Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1619

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1568 Juli 7
Originaldatierung Originaldatierung
Geben zu Fulda den siebenden Iulii im funffzehenhunderten acht und sechzigsten ihar

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], erwählter Abt von Fulda, bekundet, dass er seinem Untertanen aus Gruben, Johann (Hans) Ducker, dessen Ehefrau Amalia (Amelaye) und ihren Erben ein Hintersiedelgut in Gruben mit Zubehör erneut nach Fuldaer Lehnrecht als erbliches Lehen verliehen hat. Es folgt eine Auflistung der zu dem Hintersiedelgut gehörenden Äcker und Wiesen. Johann Ducker, seine Ehefrau und ihre Erben sollen das Gut in gutem Zustand halten und nichts davon weggeben. Jährlich haben sie einen Zins von einem Gulden, im Wert von 44 [Gnacken], 17 Böhmischen [Groschen], zwei Maß Roggen (kornn), zwei Maß Hafer, zwei Hühnern und zwei Hähnen zu zahlen. Sie sind verpflichtet, Folge, Steuer und, auf Anforderung, Burgdienst (burgkfrieden dinst) zu leisten und Lehnrecht und Handlohn bei Heimfall des Lehns zu entrichten. Andere Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von der Belehnung unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Abt Wilhelm
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergmentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Ein Zahltermin für den Zins wird nicht genannt; vermutlich handelt es sich um Michaelis [September 29].
Gnacken sind geringwertige Groschen.
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen