241/566
Vollständige Signatur
HStAD, A 1, 241/566
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Wimpfen: Wegen bestehender Forderungen des Dominikanerkloster ihrer Stadt, auch zur Aufrechterhaltung guter Nachbarschaft schließen die von Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen dazu abgeordneten Jakob Seifert, älterer und amtierender Bürgermeister, Johann Adam Lenck, Bürgermeister, Johann Knoll, Schultheiß, Bechthold Halberger, Anwalt, Leonhard Weiprecht, Valentin Barth und der Stadtschreiber Georg Friedrich Schäfer auf der einen und die auf Seiten des Dominikanerkloster Wimpfen aufgrund einer Vollmacht des Ordensprovinzials in Deutschland abgeordneten Thomas Dünnwald, Vikar des Provinzials in Franken und Prior zu Würzburg, Franziskus Möden, Prior, Raimund Wenseisen, Subprior, und Ambrosius Filckens, Prokurator des hiesigen Konvents, bezüglich der von dem Konvent vorgeschlagenen Punkten einen Vergleich: [1] [2]Statt der 1100 Gulden Kapital, das die Stadt ihm zus. mit ausstehenden Zinsen schuldet, erhält der Konvent 1/2 Morgen Weinberg und 12 Morgen Acker; [3] das Kloster erhält das Losungsrecht am Schafpferch; [4] es darf 2 Pferde und 1-2 Knechte haben, die wie andere Handwerker des Klosters fronfrei sind; [5] es darf eine gen. Zahl von Tieren zu den Hirten treiben und zahlt gleichen Hirtenlohn wie die Bürger; [6] es darf eine gen. Zahl von Tieren in die Eichelmast treiben; [7] es darf 12 Schafe zu den Hirten treiben; [8] auf seine Bitte hat das Kloster das Recht der ersten Sammlung von Lesholz; [9] es erhält jährlich 24 Klafter Holz aus dem städtischen Forst und ist [10] [11] von Zoll, Wegegeld, Mahl- und Malzzoll befreit; [12] der zum Kloster transportierte Wein ist frei von Zoll und Wegegeld und von selbst gebrautem Bier darf nur 1 Fuder an Bürger verkauft werden; [13] von Brand- oder Hausplätzen, die der Stadt heimgefallen sind, erhält das Kloster den vollen Zins; [14] Bürgermeister und Stadt nehmen das Kloster in ihren Schutz und versprechen die ungehinderte Ausübung seiner Religion; [15] die Abhaltung von Provinzalkapiteln im Kloster soll ungehindert stattfinden; [16] die im Folgenden gen. und näher beschriebenen Güter des Klosters sollen nur Bürgern der Stadt Wimpfen verkauft, verliehen oder übergeben werden. Bürgermeister und Rat verzichten auf alle Ansprüche und Forderungen darauf.
Datierung
Datierung
1659 April 13
Originaldatierung
Originaldatierung
13. April 1659
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A 1 Wimpfen, 1659-04-13
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Wimpfen, Dominikaner
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Wimpfen: Vergleich zwischen der Reichsstadt Wimpfen und dem dasigen Dominikaner-Kloster über dessen Rechte und Gerechtigkeiten in der Stadt Wimpfen
Siegler
Siegler
Augustin v. Lichtenstein
Johann Franziskus Anethan, Dekan des Stifts Wimpfen
Johannes Franshen [?] vom Dominikanerorden, Prior der Ordensprovinz Deutschland
Thomas Dünwald, Prior des Dominikanerklosters Würzburg und Vikar der Ordensprovinz
Jakob Seifert, Bürgermeister, Johann Adam Lenck, Bürgermeister, Georg Friedrich Schäfer, Stadtschreiber
Franziskus Möden, Prior, und der Konvent des Klosters Wimpfen.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., 6 Sg. in Holzkapseln, alle sehr gut erh.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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