Vollständige Signatur

HHStAW, 1, 3543

Zivilprozessakte


Identifikation (Prozessakte)


Titel Titel
Johann August Graf zu Solms [-Rödelheim], Georg Friedrich Graf zu Solms [-Sonnenwalde], Vormünder der Söhne [Hermann Adolph Moritz, Carl Ludwig] des + Ludwig Christoph Graf zu Solms [-Lich], sämtliche Gemeinden des gemeinschaftlichen Amtes Hohensolms gegen Philipp Reinhard II. Graf zu Solms [-Hohensolms], dessen Räte und Beamte, dann auch Johann Dudenhoffen, Schultheiß, Niclas Läpp, Landsknecht, Erda, Martin Haintz
Laufzeit Laufzeit
(1578-) 1652-1655 (-1672)

Weitere Angaben (Prozessakte)


Sachverhalt Sachverhalt
Anspruch auf Unterlassung aller Eingriffe in und Störung der Jurisdiktion, des Herkommens und der Gerechtigkeiten des gemeinsamen Amtes Hohensolms,
Anspruch auf Beachtung des im Jahre 1648 zu Wetzlar abgeschlossenen Vertrages, der die Verhältnisse im Amt Hohensolms regelt,
Anspruch auf Unterlassung der Beschwerung der hohensolmsischen Untertanen mit Fron-, Wacht-, Jagd-, Boten-, Fuhrdiensten, Einquartierungen und auf Unterlassung der Auferlegung unverhältnismäßig hoher Strafen bei Zuwiderhandlung gegen die herrschaftlichen Gebote,
Anspruch auf Gleichbehandlung der kl. hohensolmsischen Gemeinden mit anderen dem Bekl. untertänigen Gemeinden, die keine vergleichbare Lasten tragen müssen,
Anspruch auf billige Ermäßigung der ungemessenen Frondienste,
Anspruch auf Restituierung des wegen des unbotmäßigen Verhaltens der kl. Gemeinden verlangten Geldes und des gepfändeten Viehs,
Anspruch auf Ersatz der verursachten Kosten und Schäden

Vermerke


Enthält Enthält
Quad. 3, 8: Vertrag (1648),
Quad. 7: Solmsische Erbvereinigung (Druck 1578)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
vgl. Nr. 3542, 3544

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Akte Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (2009) Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm Duplikatfilm (2009) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen