LAV NRW W Best. A 410 Nr. 247

Vollständige Signatur

HHStAW, 3036, LAV NRW W Best. A 410 Nr. 247

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Revers derer von Bicken betreffend den Bau und das Öffnungsrecht des Hauses zum Hain. Eberhard von Bicken, Dechant und Kanonikus (vgl. Nr. 240), als Vormund Philipps, Georgs Sohns, dann Philipp und Eberhard, Conrads Söhne, versprechen dem Grafen Johann von Nassau als Lehensherrn, das Haus zum Hain, das sie nun gebaut und befestigt haben, nicht wider denselben zu gebrauchen, hingegen ihm und seinen Nachfolgern dasselbe jederzeit zu öffnen.
Datierung Datierung
1511
Originaldatierung Originaldatierung
Mittwochs nach Vocem Jucund
Bestellsignatur Bestellsignatur
Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 247

Repräsentationen


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