345 (in)
Vollständige Signatur
HHStAW, 19, 345 (in)
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Gerlach und Konrad von Rheinberg ('Riinburg'), Vater und Sohn, Edelknechte, und Ermell, Frau des vorgenannten Konrad, bekunden, daß sie ihre Zehnten, klein und groß, zu Steinbach in der Dehrner Zent und im Gericht zu Niederhadamar, die mit allen Zubehören, Freiheiten und Rechten von dem St. Lubentiusstift zu Dietkirchen und Herrn Dietrich vom Stein, Domherrn zu Trier und Chorbischof des vorgenannten Stifts, zu Lehen rühren, wiederkäuflich Kuno von Reifenberg dem Jungen und dessen Frau Anna für 300 rheinische Gulden mit Einwilligung des vorgenannten Chorbischofs verkauft und dabei diesem versprochen haben, die Zehnten in den nächsten sechs Jahren von den Käufern, deren Erben oder dem Inhaber der Haupturkunde abzulösen und dann zu behalten. Sie gestatten dem Lehnsherrn, diesen Wiederkauf selbst vorzunehmen. Solange die Zehnten in der Hand der Käufer oder des Inhabers der Haupturkunde oder des Lehnsherrn sind, sind die Aussteller verbunden, dieselben nach Lehnsrecht zu empfangen und zu bedienen. Ihnen bleibt jedoch der Wiederkauf beim Chorbischof acht Tage vor oder nach dem 29. September vorbehalten. - Siegel der beiden Aussteller zugleich für die Ausstellerin, die eines eigenen Siegels ermangelt.
Datierung
Datierung
[Vor 1485 März 25]
Originaldatierung
Originaldatierung
G.
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Best. 19 Nr. U 206 a
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Kopie, Papier (etwa gleichzeitig) Blatt 21 r-v
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 275
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Amtsbuch | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |