Vollständige Signatur

HHStAW, 88, U 83

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Die ganze Gemeinde des Dorfes Selters ('-terse') bekundet, daß sie in ihrem Dorf, das unter der Pfarrei Weilburg gelegen ist, mit Einwilligung des Pfarrers zu Weilburg eine Kapelle neu erbaut hat. Sie weist der Pfarrei dafür 1 Malter ewiger Hafergülte, fällig am 11. November, an neben dem Malter Hafergülte, das sie der Pfarrei bereits schuldig ist, dazu ein Fuder Holz und aus jedem Haus ein Zinshuhn. Damit die Kapelle geweiht und Gottesdienst darin gehalten wird, weisen alle, die zu Selters wohnen und sitzen, zugleich für ihre Nachkommen, der Kapelle 3 Malter ewiger Korngülte Weilburger Maß, fällig am 24. August ('uff sente Bartholome(us t)ag'), auf sich an. Dafür soll der Pfarrer in der Kapelle Gottesdienst halten oder einen Priester mit ihrem Rat und Wissen dazu schicken. Sie hoffen und beabsichtigen, die Gülte nach ihrem Vermögen zu mehren. - Der Vogt, der Bürgermeister und die Schöffen zu Weilburg künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
Datierung Datierung
1382 Juli 12
Originaldatierung Originaldatierung
Geg. 1382, uff sente Margareten abent der heilgen junffrauwen

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament (verblaßt). Das Siegel nebst Pressel ab. - Rückvermerk (Anfang 16. Jh.): 'Vertrag der von Selterß mit dem pferner umb die capellen'

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1220

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen