Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 88/36

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Wie bereits in der General-Verordnung vom 20. Februar 1776 verfügt, soll von allen Personen, die sich aus der Stadt Frankfurt in hiesige fürstliche Lande verheiraten, vom Brautschatz und Mobilien der zehnte Pfennig erhoben werden
Laufzeit Laufzeit
Arheilgen, 1777 Juli 18

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Deskriptoren Deskriptoren
Frankfurt

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Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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