44/47
Complete identifier
HStAD, E 3 A, 44/47
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Title
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Verordnung: Forstkandidaten haben sich nach bestandener Prüfung vor der Anstellung im Staatsdienst zu befähigen. Die den Revierförstern zugewiesenen Kandidaten sind wie in vorliegender Verordnung aufgeführt zu beschäftigen, zu überwachen und zu begutachten. Bei der Begutachtung sind die aufgeführten Richtlinien gewissenhaft und genau zu beantworten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Life span
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Darmstadt, 1850 Dezember 6
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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