Universitätsarchive
Gliederung (Archivlandschaft)
Identifikation (Gliederung)
Titel
Titel
Universitätsarchive
Aufsatz
Aufsatz
Universitätsarchive stellen eine relativ junge Gattung innerhalb der vielfältigen Archivlandschaft dar. Die meisten von ihnen sind erst in den letzten Jahren oder Jahrzehnten, insbesondere nach dem Inkrafttreten der Archivgesetze der Länder, eingerichtet worden. Ebenso wie die Staatsarchive oder die kommunalen Archive haben die Universitätsarchive einen klar ausgewiesenen Zuständigkeitsbereich (Archivsprengel), in dessen Rahmen sie die alleinige Zuständigkeit für die aus dem laufenden Dienstbetrieb auszusondernden oder ausgesonderten Unterlagen der aktenproduzierenden Dienststellen und für die Dokumentation dieser Unterlagen haben. Konkret heißt dies, dass sich die Zuständigkeit eines Universitätsarchivs auf den gesamten Bereich der jeweiligen Hochschule erstreckt mit allen Verwaltungseinheiten, Instituten, Seminaren, Kliniken und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen. Zu den Hauptaufgaben eines Universitätsarchivs - und hierin unterscheidet es sich in keiner Weise von einem klassischen Behördenarchiv - gehören die Bewertung des Schriftguts sowie die Sicherung, Verwahrung, Erschließung und Zugänglichmachung der historisch aussagekräftigen und rechtswahrenden Unterlagen der Universität. Eine weitere unverzichtbare Aufgabe der Universitätsarchive ist das Zusammentragen von Dokumentationsmaterial zur Ergänzung des Universitätsschriftguts. Hierzu gehören das Anlegen von Sammlungen (z.B. Flugblatt- und Plakatsammlungen), das Archivieren von Bilddokumenten und das Einwerben von Nachlässen ehemaliger Universitätsangehöriger. So vielfältig wie die Hochschulstrukturen im einzelnen und dementsprechend die Bestände der Universitätsarchive sind, so unterschiedlich gestaltet sich die organisatorische Anbindung der Universitätsarchive. Das Hessische Archivgesetz von 1989 ermöglicht den Hochschulen des Landes Hessen je nach Interessenlage die Handhabung ihrer Überlieferungssicherung, die Bandbreite reicht in der Praxis von der Einrichtung eines eigenen Archivs mit ausgebildetem Fachpersonal bis hin zur mehr oder weniger geregelten Abgabe von Altakten an das zuständige Staatsarchiv. Von den fünf hessischen Universitäten haben drei (Frankfurt, Gießen und Darmstadt) ein eigenes Universitätsarchiv, die Unterlagen der Universität Marburg befinden sich als Depositum im Staatsarchiv Marburg und die Gesamthochschule Universität Kassel gibt ihre Altakten ebenfalls an das für sie zuständige Staatsarchiv Marburg ab. Universitätsarchive sind öffentliche Einrichtungen und somit jedem Interessierten zugänglich. Auskunft über Öffnungszeiten und Benutzungsmöglichkeiten sind bei dem jeweiligen Archiv zu erhalten. Von den fünf hessischen, seit den 1970iger Jahren entstandenen Fachhochschulen unterhält keine ein eigenes Archiv. Sie machen von der im Hessischen Archivgesetz vorgesehenen Regelung Gebrauch, ihre Altakten dem jeweils zuständigen Staatsarchiv zur Übernahme und weiteren Aufbewahrung anzubieten. Bislang befinden sich in den hessischen Staatsarchiven nur relativ wenige Aktenbestände der Fachhochschulen. Die Zuständigkeit sieht im einzelnen folgendermaßen aus: für die Überlieferung der Fachhochschule Fulda ist das Staatsarchiv Marburg zuständig, für die Überlieferung der Fachhochschulen Frankfurt und Wiesbaden das Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden und für die Überlieferung der Fachhochschulen Darmstadt und Gießen-Friedberg das Staatsarchiv Darmstadt. Auskunft über vorhandenen Bestände und Benutzungsmöglichkeiten erteilen die genannten Staatsarchive. Weiterführende Informationen zu einzelnen Universitätsarchiven bietet Ihnen das Hessische Archivdokumentations- und -Informationssystem (HADIS) in der Rubrik Universitätsarchive.