Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2290

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1751 Juli 22 und 27
Originaldatierung Originaldatierung
... so geschehen Würtzburg und Fulda den 22ten und 27ten Juli 1751

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Karl Philipp [von Greiffenclau zu Vollrads], Bischof von Würzburg und Amand von Buseck, Abt von Fulda, haben einen Vertrag zur Beendigung des zwischen Würzburg und Fulda bestehenden Streits über die Jurisdiktion in geistlichen Dingen geschlossen. In Paragraph 1 ist festgelegt worden, dass dem Bischof von Würzburg das Diözesanrecht über die Propstei Holzkirchen zusteht, solange dort kein Konvent gemäß päpstlicher Satzung errichtet wird. Beide Seiten sind in dieser Angelegenheiten zu einem Tausch bereit; jedoch soll das Geschäft nicht in den Hauptvertrag aufgenommen werden, sondern in diesem Nebenvertrag vorbehaltlich der Zustimmung durch den Papst geregelt werden. 1. Der Bischof von Würzburg versichert, dass nach Erlangung der päpstlichen Bestätigung des Hauptvertrags die Umsetzung dieses Tausches erfolgen soll. 2. Die Berichtigung des Tauschs ist binnen zweier Jahre möglich, gerechnet vom Datum der päpstlichen Bestätigung. 3. Während der zwei Jahre sind die im Hauptvertrag über Holzkirchen eingeräumten Rechte suspendiert. 4. Kommt der Austausch nach den zwei Jahren nicht endgültig zustande, werden die suspendierten Rechte in Kraft gesetzt. 5. Der Abt von Fulda verspricht, diese Regelungen einzuhalten. Die Verhandlungen haben 1751 Juni 2 in Hammelburg stattgefunden. Es folgt die Wiedergabe der Unterschriften der Unterhändler: Daniel Johann Anton Gebsattel, Bischof von Sigus, Weihbischof in Würzburg; Johann Kaspar Barthel; Ferdinand Zobel von Giebelstadt; Johann Hohmann; Johann Heinrich Fischer; Johann Georg Weitzel. Ankündigung der Unterfertigung des Bischofs und des Abts. Siegelankündigung des Bischofs und des Abts. Franz Konrad Graf von Stadion, Dompropst von Würzburg, Johann Veit von Würzburg [!], Domdekan von Würzburg, Senior und Kapitel von Würzburg sowie Leopold Specht von Bubenheim, Dekan von Fulda, Senior und Kapitel von Fulda stimmen dem Vertrag zu. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2, Lacksiegel 3, Lacksiegel 4)
Unterschriften Unterschriften
(Carolus Philippus episcopus Herbipolensis Francie orientalis dux
Amandus abbas et princeps Fuldensis)
Siegler Siegler
Karl Philipp [von Greiffenclau zu Vollrads], Bischof von Würzburg
Amand von Buseck, Abt von Fulda
Domkapitel Würzburg
Konvent Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Lacksiegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 6, Nr. 90 [1751 Juli 27]
Druckangaben Druckangaben
Richter, Urkunden, S. 132-134.

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 2287 und Nr. 2288.

Repräsentationen

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