Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 21, 113

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1439 Januar 25
Originaldatierung Originaldatierung
Ipso die conversionis s. Pauli.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II Eschwege, Augustinerkloster

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Brüder Johan Stoecheim, Prior, Heinrich Lotze, Lesemeister, Tyleman von Geysmar, Subprior, Curd Eckard, Küster (coster), Johan Wyse, Schaffner (scheffener), und der ganze Konvent (die ganze gemeinde der bruder) des Augustinerordens zu Eschinwege bekunden, daß sie von Katherin Goßwin und Jungfrau Else, deren Tochter, zum Bau (gebuwede) ihrer baufälligen (buvelligen) Kirche und für ihre armen Brüder 300 gl. empfangen haben und dafür sich nun zu einer täglich in ihrem Kloster (closter) am Altare 'unsir lieben vrowen' sofort nach der ersten Messe zu singenden Messe verpflichten, die an den Montagen 'von den sein', an den Donnerstagen 'von dem heiligen worlichnam', an den Freitagen vom hl. Kreuz an dessen Altar, an den Sonnabenden aber 'von unsir liebin vrowin' gesungen werden soll, in allen mit der 'collecten ,Deus, qui caritatis'' als zweitem Gebet. Sollte der gen. Altar aus Anlaß des Baues abgebrochen (vortoret) werden, so soll man die Messe so lange im Chore (kore) oder in ihren Kapellen 'unsir libin vrowin' oder 'sente Johans' halten, bis der gen. Altar wieder hergestellt (gemacht) wird. Die Augustiner verpflichten sich ferner, das Gedächtnis der Stifterinnen in den vier Jahreszeiten mit Vigilien und Seelenmessen zu begehen, insbesondere im Advent am Montag nach dem ersten Sonntag mit Vigilien und Dienstags darnach mit Seelenmessen und in derselben Weise am Montag und Dienstags nach dem ersten Sonntag in den Fasten. Zugleich nehmen sie die Stifterinnen in die Bruderschaft ihres Klosters und in die Gemeinschaft seiner guten Werke auf. Wenn ihnen der Tod der Stifterinnen angezeigt wird, so wollen sie ihr Gedächtnis mit Vigilien und Messen begehen, wie das ihrer eigenen Ordensbrüder. Den Eifer der Brüder darin zu mehren, haben die gen. Wohltäter jährlich 8 fl. bestimmt, von denen drei im Advent und fünf in den Fasten den Brüdern zur Pitanz und Besserung ihrer Pfründe (phroende) in ihren Remter (rebinter) fallen sollen. Zur Verwaltung dieser Spende will das Kloster den Prior oder zwei Konventualen (gemeine bruder) bestellen. Wenn die Brüder die Pitanz gegessen und 'gratias' in ihrem Chor gelesen haben, dann sollen sie für die Seelen der Wohltäter den Seelpsalm (salm) ,De profundis' und ein Paternoster mit der Kollekte ,Absolve, quos domine' verrichten. Wird die Spende aber nicht diesen Bestimmungen entsprechend verwandt, dann soll sie den Armen im 'spetal s. Elizabeth' zu gute kommen. Die oben genannte Summe jedoch soll man mit Wissen und Willen des jetzigen Priors und Lesemeisters, sobald die Witterung es erlaubt (also balde iz wettertage werdin), an der Klosterkirche verbauen.
Siegler Siegler
Die Aussteller mit dem Siegel des Konvents (1) und Prioratsamts (2).
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfert. auf Perg., von den 2 an Hanfschnur angehängten Siegeln (1) stark beschädigt. Gleichzeit. Rubrum: Littera de missis votivalibus secunda feria, quinta, sexta et sabbato feriis dicendis omni septimana perpetuis temporibus, capitale 300 flor. Gleichzeit. Zusatz von anderer Hand: Item de profundis legendum est in adventu et quadragesima. Signatur in 2 konzentrischen Kreisen.
Druckangaben Druckangaben
Regest: Huyskens Nr. 623.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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