Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 51/35

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Bei der Bekanntmachung des Ablebens eines Staatsdieners oder Pensionärs im Regierungsblatt ist immer die Kollegialbehörde, wo die betreffende Person beschäftigt war, mit anzuzeigen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1861 September 27

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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