1749

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1749

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1610 Februar 22
Original dating Original dating
Geben und geschehen in unser statt Fuldt uff cathedra Petri den zwey und zwantzigsten Februarii im sechtzehen hundert unndt zehenden jahr

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und alle seine Nachfolger, dass er mit Einwilligung des Konvents daran gegangen ist, zum Nutzen des Klosters Schulden zu tilgen, die noch durch seinen Vorgänger entstanden sind. Daher verkauft er mit dieser Urkunde den Getreuen des Klosters, Wilhelm Balthasar von Schlitz genannt von Görtz, den Brüdern Johann Christoph (Hanß Christoffes) von Berlepsch und Sittich von Berlepsch (Perlepsch) sowie Georg Schwertzel aus Willingshausen, die alle Vormünder der hinterlassenen Kinder des verstorbenen Johann Eustachius von Schlitz genannt von Görtz sind, zunächst ein Mündelgeld (pupillen) in Höhe von 250 (dritthalb hundert) Gulden, der Gulden gerechnet zu 42 Böhmischen [Groschen] als jährlich abzulösenden Zins aus der Küchenmeisterei des Klosters. Davon sollen 5000 Gulden fuldischer Währung an die genannten Vormünder und ihre Pflegekinder verkauft werden. Das Kloster versichert vor weltlichem wie geistlichem Gericht, dass die Käufer frei über diesen Betrag verfügen können und er nicht anderweitig an Belastungen des Klosters gebunden ist, der den Vormündern und ihren Mündeln nachteilig sein könnte. Die Käufer erhalten den Betrag von 5000 Gulden als jährlichen Zins ausbezahlt, der immer an Kathedra Petri [Februar 22] fällig wird; die Zinszahlungen setzen mit dem Jahr 1611 ein. Der Küchenmeister des Klosters wird angewiesen, den jährlichen Zins in Schlitz zu bezahlen. Bei Säumigkeit wird der Zins aus anderen Zehnten und Zinsen genommen und entsprechend vom Küchenmeister berechnet; von dieser Verpflichtung kann das Kloster weder durch ein Gericht noch durch eine rechtliche Abmachung befreit werden. Beide Seiten versichern sich ihrer gegenseitigen Pflichten und Rechte, die sie durch diesen Verkauf bzw. Kauf eingegangen sind; das gilt besonders, falls eine der beiden Parteien die jährlichen Zinszahlungen aufkündigen will. Die Aufkündigung dieses Rechtsgeschäfts ist rechtzeitig ein Vierteljahr vor Kathedra Petri schriftlich anzuzeigen. Tritt dieser Fall ein, so muss das Kloster die Hauptsumme von 5000 Gulden samt aller fälligen Zinsen und dem verursachten Schaden in einer Summe ausbezahlen. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs und des Siegels des Konvents von Fulda. Ankündigung der Unterfertigungen. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Notation on verso Notation on verso
Ein Rückvermerk vom 20. März 1629 (So beschehen den 20ten Martii anno 1629) besagt, dass der in der Urkunde von 1610 Februar 22 genannte Betrag von insgesamt 5000 Gulden, die das Kloster verkaufte und als jährlichen Zins in Höhe von 250 Gulden auszahlte, vollständig bezahlt wurde.
Signatures Signatures
(Joannes Fridericus abbas Fuldensis propria, Georgius ab Hatzfeldt ecclesiae Fuldensis capitularis et Novi montis ad S. Andream prepositus, Eberhardus Hermannus Schutzsper dictus Milchling ecclesiae Fuldensis capitularis et monasterii Thulbae praepositus, Joannes Bernardus Schenck a Schweinsbergk ecclesiae Fuldensis capitularis)
Sealer Sealer
Abt Johann Friedrich, Konvent von Fulda
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln

Information / Notes


Additional information Additional information
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

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