U 12702
Vollständige Signatur
HHStAW, 340, U 12702
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Johann Graf zu Wied, Herr zu Runkel und Isenburg, Philipp Graf zu Nassau, Herr zu Wiesbaden und zu Idstein, und Bernhard Graf zu Nassau, Herr zu Beilstein, schließen mit Wissen und Willen des Grafen Johan zu Sayn, Herr zu Homburg, zwischen Philipp Graf zu Nassau und zu Saarbrücken und Johannette geborene Gräfin von Wied, Witwe des Grafen Gerhard zu Sayn namens ihrer Tochter, der Elisabeth Gräfin von Sayn, einen Ehevertrag dahin ab, dass die Letztere dem genannten Philipp Graf zu Nassau 6000 Gulden Mitgift zubringt, wovon 3000 Gulden durch die Mutter bar bezahlt und durch Graf Johann zu Sayn, 3000 Gulden mit 150 Gulden jährlich auf die drei Turnosen, einen zu Boppard und zwei des Zolls zu Engers verpensioniert werden sollen. Zur Morgengabe verschreibt Graf Philipp derselben 10.000 Gulden auf den Flecken Weilmünster mit 50 Gulden jährlicher Pension und außerdem zu ihrem Wittumsitz Philippstein samt den dazu gehörigen Dörfern Altenkirchen und Birnbach samt den Gütern.
Datierung
Datierung
1523 Dezember 2
Originaldatierung
Originaldatierung
Gegeben auf Mittwoch nach Sanct Catharinentag
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Pergament, 8 Siegel, 2 fehlen, deutsch, Original
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Nebenpersonen: Nassau, Wilhelm Graf zu, zu Katzenelnbogen, zu Vianden und zu Diez; Nassau, Johann Graf zu, Herr zu Beilstein
Örtlichkeiten: Altenkirchen, Birnbach, Kleeberg, Bingenheim, Weilburg
Bemerkungen: die Urkunde ist stark durch Mausfraß beschädigt. Bei derselben befindet sich ein gut erhaltenes Exemplar auf Pergament aber ohne Siegel, jedoch sind an der Stelle, wo die Siegel sonst anhängen, Einschnitte vorgesehen. Konzept liegt ebenfalls bei.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1995) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |
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