2325

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 2325

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1757 März 7
Original dating Original dating
Geschehen Fuld den 7ten Martii im 1757ten iahre

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Adalbert [von Walderdorff], Bischof und Abt von Fulda, bekundet, dass er nach dem Tod seines Vorgängers, Amand [von Buseck], der verwitweten Zentgräfin Maria Gertrud, Johann Baptist Pauli und Johann Andreas Schmitt und deren Erben mehrere Teile (beystücke) eines ehemals zusammengehörenden, nunmehr aber aufgeteilten Bratlehens nach Fuldaer Lehnrecht dauerhaft verliehen hat. Die Lehnsteile sind von Susanne Güllner an die Genannten gelangt (devolvirt) und sind in [einem Register] der Rentkammer des Abts genau verzeichnet. Die Lehnsempfänger haben sich eidlich verpflichtet, die jährlichen Abgaben (schuldigkeiten), die mit den Lehen verbunden sind, zu entrichten. Bei jedem Heimfall des Lehens haben sie es von der Kanzlei des Abts erneut zu empfangen. Siegelankündigung der Kanzlei von Fulda (fürstliches cantzley insiegel). Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Notation on verso Notation on verso
(Taxa 3 gulden / 1/2 gulden)
Sealer Sealer
[Kanzlei Fulda]
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Further records Further records
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 6, Nr. 169

Information / Notes


Additional information Additional information
Bratlehen bezeichnet ein wohl ursprünglich der Kellerei bzw. Küche des Klosters gehörendes Lehen, vgl. DRW II, Sp. 453-454.

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