Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG
Gliederung (Klassifikation)
Identifikation (Gliederung)
Titel
Titel
Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vor Erlass des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1974 wurden technische Anlagen nach §§16 und 25 Abs. 1 der Gewerbeordnung genehmigt. Die entsprechenden Unterlagen sind daher im Gliederungpunkt "Baugenehmigungen" zu finden.