Vergehen D und Ds

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Identifikation (Gliederung)


Titel Titel
Vergehen D und Ds
Aufsatz Aufsatz
Nach StGB von 1871 § 1: eine mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, mit Gefängnis oder mit Geldstrafe von mehr als einhundertfünfzig Reichsmark oder mit Geldstrafe schlechthin bedrohte Handlung ist ein Vergehen.
Vergehen: rechtswidrige Taten, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind aus Model/Creifelds, 2000, § 372