1059
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 74, 1059
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1461 Mai 01
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Q Fürstentum Fritzlar, Stift Fritzlar
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann von Meisenburg, Ritter und Marschalk (Haushofmeister?) zu Hessen, bestätigt für sich und seine Erben, mit Dekan und Kapitel von St. Peter in Fritzlar übereingekommen zu sein, daß zwei Hufen Land zu Riede (Ryden) ihm auf Lebzeiten seiner selbst, seiner Ehefrau Irmgard und seiner Söhne Wilhelm, Gerlach, Johann und Kaspar verbleiben gegen eine jährliche Lieferung auf seine Kosten von zwei Vierteln Fritzlarer Maßes guter Frucht, halb Korn und halb Hafer, an den Dekan Johann von Kirchhain und dessen Nachfoger. Um die betreffenden zwei Hufen war ein Streit entstanden zwischen Dekan und Kapitel einerseits, die mit Verweis auf einen Vertrag mit Henne von Wehren, dem früheren Inhaber von Riede, diese für sich beanspruchen, und Johann von Meisenberg andererseits, der Riede mit dessen Zubehör von Henne von Wehren gekauft hat und die beiden Hufen damit innehat. Nach dem Tod von Johann von Meisenburg, dessen Ehefrau und genannten Söhnen, die die Übereinkunft für sich anerkennen, soll es Dekan und Kapitel freistehen, die zwei Hufen an die Erben der von Meisenburg oder andere gegen eine angemessene Gült zu vergeben oder sie aber ohne Einrede der Meisenburgschen Erben als Eigengut zu behalten.
Siegler
Siegler
Siegelankündigung durch Johann von Meisenburg für sich, seine Frau Irmgard und alle seine Söhne, sodann durch seine Söhne Wilhelm und Gerlach für sich, ihre Erben und ihre Brüder Johann und Kaspar, die keine eigenen Siegel besitzen.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |