153

Complete identifier

HStAM, Urk. 34, 153

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1440 September [13]
Original dating Original dating
Florencie, 1440 [idibus] septembris, pontificatus anno 10
Former identifier Former identifier
A II, Kassel Martinsstift

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Papst Eugen IV. bewilligt zur Förderung der St. Martinskirche in Kassel auf Bitte des Landgrafen Ludwig, dass allen Gläubigen, die am nächsten Martinstage und an 4 anderen Martinstagen nach je 5 Jahren die Kirche von der ersten bis zur zweiten Vesper besuchen, der von einem jeden erwählte Beichtvater einmal Vergebung aller gebeichteten Sünden erteilt unter der Bedingung, dass die Betreffenden bzw. ihre Erben 5 Goldgulden, die wohlhabenden innerhalb Jahresfrist, der Mittelstand in 2 Jahren, die weniger Bemittelten in 3 Jahren, die Unvermögenden, sobald sie können, für die Armen Christi entrichten. Vergehen, die im Vertrauen auf diesen Ablass begangen werden, sind ausgeschlossen. Die Betreffenden sollen ferner ein Jahr lang nach der Kenntnis von dieser Bewilligung oder nach dem Besuch der Martinskirche einen Freitag in jedem Monat fasten, an einem anderen Tage in jedem Monat; wenn sie aber in dem Jahre oder einem Teil desselben verhindert sind, sollen sie es im folgenden oder sobald es angeht erfüllen, oder der Beichtvater soll diese Fastverpflichtung in andere fromme Werke wandeln. Ferner erneuert er auf Bitte des Landgrafen das bereits früher von ihm verliehene Privileg über die Ernennung von Beichtvätern durch den Dechanten auf weitere 5 Jahre, indem er es auf die Martinstage und Kirchweihtage und deren Oktaven beschränkt. Desgleichen bewilligt er auf Bitten des Landgrafen dem Dechanten und Kapitel nach Zustimmung der Prälaten der Kirche, dass der Dechant für die, welche der gen. vollen Vergebung halber an den Martinstagen und an den vorangehenden 5 Tagen in den 5 Jahren zur Kirche kommen, Beichtväter erwählen darf, die diesen an den Tagen Vergebung aller Sünden außer in den dem päpstlichen Stuhl vorbehaltenen Fällen umsonst erteilen und die Sakramente spenden ohne Nachteil für die Rechte der Pfarrkirchen.
Sealer Sealer
Aussteller
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, Siegel an Seidenschnur anhängend
Printing specifications Printing specifications
Regest: Schultze Nr. 965

Information / Notes


Additional information Additional information
Zur Datierung: Vor dem Wort "Septembris" ist das Pergament sehr schadhaft, Schultze rekonstruiert aus einem noch sichtbaren Querschaft das Wort "idibus"; vgl. Schultze Nr. 965.

Representations

Type Name Access Information Action
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