Hessische Kammer

Structure (tectonics)


Identification (classification)


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Hessische Kammer
Essay Essay
Die Gliederung des Bestandes 40 in einen Registratur- und einen Archivteil, wie wir sie heute vorfinden, verdanken wir einer Neuordnung des Schriftgutes der Rentkammer in der 1. Hälfte des 18 Jhdts. Die sich ausweitende Verwaltungstätigkeit, begründet vor allem durch die vermehrten Anstrengungen zur Förderung von Handel und Gewerbe, hatte gerade auf den Geschäftsgang der Rentkammer und damit auch auf deren Registratur Auswirkungen, so daß eine Neuordnung der überlieferten Schriftstücke unausweichlich wurde. Einerseits bereitete die Aufnahme des vermehrt anfallenden Aktenmaterials Probleme, andererseits war vor allem das Vorlegen von Vorakten zur Klärung und Unterstützung von laufenden Vorgängen nahezu unmöglich geworden. Schon in dem Bericht einer Visitationskommission vom 15. Juli 1669 war die Registratur der Kammer in großer Unordnung aufgefallen. Es existierten keine Repertorien , 'die Literalien lagen confus auf der Erde und in großen Schränken, Kasten oder Fässern.' An diesem Zustand hatte sich bis in die 30er Jahre des 18. Jhs. nichts geändert, die Klagen über nicht auffindbare Akten häuften sich. 1732 erstellte der Kammerrat von Schott ein 'Project betr. die Einrichtung der Repositur, Protokoll und anderen Cameralien'. Er schlug darin einen genaueren Umgang mit den Akten vor, damit diese falls erforderlich als 'ante acta' bei bestimmten Fällen dem Kammerkollegium vorgelegt werden könnten. Weitere Verbesserungspunkte waren: die Bindung der Literalien, das Zusammentragen der in verschiedenen Behörden in der Stadt verstreuten Kammerakten, ein Verbot, die Akten mit nach Hause zu nehmen sowie das Anlegen von Repertorien und Protokollen. Die Registraturarbeiten sollen von vier Registratoren versehen werden (Aufteilung nach topographischen Gesichtspunkten). In der Kammerinstruktion vom 22. April bzw. 24. August 1732 werden dann auch in Abschnitt 5 und 10 einige dieser Vorschläge festgehalten, doch konnte dies an der Desorganisation der Registratur nur wenig ändern. Noch immer blieb das alte Ordnungsprinzip, das die Einteilung nach Ämtern und innerhalb dieser eine chronologische Ablage zu Grunde legte, bestehen. Auf Betreiben des im Jahre 1740 ernannten Kammerpräsidenten v. Borck, der aus preußischen Diensten nach Kassel berufen worden war, stellten der Kammersekretär Wiedela und der Kammerrat Thalmann im Jahre 1741 neue Vorschläge zusammen. Sie sahen eine Einteilung in zwei Reposituren vor: eine kurrente Registratur und ein Archiv für die Altakten. Die chronologische Ordnung innerhalb der Ämter sollte aufgegeben werden und die Sammlung nach Materien und innerhalb dieser nach Ämtern eingeführt werden. Dazu sollten die Jahrgänge durchgegangen und nach Gegenständen geordenet, die Akten geheftet, foliiert, rubriziert und nach dem neuen Prinzip abgelegt werden. Privatregistraturen sind zu untersagen sowie weitere Vorschriften, namentlich die Anlegung von Repertorien nach Materien und Ämtern, anzuordnen. Für Registratur und Archiv begann man daraufhin parallel Repertorien nach zunächst in 73 später durch Zusammenlegung 60 Rubriken geordnete Materien anzulegen. Während dies für die Registratur nicht allzu schwer fiel, da nur die neu anstehenden Akten und eventuell noch einige wenige ältere gültige Vorgänge einzutragen waren, machte die Aufteilung des Archivs nach diesem neuen Ordnungsprinzip erhebliche Schwierigkeiten. Man begann mit der Neuordnung der Schriftstücke zunächst von 1740 an bis zum Jahre 1720 zurück. Im Jahre 1746 gab der inzwischen zum Kammerrat ernannte Wiedela einen ersten Erfahrungsbericht ab. Er beklagte, daß man nur bis zum Jahre 1720 mit der Arbeit gekommen sei, 'alle älteren (Akten) hergegen noch dato in ihrer bis dahin in unverletzlich gehaltenen Confusion ruhen und zum augenscheinlichen Muster der alten Verfassung dienen können.' Es solle erst die Separation der Schriftstücke vorgenommen und danach mit der Anfertigung der Repertorien begonnen werden. Es seien 'abgegebene Sachen hundertweise auf einem Platz pêle-mêle hingelegt und nach Verlauf einiger Zeit erst reponiert worden anstatt sie doch alsbald hätten an ihren gehörigen Ort gelegt werden müssen.' Repertorien seien von dem Scribenten Möller, als er in der Repositur gewesen, ziemlich vorangetrieben und von dem Registrator Zimmermann nachgetragen worden. Ein schlechteres Bild als Wiedela gab von den bis dahin geleisteten Ordnungsarbeiten der Archivar Pillmann im gleichen Jahr: 'Es sind keine Akten, die zusammengehörig beieinander kolligiert, keine fasciculi actorum gemacht und geheftet, vielweniger repertoria verfertigt gewesen' (bis zum Jahre 1741). Itter habe die Jahrgänge von 1720 bis 1740 separiert und unter Ämter und Rubriken reponiert, jedoch mangelhaft ausgeführt und 'eine Menge von miscellaniis, die doch gar füglich gehörigen Orts Platz finden können, zurückgelassen, nichts gebunden, wenig Repertorien verfertigt, nichts judicieret, was zum Archive, oder was zur kurrenten Repositur gehörig', wodurch dann eine nicht leichtlich wenigstens ohne große Mühe und Zeitverlust zu habende Konfusion enstanden sei. Er (Pillmann) habe erste Arbeiten ausgeführt: Spezifikation über die vorhandenen Salbücher angefertigt, Zehntlagerbücher, Inventaria und Karten in Ordnung gebracht, Register zu den Kopialbüchern angefertigt, die neue Registratur einrichten geholfen, die Akten in den übrigen Stuben durchgesehen und in die kurrente Repositur oder ins Archiv gegeben, die von Itter zurückgelassenen Pakete separiert bis zur Rubrik 18 und ins Repertorium eingetragen. Wie schon erwähnt, hatte die kurrente Repositur mit der Einführung der neuen Ordnungsgrundlage weniger Schwierigkeiten. So berichtete der Registrator Zimmermann im Jahre 1748, daß die Literalien wie vorgesehen in Klassen und Rubriken eingeteilt sind. Die Stücke werden, nachdem sie von dem Expedienten gegen Quittung in Empfang genommen worden sind, nach ihrer Beschaffenheit entweder geheftet oder nur jedes in einen besonderen Bogen geschlagen und rubriziert, unter der Rubrik an das Ende der Serie der Ämter gelegt. Sobald sich eine Anzahl gesammelt hat, werden diese separiert und unter den einzelnen Ämtern abgelegt. Im Rückstand ist man allerdings auch hier mit den Repertorien, so seien bisher nur 3 vollständige und 9 unvollständige vorhanden. Auch gibt es immer noch Verzögerungen bei der Herbeischaffung von Akten, die von Außenstehenden auf die neue Einrichtung geschoben werden, nach Zimmermann aber in dem Nichtbefolgen der Vorschriften von 1741 und in dem Weiterbestehen von 'Privat-Registraturen' liegen. Auch ausgeliehene Akten würden von einer Stelle zur anderen gegeben, ohne daß davon den Registratoren Nachricht zukommen, so daß diese nicht sagen könnten, wo sich die Stücke im Augeblick befänden. In den Repertorien fehlten die zum Zeitpunkt der Erstellung nicht in der Registratur befindlichen Akten, daneben mangele es an Raum. Auch der Kammerrat Ihringk gibt im gleichen Jahr einen kritischen Bericht ab. So fiele es noch immer oft schwer, ante acta zu bekommen, welche nicht selten auch nicht komplett wären. Er zweifelt an der absehbaren Vollendung der neuen Einrichtung von kurrrenteur Repositur und Kammerarchiv nach der Verordnung von 1741, hält aber nichts von einer erneuten Änderung, da sonst daraus 'gar leicht noch größere Konfusion entstehen könnte'. Er spricht sich wie übrigens auch Zimmermann für die Zusammenlegung von Rubriken aus, was schließlich auch mit der Beschränkung von 73 auf 60 geschieht. Auch taucht hier bei Ihringk, begründet auf die inzwischen erfolgte Geschäftsverteilung der Rentkammer in 'Departements', der Vorschlag auf, ganze Materien, wie etwa die Salzsachen, Judensachen, Konzessions- oder Pachtsachen, ganz herauszunehmen und einige Registraturen zu schaffen. Dies ist dann auch in der zweiten Hälte des 18. Jh.s etwa bei den Berg- und Salzwerkssachen oder den Bausachen auch erfolgt. In den folgenden Jahrzehnten kam man dann nach und nach auch im Kammerarchiv weiter mit der Anlegung von Repertorien voran, auch die Übernahme von bei der Registratur nicht mehr benötigten Akten machte wohl keine Mühe mehr. Doch blieb die Aufteilung der älteren Akten vor allem vor 1700 nach der neuen Ordnung nur Stückwerk. Dies zeigt eine Darstellung aus dem Jahre 1845 des Oberfinanzkammersekretärs Spangenberg, der zu seinem eigenen Leidwesen auch die Archivarsstelle für das inzwischen bei der Oberfinanzkammer deponierte Kammerarchiv versehen mußte. Danach setzte sich dieses folgendermaßen zusammen:
1. Aus den Akten des alten und des sogenannten neuen Archivs. Unter dem alten Archiv verstand Spangenberg offensichtlich die beiden Teile des ursprünglichen Kammerarchivs und der Registratur, während er unter dem 'neuen' Archiv diejenigen Akten meint, 'welche erst nach der Westphälischen Zeit dahin gelangt sind. Diese Acten sind noch nicht mit (den älteren) vereinigt, noch die Letzteren in den älteren Repertorien eingetragen, jedoch beide nach den vorgeschriebene Rubriken, wovon jedoch einige, wie z. B. Bergwerkssachen, ausgefallen sind oder fehlen, gelegt'.
2. aus ungeordneten Akten
3. aus besonderen Pachtakten
4. Forstakten
5. Bauakten
6. Manualakten
7. Karten und Risse
8. aus neu zugegangenen Deutschordensakten
9. aus neu zugegangenen Westphälischen Akten
10. Urkunden verschiedenster Art
11. Büchern, Verordnungen usw.
Spangenberg macht dann nach Aufführung von Mängeln im Verzeichnungsstand der älteren Akten bis ca. 1700 und bei der Unterbringung den Vorschlag, das Archiv und die Registratur zu vereinigen. 'Über beide Sammlungen finden sich verschiedene Repertorien nach den verschieden Rubriken vor. Die über die letzterwähnte Sammlung vorhandenen sind aber keine archivalischen, sondern Repositur-Repertorien und wahrscheinlich mit den Acten selbst zum Archiv abgegeben. Die Bemerkung der vielen Nummern, womit die Acten im Currentgebrauch vorgelegt werden, hat den erforderlichen Platz weggenommen, auch stimmen diese Repertorien mit dem Aktenbestande nicht überein, denn sie enthalten, da sie in den 1740er und den folgenden Jahren angelegt wurden, teils solche Sachen, welche immittelst schon früher zum Archiv gelangt und auch in den Repertorien darüber - den archivalischen - stehen, teils solche, welche ganz abhanden gekommen sind, wogegen die zuletzt an das Archiv abgegebenen Sachen darin angedeutet sind. Hiernach bilden diese Acten nur eine Ergänzung des Archivs wie sonstige einzelne von Zeit zu Zeit dahin abgegebene Sachen und es müssen solche in den Archiv-Repertorien nachgetragen werden und zu den älteren Archiv-Acten gehörigen Orts gelegt werden:' Spangenberg macht in seinem weiteren Bericht sehr ausführliche Vorschläge zur Verbesserung des Zustandes, nicht ohne darauf hinzuweisen, daß dies eine Arbeit sei, die nicht nebenbei erledigt werden könne. Der Umstand, daß die Beschreibung von Spangenberg im Wesentlichen - was den Ordnungszustand des Archivs betrifft - auch den heutigen Stand im Staatsarchiv kennzeichnet, zeigt, daß auch Spangenberg an der Neuordnung gescheitert ist.
Die unter 1. genannten Unterlagen machen heute die Bestände 40a und 40b aus, soweit sie schon in den Rubriken geordnet waren. Die noch nach Ämtern liegenden unverzeichneten Stücke finden sich heute in 40 d (Ämterteil, beinhaltet fast ausschließlich Akten vor 1700), zusammen mit den unter 2. genannten ungeordneten Akten, die heute im Bestand 40 d den nach Ämtern geordneten folgen. Die unter den folgenden Punkten 3 bis 22 (?) aufgeführten Unterlagen finden sich in anderen Beständen (40c, 54, 53 f).
Quellen: Best. 40 a Rubr. XLII Pak.2; 40 b Rubr. 42 Nr. 18 ½ ; 40d Rubr. 42 Nr. 72; 45 Rubr. I Cassel Nr.6