2381
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2381
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1780 April 10
Originaldatierung
Originaldatierung
Geschehen in unserer stadt Fulda den 10ten April 1780
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er nach dem Tod seines Vorgängers, Abt Adalbert [von Walderdorff], dem Johann Lindemayer aus Orb und seinen Erben auf dessen Bitten hin die Wasenmeisterei im Oberamt Uerzell und in der Propstei Sannerz mit allen zugehörigen Rechten erblich verliehen hat. Johann Lindemayer ist verpflichtet worden, bei jedem Wechsel der Regierung oder beim Tod des Abts einen Rekognitionszins zur Ausstellung eines neuen Lehnbriefs in Höhe von 15 rheinischen Gulden an die Rentkammer des Klosters zu zahlen. Johann hat dann jeweils aufs Neue der fuldischen Kanzlei zu versprechen, dass er sein Amt getreulich ausführen wird. Ankündigung des fuldischen Kanzleisiegels. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler
Siegler
[Kanzlei des Klosters Fulda]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 2176.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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