44/47

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 44/47

Case file


Identification


Title Title
Verordnung: Forstkandidaten haben sich nach bestandener Prüfung vor der Anstellung im Staatsdienst zu befähigen. Die den Revierförstern zugewiesenen Kandidaten sind wie in vorliegender Verordnung aufgeführt zu beschäftigen, zu überwachen und zu begutachten. Bei der Begutachtung sind die aufgeführten Richtlinien gewissenhaft und genau zu beantworten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Life span Life span
Darmstadt, 1850 Dezember 6

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Type Name Access Information Action
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