Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1412

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1509 Dezember 7
Originaldatierung Originaldatierung
... der gebenn ist uff Freittag nach sannt Niclauß des helligen bischoff tag anno etcetera funffzcehenhundert newne

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Graf Reinhard von Hanau bekundet, dass ihm Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, 200 rheinische Gulden Frankfurter Währung laut einer ihm [von Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda] ausgestellten Urkunde schuldet. Da Abt Johann und Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Koadjutor von Fulda, sowie Dekan Hermann und der Konvent von Fulda ihm eine neue Schuldverschreibung über die 200 Gulden zuzüglich 550 Gulden [neuer Schulden] ausgestellt haben, sagt er ihn von der ersten Schuldverschreibung über 200 Gulden los. An der Urkunde der neuen Schuldverschreibung sind drei Siegel angehängt. Es folgt die inserierte Urkunde von 1468 März 6 [siehe Zusatzinformation]. Siegelankündigung Graf Reinhards. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Graf Reinhard von Hanau
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die Urkunde ist eingeschnitten und damit ungültig gemacht worden.
Inserierte Urkunde von 1468 März 6: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er von Graf Philipp von Hanau dem Jüngeren aus seiner und des Klosters [finanzieller] Not heraus 200 Gulden guter, genehmer Frankfurter Währung geliehen hat. Er versichert für sich, seine Nachfolger und das Kloster, Graf Philipp von Hanau die Schulden in Höhe von 200 Gulden in gutem Gold Frankfurter Währung in Hanau oder in Steinau an der Straße (Steynawe an der Straßenn) zu bezahlen. Die Zahlung soll bis kommende Weihnachten [1468 Dezember 25] oder acht Tage danach ohne Verzug oder Einlegung von Rechtsmitteln erfolgen. Siegelankündigung Abt Reinhard. (... der geben ist nach Cristi geburt vierzcehenhundert und im acht und sechzigsten iare uff den Sontag Invocavit).
Die Urkunde von 1468 März 6 ist im Bestand Urk. 75 nicht überliefert.

Repräsentationen

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