Vollständige Signatur

HHStAW, 1008 a, 88

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Cunradt von Seelbach (Selbach) genannt Quadfasel und Sebastian von Hatzfeld (Hatzfeit) zu Crottorf (Crutorff), Herr zu Wildenburg (Wildenburgh) als Vormünder der Kinder des vmstorbenen Johann von Langenbach und Judith Klingelbach vergleichen sich mit den Vorstehern der Kirche zu Hadamar (Obernhadamar) wegen etlicher Kapitalien und Legate: 60 und dann 10 Gulden in 10/8 und 4/8 Korn, die von Faulbach einem Schulmeister gefallen und die einst die Junker von Hoenberg (Hoenbergh) schuldig gewesen sind und legiert haben. Alle Erben der Hoenberger wollen dieses Legat der Kirche ablösen mit einer einmaligen Zahlung von 130 Rädergulden, die die Kirche aus der jährlich fallenden Pension aus der Kellerei Hadamar entnehmen soll, bis zu ihrer Bezahlung im Jahre 1598. Die Urkunden über das abgelöste Legat sind den Vormündern zurückgegebenen worden. Urkunden über die 4/8 Korn zu Faulbach, die bislang nicht gefunden werden konnten, sollen, falls sie noch auftauchen, nichtig sein.
Datierung Datierung
1597-06-09
Originaldatierung Originaldatierung
Datum den 9. Junii Anno 97 .

Vermerke (Urkunde)


Rückvermerk Rückvermerk
Gleichzeitig: Vertragh zvischen denn Kindern von Langenbach und der Kirche zu Hadamar uf gerichtt ahm 9. Junii Ao 97 .
Unterschriften Unterschriften
Unterschrift der beiden Vormünder und der Witwe Klingelbach außerdem unterschreiben Philipp von Langenbach, der Keller von Hadamar und der Pfarrherr von Hadamar: Sebastian von Hatzfeldt, Her zu Wildenbergh
Conradt von Selbach gn. Quadtfasell
Judyt, Witwe von Klingelb[ach] geborene Hornberger
Philips von Langenbach, Martinils von Eschs zur Zeit Kelner zu Obern Hadamar, Conradt Wenckenbach Thiener am Wortt Gottes daselbst.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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