, setzten sich für Krebs ein. Trotz dieses Urteils ist festzuhalten, dass Krebs in seiner Amtszeit zahlreiche Maßnahmen ergriff, um Frankfurt gleichzuschalten bzw. zu arisieren und die NS-Rassenpolitik in Frankfurt durchzusetzen.
Das hessische Justizministerium verweigerte Krebs zunächst die Zulassung als Anwalt. Erst nachdem er 1953 sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt hatte und aus der Deutschen Partei (DP) ausgetreten war, durfte er wieder als Anwalt praktizieren. Friedrich Krebs starb am 06. Mai 1961 in Frankfurt am Main.
Als der Frankfurter Oberbürgermeister Ludwig Landmann am 12. März 1933 infolge der Machtergreifung Hitlers und der damit verbundenen Neuwahlen in der Stadtverordnetenversammlung aus seinem Amt vertrieben wurde, wurde Krebs zu seinem kommissarischen Nachfolger ernannt. Am 13. Juni wurde seine Ernennung in einer Wahl vom neuen Parlament bestätigt. Allerdings waren bei der Wahl fast nur Mitglieder der NSDAP anwesend. Die Mitglieder der SPD und der KPD hätten zwar gemeinsam eine Mehrheit gehabt, wurden jedoch zuvor verboten. Krebs selbst war nicht anwesend.
Am 28. März 1933 verfügte Krebs, alle jüdischen Angestellten und Beamten der Stadt aus dem Amt zu entfernen. Davon waren 81 Mitglieder der Stadtverwaltung oder der städtischen Gesellschaften betroffen. Eine Rechtsgrundlage dafür wurde einige Tage später mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 geschaffen. Auch die Statue von Friedrich Ebert vor der Frankfurter Paulskirche musste verschwinden. 1935 ernannte Krebs nach telegrafischer Zustimmung Adolf Hitlers Frankfurt zur Stadt des Deutschen Handwerks. 1937 trat er in die SA ein und wurde 1939 Obersturmbannführer.
1945 wurde Krebs von der amerikanischen Militärregierung auf seiner Flucht verhaftet und bis 1948 im Lager Darmstadt interniert. Im Spruchkammerverfahren wurde er als Minderbelastet eingestuft, da er „sein Amt durchaus gerecht, korrekt, sauber und unbeeinflusst durch nationalsozialistische Tendenzen“ ausgeübt habe. Zahlreiche Entlastungszeugen, v.a. städtische Repräsentanten, setzten sich für Krebs ein. Trotz dieses Urteils ist festzuhalten, dass Krebs in seiner Amtszeit zahlreiche Maßnahmen ergriff, um Frankfurt gleichzuschalten bzw. zu arisieren und die NS-Rassenpolitik in Frankfurt durchzusetzen.
Das hessische Justizministerium verweigerte Krebs zunächst die Zulassung als Anwalt. Erst nachdem er 1953 sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt hatte und aus der Deutschen Partei (DP) ausgetreten war, durfte er wieder als Anwalt praktizieren. Friedrich Krebs starb am 06. Mai 1961 in Frankfurt am Main.
Literature
Literature
Drummer, Heike: Friedrich Krebs. Nationalsozialistischer Oberbürgermeister in Frankfurt am Main. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 42, 1992, S. 218-253. Signatur: Zs H 2 (42.1992).
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Extent
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23 Verzeichnungseinheiten (Stand 2021)
Access
Access
Lagerort: TM