Vollständige Signatur

HHStAW, 29, U 3

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Der Erzbischof Arnold von Mainz entscheidet die Streitigkeit wegen des Grund und Bodens, worauf das Kloster Gottesthal errichtet ist: der Ministerial S. Martini Wolferich von Winkel hatte eine 'Cella' zu Winkel auf seinem Grund und Boden erbaut und den Kanonikus S. Mar. ad gradus Erenfrid dorthin berufen und jene Cella zugleich ein Allod Rendwineshube überwiesen; dieses wurde nach Wulferichs Tode vom Rheingrafen Embrico als Blutsverwandtem beansprucht, nachher jedoch diesen Anspruch fallen gelassen. Nach Embricos Tod wurde es jedoch von Embrico von Winkel und Conrad von Harpenhefte für dessen minorennen Sohn nach Lehenrecht beansprucht, endlich aber auf Veranlassung des Propstes Friedrich Erenfrids Nachfolger, dem Erzbischof von Mainz resigniert, welcher es jetzt der Kirche S. Aegidii wieder zustellt.
Datierung Datierung
1158 o. D.
Originaldatierung Originaldatierung
Acta maguntie anno 1158. ind. VI. Regnante imperatore Friderico huius nominis primo

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Original, Pergament, Siegel des Erzbischofs sehr gut erhalten; dabei eine Abschrift des 18. Jh.

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Sauer 173 Nr. 238

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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