Vollständige Signatur

HHStAW, 18, U 61

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Wernher Senghe, Edelknecht, von Bierstadt, Schöffe daselbst, bekundet, daß er und Stille, seine verstorbene Ehefrau, ihrer Tochter Stille, 'geistliche Iungffrauwe zu deme nuwen Closter', eine Gült von jährlich 6 Maltern Korn verschrieben haben; nach dem Tode der Tochter soll die Gült als Seelgerede für Werner, seine Ehefrau und seine Vorfahren an das Kloster fallen. Dafür werden im einzelnen genannte Güter zum Pfand gesetzt (wie in U 60). Außerdem verschreibt Werner Senghe seiner Tochter drei weitere Malter Korn für den Fall seines Todes, wofür ebenfalls Güter zum Pfand gesetzt sind, nämlich Werners Haus und Hof zu Bierstadt sowie 10 Morgen Weingärten und Ackerland hinter dem Haus, die sein freies Eigengut sind. Diese sollen nach dem Tod der Stille an die rechten Erben, nicht aber ans Kloster, fallen.
Datierung Datierung
1408 Mai 1
Originaldatierung Originaldatierung
Datum anno domini MCCCCoctavo in die apostolorum Philippi et Iacobi

Vermerke (Urkunde)


Zeugen Zeugen
Heintze Harttrait
Henne Schreet und Peter Schreet, Brüder
Schöffen zu Bierstadt.
Siegler Siegler
(wegen Siegelkarenz des Ausstellers) Diederich Hut von Sonnenberg, Edelknecht
Dudechin von Igstadt, Schultheiß zu Bierstadt
Swyker von Finthen, Schöffe zu Bierstadt.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Original, Pergament, deutsch

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen