1321
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1321
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1496 Dezember 9
Originaldatierung
Originaldatierung
Geben uff Freitag nach concepcionis Marie virginis nach Cristi unsers Herrn geburt vierzehenhuendert und im sechszuendneuentzigsten iare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans und des Konvents von Fulda Hieronymus von Geisa (Jeronimus von Geyse) für geleistete und zukünftige Dienste zeitlebens mit dem Amt des Weinrufers (weinrueffer) in Fulda mit allem Zubehör und allen Rechten belehnt hat. Zuvor hat der verstorbene Konrad von Baumbach (Contz von Bauembach) dieses Amt ausgeübt. Hieronymus soll nur dem Abt und dem Kloster verpflichtet sein (verwandt). Außerdem wird vereinbart, dass Hieronymus die jährliche Getreiderente von dreieinhalb Viertel Getreide vom fuldischen Hof in Borsch (Borsz) [Ortsteil von Geisa] noch die nächsten fünf Jahre erhalten soll. Dies geht auf eine Urkunde von 1487 Mai 10 (uff Donnerstag nach dem Sontag Jubilate nach Cristi unsers Herrn gebuert vierzehenhuendert und im sibenundachtzigisten iaren) zurück. Die Rente setzt sich im Einzelnen zusammen aus fünf Linmetz (lymas) Weizen (weysz), fünf Linmetz Roggen (korn) und einem Viertel Gerste. Nach fünf Jahren soll Hieronymus diese Urkunde an den Abt oder seinen Nachfolger zurückgeben; sie ist dann ungültig. Ab Michaelis 1501 [1501 September 29] (uff den Michels tag so man schreibt nach Cristi gebuert fuenffzehenhuendert und ein iare) steht diese Rente wieder dem Abt zu. So lange Hieronymus Knecht in Fulda ist, soll er nach einem Jahr (nehst iare zale kompt) keinen Geldlohn (geltlone), sondern nur die Hofkleidung (hoffkleyt) und Lederhosen wie andere Knechte auch erhalten. Dekan Johann und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft, ohne dass dies Auswirkungen auf die Seelgeräte des Klosters sowie die Amt- und Klosterrenten haben soll. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1496 Dez.9 1.Siegel von links ...
Siegler
Siegler
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
Dekan Johann mit dem Konvent von Fulda
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Ein Weinrufer kontrolliert die Maßeinheiten und überwacht den Verkauf des Weins.
Linmetz: hessisches Hohlmaß; ein Linmetz = 0,5 Scheffel = 4 Metzen, vgl. Verdenhalven, Maße, S. 33.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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