HJ

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Die Hitlerjugend (HJ) war die Jugendorganisation der NSDAP, benannt nach dem Führer der NS-Bewegung, Adolf Hitler. Bereits seit 1922 war die NSDAP bestrebt, eine Jugendabteilung in ihrer Partei zu etablieren. Die HJ war unterteilt in den Jugendverband Hitlerjugend und das Deutsches Jungvolk für männliche Kinder und Jugendliche sowie den Bund Deutscher Mädel und die Jungmädel für weibliche Kinder und Jugendliche. Seit 1933 entwickelte sich die NS-Jugendorganisation schrittweise zum staatlichen Jugendverband, einen Status, den sie per Gesetz am 1. Dezember 1936 erreichte. Ein Kernelement der Jugendorganisation war, dass „Jugend durch Jugend geführt“ werden sollte. Dieses Prinzip führte zu einer großen Attraktivität der Organisation für Jugendliche. Hauptzweck und Hauptaufgabe der HJ war die nationalsozialistische Indoktrinierung der Jungendlichen, was sowohl durch politische Schulung als auch durch körperliche Ertüchtigung erzielt wurde. Bis zum Beginn des Krieges stieg die Mitgliederzahl der HJ kontinuierlich an. Verzeichnete sie Ende 1932 lediglich 108.000 Mitglieder waren es 1933 bereits 2,3 Millionen. Bis zum 25. März 1939 stieg nicht zuletzt durch Verbot anderer Jugendverbände und die Einführung der Jugenddienstpflicht (Zwangsmitgliedschaft) die Mitgliederzahl der Hitlerjugend auf 8,7 Millionen Jugendliche an. Allerdings konnte eine lückenlose Erfassung aller deutschen Jugendlichen nie verwirklicht werden. Die Hitlerjugend war hierarchisch organisiert. Deutsches Jungvolk und Hitlerjugend waren in 38 regional gegliederte Gebiete, Jungmädel und Bund Deutscher Mädel in Obergaue aufgeteilt. Sowohl Gebiete als auch Obergaue unterstanden der Reichsjugendführung, die wiederum dem Reichsjugendführer untergeordnet war.
Die Bezeichnung HJ ist zweifach belegt, da sie sowohl als Oberbegriff der NS-Jugendorganisationen (Hitlerjugend, Deutsches Jungvolk, Bund Deutscher Mädel, Jungmädel) diente, als auch den Jugendverband bezeichnete, in dem 14 bis 18-jährige Jungen organisiert waren. Die Aufnahme in die Hitlerjugend erfolgte jeweils am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers. Gegliedert war der Jugendverband HJ in Dienstgrade, die Kameradschaften (rund 15 Jungen), Scharen (4 Kameradschaften / 40 Jungen), Gefolgschaften (4 Scharen mit insgesamt 120 - 160 Jungen), Stämmen (3- 5 Gefolgschaften/ 400 - 600 Jungen), Banne (4-8 Stämme /2000 - 4000 Jungen) und schließlich Gebiete (10 – 30 Bänne) umfassten. Die altersgemäße Vorstufe zur HJ war das Deutsche Jungvolk (DJ) als Verband für 10 bis 14-jährige Jungen. Das DJ war hierarchisch gegliedert in Jungenschaft, Jungzug, Fähnlein, Jungstamm und Jungbann. Die Hitlerjugend verfügte mit der Akademie für Jugendführung und Führerschulen über ein eigenes Ausbildungswesen, sowie über eine eigene Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus gab es, analog zu Wehrmacht und SA, gesonderte Gliederungen innerhalb der HJ wie die Marine-, Motor-, Flieger-, Nachrichten- und Feldscher-HJ. Ferner existierten Spielscharen, Musik-, Spielmanns- und Fanfarenzüge. Während des Krieges erfüllte die HJ eine wichtige Funktion an der „Heimatfront“, wenn sie zu Erntearbeiten und Sammelaktionen, darüber hinaus als Flakhelfer sowie zu Lösch- und Aufräumarbeiten nach Luftangriffen eingesetzt wurde. Auch zu Kampfaufgaben im Krieg wurde sie herangezogen, besonders im Zusammenhang mit der Mobilisierung der Bevölkerung zum „Totalen Krieg“. So wurden Hitlerjungen seit Frühjahr 1943 in der 12. SS Panzerdivision Hitler-Jugend im Krieg eingesetzt.