1369
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1369
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1503 April 27
Original dating
Original dating
... der gebenn ist in iare vnnd tag als obstehet
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Nikolaus (Claus) Swert bekundet für sich, seine Ehefrau Anna und alle ihre Erben, dass er von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, eine Urkunde betreffend das Amt Steinau mit nachfolgend inseriertem Inhalt besitzt. Nikolaus Swert bekundet für sich, seine Ehefrau und seine Erben, sich an die Bestimmungen der inserierten Urkunde zu halten, soweit sie ihn betreffen. Er verzichtet für sich und seine Erben darauf, die 200 Gulden, die er an Abt und Kloster gezahlt hat, jemals zurückzufordern und sagt Abt und Kloster von der Zahlung los. Er bittet den Marschall Albrecht von Trümbach (Trubenbach), für ihn zu siegeln, was dieser tut, ohne Schaden für sich und seine Erben. Anna, die Ehefrau Nikolaus Swerts, bekundet, dass die Zahlung der 200 Gulden an Abt und Konvent mit ihrem Wissen und ihrer Zustimmung geschehen ist. Sie bittet Eberhard (Ebert) von Merlau, die Urkunde für sie zu besiegeln, was dieser tut, ohne Schaden für sich und seine Erben. Inserierte Urkunde: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachkommen, dass er mit Zustimmung von Dekan Hermann und Konvent von Fulda Nikolaus (Clasenn) Swert zu seinem Amtmann in der dem Abt gehörenden Hälfte der Burg von Steinau hinter dem St. Petersberg bestellt hat. Der Abt bestimmt, dass Nikolaus Swert das Amt samt aller damit verbundenen Rechte nutzen darf. Er soll das Amt sorgfältig verwalten, die Hintersassen (armen Leute) nach Recht und Herkommen behandeln und nicht über Gebühr belasten, in der Art und Weise und dem Umfang, wie es der vorherige Inhaber, Konrad (Conntz) von Iaß [?] [Joß bzw. Burgjoß bei Bad Orb?], getan hat und wie es in dem der Urkunde angehefteten Zettel beschrieben ist (in dissem herangefften zettel stuckweys angezeigt ist) und Konrad von Iaß darüber Rechnung abgelegt hat. Zudem hat er sich mit einem gerüsteten Pferd für den Dienst beim Abt bereitzuhalten. Sollten ihm im Dienst das Abtes Unkosten entstehen, verspricht der Abt, dafür aufzukommen. Nachdem Nikolaus Swert dem Abt 200 rheinische Gulden gezahlt hat, hat der Abt ihm versprochen, dass er und seine Nachkommen Nikolaus Swert Zeit seines Lebens das Amt nicht entziehen und jährlich, wie anderen Amtleuten auch, die Hofkleidung zukommen lassen werden. Es wird festgesetzt, dass Nikolaus Swert Zeit seines Lebens und nach seinem Tod seine Erben die 200 Gulden Hauptgeld nicht wieder zurückfordern können. Der Abt ist ihm oder seinen Erben keinerlei [jährlichen] Zins schuldig. Nach Nikolaus' Tod fällt das Amt in Steinau wiederum an den Abt, der es dann neu besetzen kann. Der Abt hat Swerts Ehefrau eingeräumt, dass, sollte sie ihren Ehemann überleben, sie noch ein Vierteljahr nach dessen Tod in der Burg bleiben kann; sie darf sich in die Neubesetzung des Amtes jedoch nicht einmischen (nicht krudenn noch zuthun habenn). Siegelankündigung des Abtes von Fulda. Dekan Hermann und der Konvent von Fulda bekennen ihre Zustimmung zu den genannten Regelungen und besiegeln die Urkunde. (... der gebenn ist uf Donnerstag nach dem Sontag Quasimodogeniti unnd Cristi unnsers liebenn Hernn geburt funfftzehennhundert unnd drey iares). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Sealer
Sealer
Marschall Albrecht von Trümbach, Eberhard von Merlau
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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