U 1322

Vollständige Signatur

HHStAW, 108, U 1322

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Georg Knoch, Landschreiber, und Hans Homel (?), Gewaltsbote im Rheingau (Rinckgawe), legen den Zwist zwischen den Gemeinden Rüdesheim und Assmannshausen (Hassmashausen) wegen ungleicher Bedebesteuerung des in Assmannshauser Gemarkung gelegenen Grundbesitzes der zu Rüdesheim gehörigen Gemeinde Aulhausen (Aulnhausen) und des in Rüdesheimer Gemarkung gelegenen Assmannshäuser Grundbesitzes folgendermassen bei: 1. Die Steuer soll auf beiden Seiten gleich sein, der Anzahl der Morgen entsprechend. 2. Niemand soll von ihr befreit sein. 3. Jeder darf seinen Grundbesitz in der fremden Gemarkung messen lassen. 4. Zwischen Aulhausen und Assmannshausen sollen die alten Gebräuche, besonders inbezug auf das Hauen des Brennholzes 'gen Ernfels' (Ehrenfels) und die Schiffahrt wieder hergestellt werden. 5. Wer den Vertrag bricht, zahlt an den Erzbischof von Mainz 50 Malter Hafer. 6. Von den 2 Vertragsurkunden erhalten Rüdesheim und Assmannshausen je eine.
Datierung Datierung
1566 Februar 1

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Papier, Abschrift vom Ende des 16. Jh.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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