Akten und Rechnungen des Ortes Heddernheim
Gliederung (Klassifikation)
Identifikation (Gliederung)
Titel
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Akten und Rechnungen des Ortes Heddernheim
Aufsatz
Aufsatz
Das Dorf Heddernheim, heute ein Stadtteil von Frankfurt, war seit dem Spätmittelalter ein dompropsteilich-mainzisches Lehen der Herren von Praunheim gen. von Klettenberg und zuletzt der Freiherren von Riedt. Im Jahre 1764 fiel der Ort als erledigtes Mannlehen unter die unmittelbare Herrschaft des Dompropstes innerhalb des Kurfürstentums Mainz zurück. Die formale Zugehörigkeit zur Mittelrheinischen Reichsritterschaft mit Sitz auf der Burg Friedberg bestand jedoch bis zum Ende des Alten Reiches fort. Im Zuge der Säkularisation 1802/03 gelangte der Ort, der ein selbständiges Amt bildete, an Nassau-Usingen. Bei der administrativen Neuordnung im Jahre 1810 wurde das bisherige Amt Heddernheim aufgelöst und der Ort dem herzoglich-nassauischen Amt Höchst zugeteilt.
Die Zugehörigkeit von Heddernheim zum Amt Höchst nach 1810 erklärt, warum das überlieferte Schriftgut zu Heddernheim in den im Nassauischen Zentralarchiv in Idstein um 1850 nach dem Pertinenzprinzip neu geordneten und verzeichneten Bestand des Kurmainzer Oberamtes Höchst und Königstein eingearbeitet wurde. Die Heddernheimer Archivalien blieben auch in diesem Bestand, als gegen Ende des 19. Jahrhunderts Teile nach dem Provenienzprinzip wieder herausgelöst und verselbständigt wurden, obwohl für den dompropsteilichen Ort Heddernheim gemeinsam mit Eddernheim eine eigene Abteilung (Abt. 103) vorgesehen war.
Urkunden sind zu Heddernheim im Hessischen Hauptstaatsarchiv nicht überliefert.
Die Zugehörigkeit von Heddernheim zum Amt Höchst nach 1810 erklärt, warum das überlieferte Schriftgut zu Heddernheim in den im Nassauischen Zentralarchiv in Idstein um 1850 nach dem Pertinenzprinzip neu geordneten und verzeichneten Bestand des Kurmainzer Oberamtes Höchst und Königstein eingearbeitet wurde. Die Heddernheimer Archivalien blieben auch in diesem Bestand, als gegen Ende des 19. Jahrhunderts Teile nach dem Provenienzprinzip wieder herausgelöst und verselbständigt wurden, obwohl für den dompropsteilichen Ort Heddernheim gemeinsam mit Eddernheim eine eigene Abteilung (Abt. 103) vorgesehen war.
Urkunden sind zu Heddernheim im Hessischen Hauptstaatsarchiv nicht überliefert.