40 Forsten

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40 Forsten

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Geschichte der Forstabteilung:

Die Forstverwaltung war bereits seit Gründung des Regierungspräsidiums in preußischer Zeit 1867 Teil desselben und gehörte dort zur Abteilung III, die ab 1895 in die Abteilung III A Direkte Steuern und III B Domänen und Forsten aufgeteilt war. Die Zugehörigkeit zum Regierungspräsidium endete erstmals 1934 mit der Wiederherstellung der ehemaligen Oberforstmeisterbezirke und der Gründung der Regierungsforstämter (Bezirksforstämter) Kassel-West und Kassel-Ost als selbstständige Behörden. Die beiden Bezirksforstämter waren zunächst dem Preußischen Ministerpräsidenten und dann dem Reichsforstmeister unterstellt. Im Jahr 1944 erfolgte am 01. April der Zusammenschluss von Kassel-West und Kassel-Ost in ein Landesforstamt und am 01. Oktober 1944 die formale Eingliederung ins Regierungspräsidium. Unter anderem dadurch, dass die Behörde auf Grund des Krieges ihren Sitz in Arolsen und nicht in Kassel hatte, blieb diese Eingliederung ohne Wirkung und das Bezirksforstamt bis 1955 selbstständig. Es hatte zwar Pläne zur Auflösung der forstlichen Mittelinstanz und der Übertragung der Aufgaben auf das Landwirtschaftsministerium gegeben, zu einer Umsetzung des Vorhabens kam es indes nicht.

Durch das Hessische Forstgesetz vom 10. November 1954 erfolgte zum 01. April 1955 die Wiedereingliederung des Bezirksforstamts in das Regierungspräsidium als Abteilung IV Forsten. Die Organisation der Forstverwaltung änderte sich dann mit Auflösung der Forstinspektion Privatwald 1957, deren Aufgaben den verbliebenen Forstinspektionen übertragen wurde. Die Forstabteilung richtete acht Forstinspektionen ein, die nach dem räumlichen Gebiet benannt wurden, für das sie zuständig waren (I Fulda, II Marburg, III Rotenburg, IV Werra, V Frankenberg, VI Reinhardswald, VII Waldeck, VIII Knüll).

Einen entscheidenden Einschnitt bildet die erneute Ausgliederung durch das Hessische Forstgesetz vom 04. Juli 1978, das die Übernahme der Aufgaben der Regierungspräsidien durch eine Bezirksdirektion für Forsten und Naturschutz festlegte. Nicht nur der Sitz der Forstverwaltung blieb mit Kassel identisch, sondern auch ein Großteil des Personals wechselte vom Regierungspräsidium zur neu eingerichteten Behörde der Bezirksdirektion. Von Seiten des Regierungspräsidiums hatte man die Ausgliederung der Forstabteilung abgelehnt, musste sich aber der politischen Entscheidung beugen. Mit der Ausgliederung wollte man eine Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung erreichen. Aus Sicht des Leiters der Bezirksdirektion Forsten und Naturschutz Dr. Ruppert, der zuvor auch die Forstabteilung beim Regierungspräsidium geleitet hatte, ermöglichte die Selbstständigkeit auf der einen Seite schnellere Personalentscheidungen und flexiblere Entscheidungsprozesse beim Haushalt, brachte auf der anderen Seite jedoch die Notwendigkeit der Abstimmung zwischen mehreren Behörden mit sich, die im Vergleich zur vorherigen Aufgabenbündelung in einer Behörde, ein Nachteil war. Es dauerte allerdings nur 10 Jahre, bis durch das Gesetz zur Eingliederung der Bezirksdirektionen für Forsten und Naturschutz vom 29. März 1988 die Forstabteilung erneut Teil des Regierungspräsidiums wurde. Die Gründe dafür waren unter anderem die Bildung des Regierungspräsidiums Gießen mit einem eigenen Regierungsbezirk sowie das Bestreben alle Planungs- und Genehmigungsbehörden zu bündeln.

Nachdem auf Ministerialebene mit der Gründung des Umweltministeriums 1984 bereits eine Trennung von Forsten und Naturschutz vollzogen worden war, folgte per Erlass vom 02. September 1992 die Einrichtung einer Naturschutzabteilung bei den Regierungspräsidien. Zunächst wurde dies nur im Regierungspräsidium Gießen umgesetzt, bis Kassel schließlich zum 01. Juni 1996 folgte.

Eine grundlegende Veränderung ging mit der Gründung des selbstständigen Landesbetriebs HessenForst und der damit verbundenen Ausgliederung des forstbetrieblichen Teils (u.a. Verwaltung der Flächen und des Personals) der Forstverwaltung aus der Zuständigkeit der Regierungspräsidien einher. Die Ausgliederung wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Landwirtschafts-, Forst-, Naturschutz-, Landschaftspflege-, Regionalentwicklungs- und Flurneuordnungsverwaltung (LFN-Reformgesetz) zum 01. Januar 2001 vollzogen. Damit reduzierte sich der Aufgabenbereich der Regierungspräsidien auf den forsthoheitlichen Teil (Forstaufsicht, Forstplanung), der bis heute in ihrer Verantwortung liegt.

Die Trennung von Naturschutz und Forsten in zwei getrennte Abteilungen wurde 2001 mit der erneuten Vereinigung in einer gemeinsamen Abteilung (Abteilung V: Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz) aufgehoben. Bereits im Jahr 2005 änderte sich durch die Operation Sichere Zukunft erneut die Organisation. Die bisherige Abteilung ging in der neuen Abteilung II (Abteilung II: Verkehr, Planung, ländlicher Raum, Verbraucherschutz) auf und bildet dort bis heute vier Dezernate (Dez. 24 Schutzgebiete, Artenschutz, Biologische Vielfalt, Landschaftspflege; Dez. 25 Landwirtschaft, Fischerei; Dez. 26 Forsten, Jagd; Dez. 27 Naturschutz bei Planungen und Zulassungen, Naturschutzdaten).