2382
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2382
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1780 April 10
Originaldatierung
Originaldatierung
Geschehen in unserer stadt Fulda den 10ten April 1780
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er nach dem Tod seines Vorgängers, Abt Adalbert [von Walderdorff], dem Johann Lindemayer aus Orb und seinen Erben auf dessen Bitten hin die Wasenmeisterei im Oberamt Salmünster mit allen zugehörigen Rechten erblich verliehen hat. Johann Lindemayer ist verpflichtet worden, für dieses Lehn jährlich an Michaelis [September 29] einen Erbzins in Höhe von siebeneinhalb rheinischen Gulden an die Amtsrechnung in Salmünster zu zahlen. Johann hat bei Tod des regierenden Abts oder Regierungswechsel jeweils aufs Neue der fuldischen Kanzlei zu versprechen, dass er sein Amt getreulich ausführen wird. Ankündigung des fuldischen Kanzleisiegels. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Kanzlei des Klosters Fulda
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel [z.T. ausgebrochen]
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 2176 und Nr. 2381.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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