Verbrechen DL und DLs
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Titel
Titel
Verbrechen DL und DLs
Aufsatz
Aufsatz
Nach StGB v. 1871 § 1: Eine mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohte Handlung ist ein Verbrechen
Verbrechen: rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder darüber bedroht sind (aus Model/Creifelds, 2000, § 372)
Verbrechen: rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder darüber bedroht sind (aus Model/Creifelds, 2000, § 372)