122

Complete identifier

HStAM, Urk. 54, 122

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1318 April 1
Original dating Original dating
Geg. 1318 antagis unsir frauin tagis, alsi gebotscheffit wart.

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Die Grafen Berthold und Eberhard v. K. bekunden, daß sie mit Rat ihrer Freunde, Burgmannen und Mannen eine Teilung vorgenommen haben in ihrem m?tbescheide. Will einer von ihnen Burgen, Land, Güter oder Leute verkaufen oder versetzen, dann soll er es dem anderen einen Monat vorher sagen. Will der andere dann in den Kauf eintreten oder Geld darauf leihen, dann soll er das Geld binnen eines Vierteljahres erlegen. Tut er das nicht, muß er den Schaden tragen, welchen er dem ersten durch diese Verzögerung zugefügt hat. Will der andere weder in den Kauf eintreten noch Geld darauf leihen, soll er den Verkauf oder die Verpfändung ungehindert vonstatten gehen lassen und dabei behilflich sein.
Sealer Sealer
Siegel Graf Bertholds und seiner Frau Adelheid.
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, Siegel
Printing specifications Printing specifications
Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 587

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page