Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 402

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1354 Mai 23
Originaldatierung Originaldatierung
Nach Crists gebuerte drutzenhundert iare in dem vier und funiftzegsten iare an dem Fritage nach siner heiligin uffart

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kraft von Rasdorf, Propst von Kreuzberg [bei Philippsthal], bekundet, dass er Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda für 500 Schilling guter Tournosen das Rückkaufrecht für das Dorf Sünna (Obernsunde), das er von ihnen für dasselbe Geld gekauft hat, zugesteht. Das Rückkaufrecht besteht bis zum übernächsten Michaelis [1355 September 29]. Am nächsten Michaelis [1354 September 29] oder am nächsten Walpurgis [1355 Mai 1] kann der Rückkauf getätigt werden, wenn Kraft bis dahin das Dorf bezahlt hat. Nach diesem Zeitraum besteht kein Rückkaufrecht und Kraft besitzt das Dorf dauerhaft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Kraft von Rasdorf
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 95v-96r

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen